STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
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Mitch1979, 03.06.2023 12:58 Uhr
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Steht im Newsletter 23 … „ Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines Restrukturierungsexperten ausgesprochen…“ Satz 5 im Newsletter Also gibt’s da schon zwei Beobachter … das wird der Grund für die Ablehnung sein mMn. …. die Begründung wird die Tage ja noch kommen
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Baronwufet, 03.06.2023 12:02 Uhr
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Hä?
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Mitch1979, 03.06.2023 11:56 Uhr
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gut … ich bin wieder raus … viel Erfolg an die Investierten …
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Mitch1979, 03.06.2023 11:54 Uhr
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Ja … soweit ich das verstanden habe,war das aber die Begründung für die Ablehnung …. da es diese Beobachter schon gibt …. und wenn der Richter der Meinung ist,dass das reicht warum soll er dann dem Antrag zustimmen … Was soll daran jetzt Unsinn sein? Für den Richter ist es nur ein Verfahren wo er die vorhanden Fakten gegenüber stellt und abwägt … der Richter hat immer recht,steht in seiner Jobbeschreibung … und im Gegensatz zu uns,sollte er unvoreingenommen und ohne Gefühle die Sachlage betrachten … und ich hoffe auch auf eine Entscheidung zu unseren Gunsten da ich keine Lust habe das die -80% noch mehr werden …
B
Baronwufet, 03.06.2023 11:34 Uhr
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Er wurde abgelehnt,weil schon Beobachter eingesetzt wurden und das laut ndl. Gesetz nicht parallel möglich ist … so wie ich es verstanden habe. Wenn der Richter diese Meinung schon hätte,könnte man sich alles sparen da seine Meinung ja schon feststehen würde… Ich halte die Aktien jetzt seit 18 und bin immer noch überzeugt,dass solch ein Betrug nicht möglich sein kann…. sonst würde ja niemand mehr in Firmen investieren …

Unsinn. Newsletter 23: 202533 Es kam vielfach die Frage auf, ob der Antrag von vorneherein aussichtlos gewesen sei, da bereits ein Beobachter bestellt worden sei. Dies ist nach unserer Auffassung und nach Aussage unserer niederländischen Anwälte nicht so. Man kann auch nach bereits erfolgter Bestellung eines Beobachters noch einen Restrukturierungsexperten bestellen. In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der Antrag rechtens und nicht von vorneherein aussichtlos.
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Mitch1979, 03.06.2023 9:53 Uhr
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Die SdK wird alles machen was möglich ist 👍🏻
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Mitch1979, 03.06.2023 9:51 Uhr
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Er wurde abgelehnt,weil schon Beobachter eingesetzt wurden und das laut ndl. Gesetz nicht parallel möglich ist … so wie ich es verstanden habe. Wenn der Richter diese Meinung schon hätte,könnte man sich alles sparen da seine Meinung ja schon feststehen würde… Ich halte die Aktien jetzt seit 18 und bin immer noch überzeugt,dass solch ein Betrug nicht möglich sein kann…. sonst würde ja niemand mehr in Firmen investieren …
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Baronwufet, 03.06.2023 9:34 Uhr
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Die Ablehnung des Sanierungsexperten heißt, dass der Richter steinhoff auch als insolvent ansieht und ein Sanierungsexperten nicht notwendig ist. Sehe ich das richtig?
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Gast-766086800, 02.06.2023 23:42 Uhr
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Wann ist die Abstimmung ?
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Bekru, 02.06.2023 19:44 Uhr
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Groucho, vollkommen richtig. Habe nämlich so ein Richterlein in der Familie 😂😉 Tja, nicht jeder kann eben erfolgreich sein 👍🤷‍♀️
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 17:24 Uhr
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Quelle Mein Anwalt
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 17:10 Uhr
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Ein Scheidungsrichter hat das Ziel.. Beide Parteien müssen sich benachteiligt fühlen ..
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 17:07 Uhr
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https://youtu.be/EVaTD_5yIwE
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 17:05 Uhr
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Ich habe heute ein Video gesehen und wegen Sonne ☀️ nicht richtig verstanden.. Kann den Typ auch nicht einschätzen.. Lebt in seiner Zahlen Welt.. Soll aber ein Holding Vergleich zu Steini sein.. Vielleicht kannst demo verstehen und erklären.. Was er uns sagen möchte.. Moment Ich suche..
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JimmyBondi, 02.06.2023 16:57 Uhr
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Ansonsten kommt ALLES ans Tageslicht, was "sie" unbedingt vermeiden wollen/müssen!
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JimmyBondi, 02.06.2023 16:55 Uhr
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Es wird auf einen Vergleich hinauslaufen...für SH gibt es keine andere Lösung!
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