STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 05.06.2023 9:22 Uhr
0

vor Wochen hattest du behauptet, das WHOA wäre gestartet, da hattest du dich bereits gewaltig geirrt. Das WHOA ist noch nicht gestartet! Die Bewertung von Herrn van Moorsel ist eine Bewertung eines der Entwickler des WHOA, also einem, der im Gegensatz zu Dir Ahnung darüber hat, wie ein WHOA Verfahren korrekt abläuft. Aber schön, dass du dich angesprochen fühlst.

Auch hierzu bitte eine Quelle posten, nicht einfach nur behaupten, was du verstanden haben willst aus den Postings, welche ich geschrieben habe. Dichtkunst hat in Diskussionen nichts verloren, elbeflieger.
elbeflieger
elbeflieger, 05.06.2023 9:16 Uhr
3

Bitte Quelle posten, samt Ergebnis. Also inklusive Ablehnung des WHOA durch das Gericht. Steht überhaupt nicht fest Stand heute. 1. Das WHOA wurde eingereicht und 2. die Observer haben es vorab nicht als unzulässig erklärt. Richtig ? Oder beweise das Gegenteil ! Ich warte.

vor Wochen hattest du behauptet, das WHOA wäre gestartet, da hattest du dich bereits gewaltig geirrt. Das WHOA ist noch nicht gestartet! Die Bewertung von Herrn van Moorsel ist eine Bewertung eines der Entwickler des WHOA, also einem, der im Gegensatz zu Dir Ahnung darüber hat, wie ein WHOA Verfahren korrekt abläuft. Aber schön, dass du dich angesprochen fühlst.
elbeflieger
elbeflieger, 05.06.2023 9:10 Uhr
1
Ich lese schon korrekt. Also hast du keine 10jährige Börsenerfahrung? Dann hast du mit deinem Post "Erfahrung aus mehr als 10 Jahren Beschäftigung mit Unternehmens-Assets und deren wirtschaftlicher und steuerlicher Verwertung." damals geschummelt oder heute, jedenfalls schreibst du nicht die Wahrheit.
B
Bekru, 05.06.2023 9:07 Uhr
1
Niemand ist dir Rechenschaft schuldig. Also lass elbeflieger in Ruhe. Deine „Erfahrung „ ist auch kein Beweis.
D
Demokrator, 05.06.2023 8:53 Uhr
0

SdK und AMS haben Herrn van Moorsel, einen der Entwickler der WHOA- Gesetze beauftragt, eine Stellungnahme zu WHOA von SH zu verfassen. Fazit, SH WHOA-Begehren sei ungültig. Über 10jähriger Erfahrung eine gewissen Users und Kompetenz sind eben zweierlei und vor allem grundverschiedene Dinge.

Bitte Quelle posten, samt Ergebnis. Also inklusive Ablehnung des WHOA durch das Gericht. Steht überhaupt nicht fest Stand heute. 1. Das WHOA wurde eingereicht und 2. die Observer haben es vorab nicht als unzulässig erklärt. Richtig ? Oder beweise das Gegenteil ! Ich warte.
D
Demokrator, 05.06.2023 8:50 Uhr
0

SdK und AMS haben Herrn van Moorsel, einen der Entwickler der WHOA- Gesetze beauftragt, eine Stellungnahme zu WHOA von SH zu verfassen. Fazit, SH WHOA-Begehren sei ungültig. Über 10jähriger Erfahrung eine gewissen Users und Kompetenz sind eben zweierlei und vor allem grundverschiedene Dinge.

