STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
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Demokrator, 02.06.2023 16:07 Uhr
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Die Plausibilität kannst du aus dem Newsletter erlesen. Zum Glauben gehe in die Kirche deiner Wahl

Nein, in SdK-Newsletter 13steht nur, dass die Insolvenz drohen kann. Das Thema Insolvenz war in meinem Posting vorhin auch nicht falsch, so wie du pauschal konstatiert hast. Und in Newsletter 12 schreibt die SdK, ich zitiere: "Generell bitten wir jedoch, sich keine zu großen Hoffnungen auf einen Erfolg zu machen." Das sehe ich ähnlich wie die SdK. Quelle Newsletter: https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/steinhoff-international-holding-nv/
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:58 Uhr
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Ja Meistens Zufällle ohne das Volk. Gerry Weber Leiche seit Anfang Mai Von 1 € auf heute 6.. Mit Peanuts Umsätzen
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 15:55 Uhr
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https://www.centric.eu/en/news/new-executives-centric/ "Zusätzlich zu Wakkie ernannte die Unternehmenskammer Willem Meijer zum nicht geschäftsführenden Direktor und Vorsitzenden des Verwaltungsrats mit ausschlaggebender Stimme. Zusammen mit dem amtierenden nicht geschäftsführenden Direktor Peter Mous bildet er den nicht geschäftsführenden Vorstand. Beide neuen Direktoren beginnen sofort." Zufälle gibt's...
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 15:46 Uhr
1

Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.

Die Plausibilität kannst du aus dem Newsletter erlesen. Zum Glauben gehe in die Kirche deiner Wahl
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:46 Uhr
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Spass CityGroupvanguardBlackrockinvesco.....
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:44 Uhr
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Das sehe ich sofort.. Kann ja nur PIC, SDK oder Jimmy sein 😉
D
Demokrator, 02.06.2023 15:43 Uhr
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Solange die SDK die Aktien hält kann man doch beruhigt sein.. Die sitzen ja an der Quelle 😉

Wann und wie bekommst du denn mit, falls die SdK verkauft ?
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:33 Uhr
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Solange die SDK die Aktien hält kann man doch beruhigt sein.. Die sitzen ja an der Quelle 😉
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:28 Uhr
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Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.

Wir glauben auch nicht alles was du vermutest.
Rambostar
Rambostar, 02.06.2023 15:04 Uhr
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Anhörung am 15. Juni 2023 Als Termin für die Anhörung zum Restrukturierungsplan wurde vom Gericht der 15. Juni 2023 vorgeschlagen. Wir werden an dem Termin teilnehmen. Wir klären derweilen, ob es möglich ist, dass Aktionäre an dem Termin als Zuschauer teilnehmen. Hierzu haben wir zahlreiche Anfragen erhalten. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 02.06.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
D
Demokrator, 02.06.2023 15:03 Uhr
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falsch, von der SdK wurde ein Sanierungsexperte beantragt, der jedoch auf Grund der Gesetzeslage vom Gericht abgelehnt wurde. Die Beobachter Verhoeven und Meijer haben nicht den Auftrag und schon gar nicht die Zeit, bis zur Anhörung die unterschiedlichen Resultate zu bewerten. Die Beantragung des der SdK war somit ein geschickter Schachzug um nach der Ablehnung des WHOA das Gericht dazu zu bringen, einen Sonderermittler ins Feld schicken zu können.

Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.
Rambostar
Rambostar, 02.06.2023 15:03 Uhr
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Bestellung eines Restrukturierungsexperten abgelehnt / Anhörung am 15. Juni 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Juni 2023 fand die gerichtliche Anhörung bezüglich einer Bestellung eines Restrukturierungsexperten statt. Die SdK wurde von Dr. Liebscher und den Anwälten von AMS vertreten. Ebenfalls vertreten waren die Gesellschaft durch den Vorstand und die Anwälte der Gesellschaft und Anwälte einer Gruppe der größten sieben Gläubiger der Gesellschaft („G7“). Das Gericht hat nach einer knapp 2- stündigen Diskussion den Antrag der SdK abgelehnt. Eine Begründung für die Ablehnung wurde noch nicht mitgeteilt, dürfte aber zeitnah in schriftlicher Form erfolgen. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines Restrukturierungsexperten ausgesprochen, da dadurch die Gefahr bestünde, dass die Gesellschaft mit Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die unkontrollierte Insolvenz schlittern würde. Wir halten dieses auch von den Gläubigern und der Gesellschaft vorgetragene Argument weiterhin nicht für belastbar. Ersten könnten die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die Laufzeit um weitere 6 Monate verlängern, ohne irgendeinen Wertverlust erleiden zu müssen, da die Verbindlichkeiten weiterhin verzinst werden würden. Und zweitens wäre ein (sinnvoller) Verkauf der Vermögenswerte innerhalb von 6 Monaten sowieso nicht möglich. Die Situation mit der kurzfristigen Fälligkeit wurde und wird von der Gesellschaft und den Gläubigern somit selbstverschuldet und wohl auch absichtlich herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten Verkaufsprozess zu verhindern. Ein von der Gegenseite vorgetragener angeblicher Schutzmechanismus durch die Gewährung von 20 % der CVRs existiert so tatsächlich nicht. Erstens dürften diese im Zusammenhang mit den langen Verkaufszeiten von bis zu fünf Jahren wertlos sein, und zweitens stellt sich die Frage, wieso die Aktionäre nur 20 % der CVRs, und nicht 100 % der CVRs bekommen sollen. Aktuell würde sämtlicher die Verbindlichkeiten übersteigende Verkaufserlös den Aktionären zugutekommen. Wieso sollte sich dies zukünftig ändern? Und wieso wollen die Gläubiger überhaupt 80 % der CVRs für sich, wenn doch der Wert der Vermögenswerte doch aktuell sowieso schon weit unterhalb der Verbindlichkeiten liegen soll? Es kam vielfach die Frage auf, ob der Antrag von vorneherein aussichtlos gewesen sei, da bereits ein Beobachter bestellt worden sei. Dies ist nach unserer Auffassung und nach Aussage unserer niederländischen Anwälte nicht so. Man kann auch nach bereits erfolgter Bestellung eines Beobachters noch einen Restrukturierungsexperten bestellen. In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der
B
Bekru, 02.06.2023 14:44 Uhr
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Wenn wir gewinnen sollten dann ist jetzt noch ein guter EK. …. Bin froh wenn der Mist ein Ende hat.
J
JimmyBondi, 02.06.2023 14:30 Uhr
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Wir hatten auf jeden Fall bei 0,0102€ den Boden erreicht...also ein sehr guter EK! :)
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 14:04 Uhr
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Deshalb steigt der Dreck mit wenig Volumen 3, 4 % Freefloat Hier soll es wohl 84 % heißen https://unternehmer.de/finanzen-steuern/298778-gerry-weber-international-ag-aktie-heute
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