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Kommentare 38.617
Grassi1
Grassi1, 11.11.2017 20:13 Uhr
0
Deine jetzigen aktien kannst du jederzeit verkaufen. Schreiben von der Bank an dich bezüglich der bezugsrechte müsste in den nächsten Tagen bei deiner post dabei sein.....
G
Gelöscht, 11.11.2017 19:34 Uhr
0
@Grassi1,vielen Dank für die Mühe.Allerdings Weise ich jetzt noch weniger Bescheid.Zwei konkrete Fragen.Was passiert mit den aktuellen Aktien bezüglich Frist etc.Welche längerfristige Auswirkung sollte die Kapitalerhöhung auf den Kurs haben? Danke.
Grassi1
Grassi1, 11.11.2017 19:21 Uhr
0
Randolph Duke, habe das über die Kapitalerhöhung extra für dich und andere Interessierte reinkopiert. Hoffe jetzt dass mehr Klarheit besteht. Gruss.......
Grassi1
Grassi1, 11.11.2017 19:15 Uhr
0
Wie eine Kapitalerhöhung funktioniert von Thomas Spinnler Stand: 10.05.2013, 17:01 Uhr Sie ist für den Anleger eine zweischneidige Sache: Die Kapitalerhöhung. Denn ob sie Zeichen von Schwäche oder Stärke ist, ist oft ungewiss. Und für den Anleger bedeutet sie immer öfter eine Verwässerung eigener Rechte. Kapitalerhöhung. | Quelle: colourbox Dank Basel III können die Investoren sich noch auf einige Wiederholungen gefasst machen: Erst vor wenigen Tagen stürmte die Deutsche Bank mit ihrer Kapitalerhöhung voran und erhielt für den Zeitpunkt ihres forschen Vorgehens regen Beifall - von den Kommentatoren der Medien ebenso wie von professionellen Marktbeobachtern und Finanzmarktanalysten. Sie begrüßten, dass sich das Finanzinstitut rechtzeitig für die zukünftig verschärften Eigenkapitalregelungen für Banken rüstet. Ein Zeichen von Schwäche oder Stärke? Eine Kapitalerhöhung ist in der Regel aus zwei Gründen erforderlich, von denen der eine eher offensiver, der andere eher defensiver Natur ist: Sie ist zum einen dann sinnvoll, wenn das Unternehmen größere Investitionen oder Fusionen vorbereiten will, die mit der bestehenden Kapitaldecke nicht zu stemmen sind. Zum anderen kann sie oft auch ein Zeichen dafür sein, dass der Konzern in einer Krise steckt - etwa wenn dringend Kapital zur Tilgung von Schulden oder der Senkung der Fremdkapitalkosten benötigt wird. Den aktuellen Anlass bei der Deutschen Bank könnte man hingegen unter den Terminus "staatlich erzwungene Vorbereitung auf kommende Krisen" subsumieren. Zumindest bei den Anlegern ist eine Kapitalerhöhung ein eher unbeliebtes Instrument der Geschäftsführung. Schließlich kann sie für Investoren durchaus Nachteile haben: Durch die Kapitalerhöhung wird die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht, was grundsätzlich zur Verwässerung der bisherigen Anteile führt. Bei gleichbleibendem Gewinn der Gesellschaft verteilt sich dieser notwendigerweise auf mehr Aktien. Auch die Dividende wird auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. Das Gesetz schützt vor Verwässerung... Wie Kapitalerhöhungen durchzuführen sind, regelt das Aktiengesetz (AktG). Für die Aktiengesellschaft sind Kapitalerhöhungen Maßnahmen zur Eigenkapitalbeschaffung. In jedem Fall muss ein Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zugrunde liegen. "Erforderlich ist eine so genannte qualifizierte Mehrheit, also drei Viertel der bei Beschlussfassung anwesenden oder vertretenen Stimmen - denn durch die Erhöhung des Grundkapitals sind wesentliche Rechte aller Aktionäre tangiert", erklärt der Kapitalmarktrechtsexperte Dr. Constantin Lachner von der Frankfurter Kanzlei Lachner Graf von Westphalen Spamer. "Bei einer regulären Kapitalerhöhung hat grundsätzlich jeder Aktionär ein gesetzliches Bezugsrecht, er hat die Möglichkeit, entsprechend seiner Beteiligungsquote