STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
Sicher1
Sicher1, 03.03.2023 13:51 Uhr
0
Sinnlos Der gibt keine Ruhe solange es grün ist.
B
Bekru, 03.03.2023 13:56 Uhr
0

Sinnlos Der gibt keine Ruhe solange es grün ist.

Ich kann nur hoffen, dass die Gläubiger auch so an die Sache dran gehen. Dann hätten wir Aktionäre schon gewonnen. :-)
J
JimmyBondi, 03.03.2023 13:58 Uhr
0
@Sicher1...genau so sieht es aus...Narzissten eben!
D
Demokrator, 03.03.2023 14:22 Uhr
0

Grundsätzlich nicht falsch, aber in diesem Fall haben die Gläubiger ggf. auch ein Problem. Vor allem mit den Zinsforderungen. Die würden den Gläubigern im Weg stehen, da diese keine ernsthaften Sanierungsambitionen zeigen, sondern nur unverhältnismäßige Gier. So einfach kämen die Gläubiger dann auch nicht davon. Denn was die Gläubiger vorgelegt haben, ist kein ernsthaftes Sanierungskonzept.

Was haben die Gläubiger denn "vorgelegt" ? Ein Prolongationsangebot in Form einer Rahmenvereinbarung, kein Sanierungskonzept. Die Schulden werden dabei schließlich nicht getilgt. Die jetzt angekündigte Sanierung nach niederländischem Recht (siehe Shareholder Circular), muss Steinhoff einreichen, nicht die Gläubiger. Und dieses Kapital Sanierung hat noch nicht begonnen. Könnte aber nach der Abstimmung am 22.März beginnen...alle hoffen das Beste, aber die gesetzlichen Grundlagen kann niemand einfach ignorieren.
D
Demokrator, 03.03.2023 14:24 Uhr
1

Sinnlos Der gibt keine Ruhe solange es grün ist.

Unterstellung. Schon wieder. Hast du nichts Sachliches beizutragen als irgendein Gap zu Südafrika ? Ist ja bei SU3 und Co. nicht anders. Wie von mir erwartet...
B
Bekru, 03.03.2023 13:50 Uhr
0
Somit greift das Sanierungsgesetzt erst gar nicht
B
Bekru, 03.03.2023 13:49 Uhr
0

Aktionäre haben Rechte, aber auch Pflichten. Gläubiger ebenso. Die Abwägung, welche Rechte im Rahmen von Sanierungsbemühungen seitens Steinhoff Vorrang haben und welcher Schutzanspruch auf beiden Seiten besteht, kann nur ein Gericht beurteilen. Hoffen wir mal, dass es im niederländischen Sanierungsrecht kein Obstruktionsverbot analog §245 InsO hier in Dtschld. gibt. Nur meine Meinung.

Grundsätzlich nicht falsch, aber in diesem Fall haben die Gläubiger ggf. auch ein Problem. Vor allem mit den Zinsforderungen. Die würden den Gläubigern im Weg stehen, da diese keine ernsthaften Sanierungsambitionen zeigen, sondern nur unverhältnismäßige Gier. So einfach kämen die Gläubiger dann auch nicht davon. Denn was die Gläubiger vorgelegt haben, ist kein ernsthaftes Sanierungskonzept.
J
JimmyBondi, 03.03.2023 13:47 Uhr
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Ich sage nur...ABWARTEN! :)
BECKEROSKAR
BECKEROSKAR, 03.03.2023 13:41 Uhr
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Oder auch nicht. Es gibt keinen Rechtsstreit zwischen Steinhoff und seinen Aktionären. Und auch nicht zwischen den Gläubigern und den Aktionären.

Der wird aber kommen , wenn die die Erpressung nicht überarbeiten !😏
D
Demokrator, 03.03.2023 13:33 Uhr
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Aktionäre haben Rechte, aber auch Pflichten. Gläubiger ebenso. Die Abwägung, welche Rechte im Rahmen von Sanierungsbemühungen seitens Steinhoff Vorrang haben und welcher Schutzanspruch auf beiden Seiten besteht, kann nur ein Gericht beurteilen. Hoffen wir mal, dass es im niederländischen Sanierungsrecht kein Obstruktionsverbot analog §245 InsO hier in Dtschld. gibt. Nur meine Meinung.
J
JimmyBondi, 03.03.2023 13:29 Uhr
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Abwarten! :)
D
Demokrator, 03.03.2023 13:27 Uhr
0

Es wird auf einen Vergleich hinauslaufen und zuvor werden die HF den Kurs nochmals hochlaufenlassen um an reale Aktien zu kommen...ihr werdet es erleben! :)

Oder auch nicht. Es gibt keinen Rechtsstreit zwischen Steinhoff und seinen Aktionären. Und auch nicht zwischen den Gläubigern und den Aktionären.
G
Granitbier_, 03.03.2023 13:27 Uhr
0
Muss ich jetzt was ankreuzen oder nicht ? Wo muss ich die Unterlagen hinschicken?
m
matze62, 03.03.2023 13:20 Uhr
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Die Masse der Leute wird das nicht machen. Euer Geld ist verloren. Wer hier noch neu einsteigt hat nicht alle Latten am Zaun
G
Granitbier_, 03.03.2023 13:19 Uhr
0

Nichts ankreuzen das macht Computershare für euch.

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