SharpLink/ETH/StrategyB/BTC WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2
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wie ist es eigentlich bei euch, wenn die wirklich zusätzlich zur steuer noch sozialversicherungsbeiträge bei aktiengewinnen erheben würden, sodass man nahezu 50% abdrücken muss? ich persönlich würde keine aktie mehr anfassen. 1. grund ich gehe ins risiko und der staat hat nur die upside. einfach krank. 25% sind schon abartig 2. aus prinzip und protest. dann bekommen die nicht mal die 25% von mir
wie ist es eigentlich bei euch, wenn die wirklich zusätzlich zur steuer noch sozialversicherungsbeiträge bei aktiengewinnen erheben würden, sodass man nahezu 50% abdrücken muss? ich persönlich würde keine aktie mehr anfassen. 1. grund ich gehe ins risiko und der staat hat nur die upside. einfach krank. 25% sind schon abartig 2. aus prinzip und protest. dann bekommen die nicht mal die 25% von mir
wie ist es eigentlich bei euch, wenn die wirklich zusätzlich zur steuer noch sozialversicherungsbeiträge bei aktiengewinnen erheben würden, sodass man nahezu 50% abdrücken muss? ich persönlich würde keine aktie mehr anfassen. 1. grund ich gehe ins risiko und der staat hat nur die upside. einfach krank. 25% sind schon abartig 2. aus prinzip und protest. dann bekommen die nicht mal die 25% von mir
ich fänd folgendes system gut. bei dem man vor einem kauf festlegen darf, ob man die haltefrist einhalten will, ansonsten einkommensteuer zahlt, oder vorher festlegt, dass man kapitalertragsteuer zahlen will, nach österreichischenm modell. einfach bei jeder jeder kryptobörse einen knopf dafür hinterlegen, vor jedem kauf. das würde einem einfach die freiheit heben einen teil zu hodln, oder einen teil zum trading zu nutzen. man macht dann entscheidungen nicht mehr von der steuer abhängig, sondern ausschließlich vom marktgeschehen und der eigenen einschätzung. das wäre einfach wesentlich fairer und für alle transparenter. auch für aktien sollte man selber festlegen dürfen, ob man am jahresende einensteuererklärung machen möchte oder seinen trade direkt steuerlich abwickeln will.
Bitcoin-Futures und Steuer: Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer? Bitcoin-Futures sind Termingeschäfte und unterliegen in Deutschland nicht der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer von 25 %), sondern werden als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. 1. Warum unterliegen Bitcoin-Futures nicht der Kapitalertragsteuer? Die Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer) gilt für: ✅ Aktien, ETFs, Anleihen ✅ Zertifikate, Optionsscheine ✅ CFDs (wenn als Finanzinnovation eingestuft) ❌ Aber NICHT für Termingeschäfte wie Futures, Optionen oder Swaps! • Bitcoin-Futures fallen unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). • Gewinne aus diesen Geschäften sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (nicht mit 25 % Abgeltungsteuer). 2. Wo muss Bitcoin-Futures-Handel in der Steuererklärung angegeben werden? Da es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, gehören Bitcoin-Futures in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). • Zeile 48: Verkaufspreis eintragen • Zeile 49: Anschaffungskosten & Gebühren abziehen • Zeile 51: Gewinn oder Verlust eintragen • Zeile 52: Verlustverrechnung mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften ✅ Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (z. B. 30–45 % je nach Einkommen). ✅ Freibetrag: 1.000 € steuerfrei (ab 2024). ✅ Verluste: Nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. 3. Vergleich: Bitcoin-Futures vs. Krypto-Spotmarkt Investment Besteuerung Steuersatz Verlustverrechnung Bitcoin-Futures § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) Persönlicher Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) Nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften Bitcoin-Spotmarkt (Kauf/Verkauf) § 23 EStG (Spekulationsfrist 1 Jahr) Steuerfrei nach 1 Jahr Verlustverrechnung mit Krypto-Gewinnen möglich Aktien/ETFs § 20 EStG (Kapitalerträge) 25 % Abgeltungsteuer Mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar 4. Fazit ❌ Bitcoin-Futures unterliegen NICHT der Kapitalertragsteuer (25 %), sondern der Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz). ✅ Gewinne gehören in die Anlage SO der Steuererklärung (Zeilen 48–52). ✅ Freibetrag von 1.000 € pro Jahr gilt für private Veräußerungsgeschäfte. ✅ Verluste nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Möchtest du eine Berechnung für deine Steuerlast?
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