mitzuziehen." Damit ist er gesetzlich vor einer Verwässerung geschützt. Denn die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die ja mit einer größeren Anzahl an Aktien einhergeht, verwässert den Stimmrechts- und Gewinnanteil jeder einzelnen Aktie. ... aber die Ausnahme wird langsam zur Regel Mithilfe des Bezugsrechts wird dem Anleger die Gelegenheit gegeben, seine Eigentumsrechte am Unternehmen entsprechend seines Anteils zu wahren. Die gesetzliche Vorschrift, die sich konkret mit dem Bezugsrecht des Altaktionärs befasst, ist § 186 AktG. Die Betonung liegt aber auf "grundsätzlich", denn der einstmals eherne Grundsatz des Bezugsrechts verwässert seit einiger Zeit genauso wie der Stimmanteil der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Altaktionäre. Denn immer mehr Aktiengesellschaften nutzen die Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen.  Die Regelung des Paragraphen 186 III, Satz 4 AktG ermöglicht beispielsweise einen Ausschluss des Bezugsrechtes. Das ist insbesondere dann möglich, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Rechtsexperten nehmen hier einen Wert zwischen drei und fünf Prozent an. Was zählt ist Flexibilität Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat ebenfalls dazu beigetragen, dass der Bezugsrechtsausschluss immer mehr in Mode kam und vereinfacht wurde: In einem berühmten Urteil von 1997 unterstrich das Gericht, dass der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens in hohem Maße von der Möglichkeit abhänge, schnell und flexibel auf Marktsituationen reagieren zu können - gerade mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Auch im häufig vorkommenden Fall einer Kapitalerhöhung durch Ausnutzung genehmigten Kapitals kann das Bezugsrecht für Altaktionäre deshalb ausgeschlossen werden. Geregelt ist sie in den Paragraphen 202 bis 206 AktG. Diese Methode ist sehr beliebt: "Der Vorstand verschafft sich so eine gewisse Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Ausnutzung von Geschäftschancen", sagte Lachner. In zwei Wochen ist die Sache durch Ein Vorratsbeschluss muss von der Hauptversammlung gefasst werden und ermächtigt den Vorstand binnen fünf Jahren eine Kapitalerhöhung durchzuführen - die Genehmigung muss also in diesem Zeitraum sozusagen verbraucht werden. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Nach unter den Juristen wohl herrschender Meinung kann der Vorstand von vornherein für die gesamten 50 Prozent des genehmigten Kapitals zum Bezugsrechtsausschluss ermächtigt werden.  Unternehmen begründen diese Variante gerne damit, dass eine bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sehr schnell binnen zwei Wochen durchgeführt werden kann. Im Gegensatz dazu nimmt man bei einer Kapitalerhöhung mit Zuteilung von Bezugsrechten an, dass sie im Schnitt bis zu zwei Monate Zeit in Anspruch nimmt. Das Geschäft der Investmentbanken Unternehmen können Kapitalerhöhungen nicht alleine stemmen, sie brauchen die Hilfe so genannter Konsortialbanken: Sie begleiten die Unternehmen bei der Durchführung und Vermarktung der Transaktion. Die Konsortialbanken versuchen die Aktien zu einem möglichst hohen Preis - also mit einem möglichst geringen Abschlag zum aktuellen Börsenpreis - am Markt zu platzieren: ein klassisches Geschäftsfeld der Investmentbanken.  Und das ist nicht ohne Risiko, denn die Finanzinstitute nehmen die Aktien - natürlich zu einem geringeren Preis - in die eigenen Bücher. Werden nicht alle losgeschlagen, bleiben sie auf einem Anteil sitzen. Das Risiko lassen sie sich allerdings mit einer Gebühr in Höhe eines gewissen Prozentsatzes an der Gesamthöhe der Transaktion vergüten.
