STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 11.05.2023 12:00 Uhr
0

entweder man verliert oder verliert nicht (gewinnt) dazwischen gibt es nichts.

In Sanierungs- und Insolvenzverfahren ist das anders zu bewerten. Und zwar nach Quoten. Da gibt es kein Schwarz oder Weiß. Mach dich erst mal schlau diesbezüglich, bitte.
W
W74, 11.05.2023 11:58 Uhr
0
gipts nix news hier ?
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 11:03 Uhr
0

Stimmt: sie werden nicht verlieren. Die Einschränkung beziehe ich auf ein Insolvenzverfahren. Bzw. auf eine quotale Befriedigung von Forderungen. Bleibe ergo bei meiner Meinung.

entweder man verliert oder verliert nicht (gewinnt) dazwischen gibt es nichts.
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 11:02 Uhr
0

elbe hast du ahnung vom börsenrecht ???

na klar, du etwa nicht?
D
Demokrator, 11.05.2023 10:23 Uhr
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du widersprichst dir in der Antwort, erst schreibst du die Gläubiger werden NICHT verlieren, dann schränkst du deine "Meinung" wieder ein, mit "nicht auf ganzer Linie". Und dein Wissen dazu beziehst du aus "'zig Sanierungsverfahren"? Da wurden also Gläubiger, nach deiner "Erfahrung" nicht vollständig entschädigt. Somit könntest du dir deine Fragen selber beantworten, du Experte.

Stimmt: sie werden nicht verlieren. Die Einschränkung beziehe ich auf ein Insolvenzverfahren. Bzw. auf eine quotale Befriedigung von Forderungen. Bleibe ergo bei meiner Meinung.
W
W74, 11.05.2023 10:13 Uhr
0
elbe hast du ahnung vom börsenrecht ???
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 9:23 Uhr
0

Du widersprichst dir selbst. Hauptsache eine Antwort, egal wie und was...tz.

nein, das Ziel der SdK ist ja, das SH Katenhaus zum Einsturz zu bringen. Dazu muss sie genau so fair kämpfen wie SH.
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 9:19 Uhr
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Erfahrung aus zig Sanierungs- und Insolvenzverfahren. Das weiß zudem jeder mit ein wenig Erfahrung. Gegenfrage: Warum sollte ein Gericht sämtliche Verbindlichkeiten der Gläubiger anzweifeln ? DAS muss du mir bitte einmal erklären. Und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das funktionieren ?

du widersprichst dir in der Antwort, erst schreibst du die Gläubiger werden NICHT verlieren, dann schränkst du deine "Meinung" wieder ein, mit "nicht auf ganzer Linie". Und dein Wissen dazu beziehst du aus "'zig Sanierungsverfahren"? Da wurden also Gläubiger, nach deiner "Erfahrung" nicht vollständig entschädigt. Somit könntest du dir deine Fragen selber beantworten, du Experte.
D
Demokrator, 11.05.2023 9:18 Uhr
0

Es ist natürlich richtig, dass die Gläubiger nicht alles verlieren. Aber gewonnen haben die auch nicht. Sie werden Federn lassen. Wie viele, werden die Richter entscheiden. Ich denke aber schon, dass es einige Feder sein werden

"Sie werden Federn lassen. Wie viele, werden die Richter entscheiden. Ich denke aber schon, dass es einige Feder sein werden". Da habe ich nicht selten einen unerwartet anderen Ausgang miterleben müssen. Aber lassen wir uns überraschen...
B
Bekru, 11.05.2023 9:08 Uhr
0
Nicht vom Grundkapital, sondern von den geleisteten Zinszahlungen
D
Demokrator, 11.05.2023 9:07 Uhr
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die SdK macht das schon clever, und wartet ab. Hier hat SH scheinbar nochmal die Kurve gekriegt

Du widersprichst dir selbst. Hauptsache eine Antwort, egal wie und was...tz.
B
Bekru, 11.05.2023 9:06 Uhr
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Es ist natürlich richtig, dass die Gläubiger nicht alles verlieren. Aber gewonnen haben die auch nicht. Sie werden Federn lassen. Wie viele, werden die Richter entscheiden. Ich denke aber schon, dass es einige Feder sein werden
D
Demokrator, 11.05.2023 9:06 Uhr
0

woher weißt du das, bist du der vorsitzende Richter?

Erfahrung aus zig Sanierungs- und Insolvenzverfahren. Das weiß zudem jeder mit ein wenig Erfahrung. Gegenfrage: Warum sollte ein Gericht sämtliche Verbindlichkeiten der Gläubiger anzweifeln ? DAS muss du mir bitte einmal erklären. Und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das funktionieren ?
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 8:04 Uhr
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https://www.nwzonline.de/wirtschaft/steinhoff-prozess-es-herrschte-ein-klima-der-angst_a_4,0,758445881.html
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 4:28 Uhr
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Falls "doch etwas zu beanstanden war", wusste es die SdK der Logik folgend also nicht (ich hatte nur die SdK zitiert) ...das wäre ja desaströs.

die SdK macht das schon clever, und wartet ab. Hier hat SH scheinbar nochmal die Kurve gekriegt
elbeflieger
elbeflieger, 11.05.2023 4:26 Uhr
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Die Gläubiger werden nicht verlieren, zumindest nicht auf ganzer Linie. 30.6.2023.

woher weißt du das, bist du der vorsitzende Richter?
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