STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans
Kommentare 288.469
Sicher1,
02.06.2023 15:46 Uhr
0
Spass
CityGroupvanguardBlackrockinvesco.....
Sicher1,
02.06.2023 15:44 Uhr
1
Das sehe ich sofort..
Kann ja nur PIC, SDK oder Jimmy sein 😉
D
Sicher1,
02.06.2023 15:33 Uhr
0
Solange die SDK die Aktien hält kann man doch beruhigt sein..
Die sitzen ja an der Quelle 😉
Rambostar,
02.06.2023 15:04 Uhr
2
Anhörung am 15. Juni 2023
Als Termin für die Anhörung zum Restrukturierungsplan wurde vom Gericht der
15. Juni 2023 vorgeschlagen. Wir werden an dem Termin teilnehmen. Wir klären
derweilen, ob es möglich ist, dass Aktionäre an dem Termin als Zuschauer
teilnehmen. Hierzu haben wir zahlreiche Anfragen erhalten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter
info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 02.06.2023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
Demokrator,
02.06.2023 15:03 Uhr
0
falsch, von der SdK wurde ein Sanierungsexperte beantragt, der jedoch auf Grund der Gesetzeslage vom Gericht abgelehnt wurde. Die Beobachter Verhoeven und Meijer haben nicht den Auftrag und schon gar nicht die Zeit, bis zur Anhörung die unterschiedlichen Resultate zu bewerten. Die Beantragung des der SdK war somit ein geschickter Schachzug um nach der Ablehnung des WHOA das Gericht dazu zu bringen, einen Sonderermittler ins Feld schicken zu können.
Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.
Rambostar,
02.06.2023 15:03 Uhr
2
Bestellung eines Restrukturierungsexperten abgelehnt / Anhörung am 15. Juni
2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juni 2023 fand die gerichtliche Anhörung bezüglich einer Bestellung eines
Restrukturierungsexperten statt. Die SdK wurde von Dr. Liebscher und den
Anwälten von AMS vertreten. Ebenfalls vertreten waren die Gesellschaft durch den
Vorstand und die Anwälte der Gesellschaft und Anwälte einer Gruppe der größten
sieben Gläubiger der Gesellschaft („G7“). Das Gericht hat nach einer knapp 2-
stündigen Diskussion den Antrag der SdK abgelehnt. Eine Begründung für die
Ablehnung wurde noch nicht mitgeteilt, dürfte aber zeitnah in schriftlicher Form
erfolgen. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf
Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines
Restrukturierungsexperten ausgesprochen, da dadurch die Gefahr bestünde, dass die
Gesellschaft mit Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die
unkontrollierte Insolvenz schlittern würde. Wir halten dieses auch von den
Gläubigern und der Gesellschaft vorgetragene Argument weiterhin nicht für
belastbar. Ersten könnten die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die Laufzeit um
weitere 6 Monate verlängern, ohne irgendeinen Wertverlust erleiden zu müssen, da
die Verbindlichkeiten weiterhin verzinst werden würden. Und zweitens wäre ein
(sinnvoller) Verkauf der Vermögenswerte innerhalb von 6 Monaten sowieso nicht
möglich. Die Situation mit der kurzfristigen Fälligkeit wurde und wird von der
Gesellschaft und den Gläubigern somit selbstverschuldet und wohl auch absichtlich
herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten
Verkaufsprozess zu verhindern. Ein von der Gegenseite vorgetragener angeblicher
Schutzmechanismus durch die Gewährung von 20 % der CVRs existiert so
tatsächlich nicht. Erstens dürften diese im Zusammenhang mit den langen
Verkaufszeiten von bis zu fünf Jahren wertlos sein, und zweitens stellt sich die
Frage, wieso die Aktionäre nur 20 % der CVRs, und nicht 100 % der CVRs
bekommen sollen. Aktuell würde sämtlicher die Verbindlichkeiten übersteigende
Verkaufserlös den Aktionären zugutekommen. Wieso sollte sich dies zukünftig
ändern? Und wieso wollen die Gläubiger überhaupt 80 % der CVRs für sich, wenn
doch der Wert der Vermögenswerte doch aktuell sowieso schon weit unterhalb der
Verbindlichkeiten liegen soll?
Es kam vielfach die Frage auf, ob der Antrag von vorneherein aussichtlos gewesen
sei, da bereits ein Beobachter bestellt worden sei. Dies ist nach unserer Auffassung
und nach Aussage unserer niederländischen Anwälte nicht so. Man kann auch nach
bereits erfolgter Bestellung eines Beobachters noch einen
Restrukturierungsexperten bestellen. In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy
Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung
eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der
B
Bekru,
02.06.2023 14:44 Uhr
0
Wenn wir gewinnen sollten dann ist jetzt noch ein guter EK. …. Bin froh wenn der Mist ein Ende hat.
J
JimmyBondi,
02.06.2023 14:30 Uhr
0
Wir hatten auf jeden Fall bei 0,0102€ den Boden erreicht...also ein sehr guter EK! :)
Sicher1,
02.06.2023 14:04 Uhr
0
Deshalb steigt der Dreck mit wenig Volumen
3, 4 % Freefloat
Hier soll es wohl 84 % heißen
https://unternehmer.de/finanzen-steuern/298778-gerry-weber-international-ag-aktie-heute
B
Baronwufet,
02.06.2023 12:21 Uhr
0
Weiß jemand warum die PIC für den whoa gestimmt hat?
Sicher1,
02.06.2023 12:09 Uhr
0
Schon verrückte Börsen Welt
Gerry Weber nach 2 Pleiten und ohne Foren flow heute auf 6 € gestiegen
KnightTrader,
02.06.2023 11:44 Uhr
7
Selbst wenn Steinhoff Insolvenz anmelden muss, dann heisst das nicht, dass wir leer ausgehen werden. Eine Insolvenz bedeutet auf jedenfall Aufklärung und das ist das was wir wollen! 💪Wenn Steinhoff nichts zu verbergen hat, dann hätten Sie das WHOA-Verfahren gar nicht erst gestartet, sondern direkt Insolvenz angemeldet (wenn alles sauber laufen würde). Nur meine Meinung zur aktuellen Situation. Ich bleibe drin ✌️
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