G
Gelöscht, 11.11.2017 19:09 Uhr
0
@Keepcool,das ist wohl wahr.
G
Gast-752989401, 11.11.2017 18:39 Uhr
0
Ja Cinderella und es ist sicher nicht alles Gold was im Aktionär glänzt, aber das gute Gespür für den Markt, denke ich, haben sie
G
Gelöscht, 11.11.2017 18:13 Uhr
0
Alfred Maydorn, ehemaliger DAC-Fondsberater und ebenfalls einst Vize-Chef des „Aktionärs“, wurde 2010 wegen Marktmanipulation und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Blatt und im eigenen Börsenbrief Aktien empfohlen und danach teuer abgestoßen. Auch nach dem Urteil durfte er 2011 im „Aktionär“ noch seine Lieblingsaktie empfehlen.
G
Gast-752989401, 11.11.2017 16:32 Uhr
0
Denke schon, dass die vom Aktionär im Großen und Ganzen gutes Gespür für den Markt haben. Bei keinem Trader gibt es nur Erfolge und Ergebnisse kann man an der Börse nicht nach einigen Wochen bemessen. Grundsätzlich gilt natürlich immer, dass jeder die Eigenverantwortung hat, sich selbst mit den Werten auseinander zu setzen.
G
Gelöscht, 11.11.2017 16:21 Uhr
0
@Hanshanf und wenn man mal überlegt,was aus den anderen Empfehlungen so geworden ist.... Siltronic 1,5 Jahre liegengelassen.... selbst hier,im Frühjahr rein und jetzt...
G
Gelöscht, 11.11.2017 16:19 Uhr
0
@Hanshanf,das war nicht der Punkt.Die Frage war,ob es Markus Horntrich und Co auch überrascht hat.
H
Hanshanf, 11.11.2017 15:39 Uhr
0
Also die Dinge aus dem Aktionär einfach zu kaufen ohne sich darüber selbst Gedanken zu machen ist schon sehr sehr blauäugig. Dann darf man sich nicht aufregen, wenn es dann den Bach runtergeht.
Onkel_Dagobert
Onkel_Dagobert, 11.11.2017 15:17 Uhr
0
Die haben auch ProSiebenSat1 empfohlen ...
G
Gelöscht, 11.11.2017 13:18 Uhr
0
Warum hat der Aktionär die Aktie letzten Mittwoch mit Kursziel 70 Euro empfohlen,sollte der Kursrutsch die auch überrascht haben?Kann ich mir kaum vorstellen,andererseits recht peinlich,Kunden so etwas zu empfehlen.
s
smokeym, 11.11.2017 7:18 Uhr
0
Ich denke wir sind alle etwas von diesem doch recht unerwartetem Kursrutsch genervt, aber es wäre schön wenn wir uns in dem Forum auf die Fakten konzentrieren. Ich lese auch gerne die Einschätzungen anderer, was ich daraus mache liegt aber in meiner Verantwortung. An den momentanen Ereignissen kann man mal wieder sehen wie unberechenbar der Aktienmarkt ist. Also , beschimpft Euch bitte nicht gegenseitig. schönes Wochenende und auf eine bessere nächste Woche
J
Justdoit, 10.11.2017 21:05 Uhr
0
Demnach jetzt investieren Oder glaubt ihr kann der Kurs nich tiefer fallen?
Onkel_Dagobert
Onkel_Dagobert, 10.11.2017 20:36 Uhr
0
Der Anteil war deshalb gering, weil es bisher gesetzlich geschützt war!!! Durch das Urteil aus Brüssel wollen die Holländer jetzt an die großen Fleischtöpfe!!!
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