Wie wäre es mal mit korrektem Lesen meiner Beiträge ?
elbeflieger
elbeflieger, 05.06.2023 8:29 Uhr
1
SdK und AMS haben Herrn van Moorsel, einen der Entwickler der WHOA- Gesetze beauftragt, eine Stellungnahme zu WHOA von SH zu verfassen. Fazit, SH WHOA-Begehren sei ungültig. Über 10jähriger Erfahrung eine gewissen Users und Kompetenz sind eben zweierlei und vor allem grundverschiedene Dinge.
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 04.06.2023 15:45 Uhr
0
Sag mal. Was für geistig arme Freunde hast Du eigentlich, dass die solche Fragen stellen. Natürlich kommt die Gruppenverarmung. Alle die Steinhoff gekauft haben sind mnderbemittelt und zu blöd, sich mit Aktien auszukennen. Aber alle wir arme Irre brauchen keinen Frosch, der wohl mal unter ein Auto gekommen ist, um uns hierüber klar zu werden.
G
Gast-766086800, 04.06.2023 13:50 Uhr
0
Ein anderer Freund fragt Grade . Kommt nächste Woche das Ende in der Gruppenverarmung ?
B
Bekru, 04.06.2023 13:03 Uhr
1
Danke elbeflieger. Das macht wieder Mut
elbeflieger
elbeflieger, 03.06.2023 22:09 Uhr
8
aus FB.... Kleine Leseprobe aus der Antwort der corporate & recovery.legal https://corporaterecovery.legal auf eine Anfrage der AMS Advokaten: "Vorausschauende Bewertungen - selbst von seriösen Organisationen - sind das, was sie sind. Meiner Meinung nach ist eine harte und unbestreitbare Tatsache in dieser Angelegenheit in der öffentlichen Bekanntmachung von SIHNV vom 25. April 2023 enthalten, in der SIHNV (und seine größten Finanzgläubiger) erklären, dass sie eine Neubewertung vorgenommen und beschlossen haben, dass die Aktionäre 20 % der CVRs in NewTopco erhalten würden (statt nichts). (i) Diese Presseerklärung und die Entscheidung von SIHNV zeigen, dass nicht SIHNV diesen Umstrukturierungsvorschlag (oder vielleicht sogar das gesamte Unternehmen) steuert, sondern einer oder mehrere seiner größten Finanzgläubiger. Dies stellt einen erheblichen Interessenkonflikt dar, da diese größten Finanzgläubiger auf beiden Seiten desselben Tisches sitzen. Dies ist eine unsichere Entwicklung, die beim Gericht höchste Alarmbereitschaft auslöst, da nicht das Überleben des Unternehmens (SIHNV) auf dem Spiel steht, sondern lediglich die optimale finanzielle Lösung für die größten Finanzgläubiger. Infolgedessen kann sich das Gericht nicht auf die Erklärungen von SIHNV verlassen, und die Rolle des Gerichts bei der Beurteilung dieser Angelegenheit dürfte sich daher verschärfen. Die Position der Finanzgläubiger - und insbesondere der gesicherten Gläubiger - in dieser Angelegenheit unterstreicht auch, dass die im WHOA vorgeschriebenen gesetzgeberischen Grundsätze hinsichtlich der Behandlung gesicherter Gläubiger ausnahmslos beherzigt werden müssen; (ii) Aus dem Inhalt der Pressemitteilung vom 25. April 2023 geht ebenfalls hervor, dass die Aktionäre formell "in-the-money" sind - oder, im Hinblick auf einen Vergleich der Art von SIHNV, dass die Aktionäre "in-the- entitlements" sind (ungeachtet der Tatsache, dass SIHNV erklärte, dass immer noch eine Unterdeckung der Aktiva gegenüber den Passiva besteht). Sie wurden nicht mehr vernachlässigt und - nach Ansicht von SIHNV - stellten die 20 % eine "wesentliche Verbesserung" für die Beteiligten dar [81 b Restrukturierungsplan] "im Vergleich zu einem Konkurs- oder Liquidationsszenario". Es stellt sich also die Frage: Wurde dieses neue Angebot von SIHNV/Großgläubigern in Übereinstimmung mit den WHOA-Rechtsvorschriften ermittelt? Wie nachstehend dargelegt, ist dies nicht der Fall. Sicher ist, dass es - in Anbetracht der obigen und anderer Aussagen in dieser Stellungnahme - für das Gericht sehr schwierig ist, den Vergleich zu genehmigen und ihn den Aktionären aufzudrängen, solange SIHNV nicht nachweisen kann, dass es die Bestimmungen des WHOA in der vom WHOA vorgeschriebenen Weise ordnungsgemäß berücksichtigt hat." "Sollte es der Fall sein, dass die meisten, wenn nicht sogar alle SIHNV-CPU-"Gläubiger" ihre Position mit erheblichen (30-50 %) Abschlägen erworben haben, unterstreicht dieser Umstand, dass sie eher Investoren als Gläubiger sind, und in diesem Fall sollten sie auch als solche behandelt werden. Die einzige Möglichkeit, die Position der Beteiligten zu beurteilen, besteht darin, das alternative Szenario zu betrachten, wie es in den WHOA-Vorschriften vorgesehen ist. Unter diesem Gesichtspunkt muss der Mehrwert gerecht "aufgeteilt" werden. Nun, da der SIHNV-Umstrukturierungsplan offiziell (aber nicht materiell) bestätigt, dass die Aktionäre nicht aus dem Geld / den Ansprüchen sind, ist es nicht nur möglich, sondern auch zwingend erforderlich, zu bewerten, ob die derzeit vorgeschlagenen Ansprüche die Position der Aktionäre gerecht widerspiegeln." Die komplette Antwort steht im Bijlage 2 - 10.pdf, gleich nach dem BFR Valuation Report: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
G
Gast-766086800, 03.06.2023 22:01 Uhr
0
Oje oje die Schlinge hat sich zugezogen
B
Bekru, 03.06.2023 19:57 Uhr
2
Ich denke auch nicht dass dieser bestochen ist, aber dieser will auch auf keinen Fall in irgend einer Weise verdächtig werden. Auch nur das Gerücht können Karrieren zerstören. Deshalb wird der Richter keine Risiken eingehen.
M
Mitch1979, 03.06.2023 19:42 Uhr
0
Ich weiß was Du meinst … Berufung oder Revision … aber ich geh nicht davon aus das der Richter irgendwie bestochen ist … Richter schauen nur was der Gesetzestext sagt und wenn Experte und Beobachter parallel nicht geht,er aber schon Beobachter hat, welche das Gericht bestellt hat…warum soll er dann den Experten bestätigen und die bestellten Beobachter wieder entlassen … unabhängig von den Beteiligten
B
Bekru, 03.06.2023 18:20 Uhr
0
@mltch1979: Ein Richter hat nicht immer Recht. Deswegen gibt es die Möglichkeit des Einspruchs. Und vor nichts haben die Richter mehr Angst, als das ihr Urteil einkassiert wird. Weiterhin liegt hier bei LDP ein klarer Interessenskonflikt vor. Also riecht es hier stark nach Betrug. Wenn der Richter denen dann Recht gibt, könnte ein sehr schlechtes Licht auf den Richter fallen. Deshalb brauchen wir viel Aufmerksamkeit für den Fall
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