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STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 584
t
turbobay, 28.02.2023 17:51 Uhr
0
Die Abrechnung geht aber ja, von Gewinn aus Spekulation = Veräußerungserlös aus, ohne Differenz zu irgendwas (abgesehen von Null). Klar können wir an US-Gesetzen nichts ändern, aber das ist doch kriminell, einen Verkaufserlös steuerrechtlich als 100% Gewinn zu besteuern...
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 17:47 Uhr
0
Ich habe den Post von Linda zu spät gelesen. Wollte eigentlich Ende Januar verkaufen. Leider verpasst.
G
Grr12345, 28.02.2023 17:44 Uhr
0
Falls sich jemand noch ein wenig einlesen möchte, gibt es hier: https://thewolfgroup.com/blog/real-estate-investment-trusts-and-firpta-withholding/ und hier: https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/us/Documents/Tax/us-tax-introduction-to-taxation-of-foreign-investment-071515.pdf noch weitere Informationen
Linda28
Linda28, 28.02.2023 17:30 Uhr
0

Danke für die rechtzeitige Weitergabe dieser Information.

Ich hatte es hier in dieses Forum geschrieben. Einmal sogar noch kurz bevor die Ausbuchung fällig wurde. Die Warnung habe ich aber auch auf anderen Kanälen bekommen. Dachte eigentlich, dass es allgemein bekannt war da es auch jeweils keine Reaktion auf meinen jeweiligen Post gab. Zudem habe ich das selbst noch nicht mitgemacht und wusste auch nicht inwieweit es tatsächlich stimmt. Ich bin halt auf Nummer Sicher gegangen und habe meine Anteile verkauft. Bisher scheint das ja auch nicht alle zu betreffen.
M
MartinF75, 28.02.2023 17:01 Uhr
0
Das IRS (=US-Bundesfinanzamt) hat dazu einige Erklärungen: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/firpta-withholding
M
MartinF75, 28.02.2023 16:58 Uhr
0

Nach nochmaliger Nachfrage bei ING: "Die gesetzliche Grundlage in den USA dazu ist der "Foreign Investment in Real Property Tax Act of 1980", kurz FIRPTA."

Das habe ich inzwischen auch gelesen. Und die ist wohl leider keine Quellensteuer im eigentlichen Sinne, sondern eine US-Einkommensteuer auf bestimmte Immobiliengewinne. Und damit in Deutschland nicht auf die Abgeltungssteuer anrechenbar und anscheinend wegen § 34c Abs. 6 EStG auch nicht auf die dt. reguläre Einkommensteuer (das zugrundeliegende Immo-Geschäft gleich wohl steuerlich einer dt. Immo-Transaktion die gem. § 23 EStG als Spekulationsgeschäft steuerpflichtigs sein kann. Diese Steuer fällt auch nur in bestimmten Konstellationen und nur bei ausländischen Eigentümern amerikanischer Immobilien bzw. ausländ. Aktionären von US-Reits. Daher schlägt sich das Risiko nicht im Börsenkurs nieder.
G
Grr12345, 28.02.2023 16:47 Uhr
1
Nach nochmaliger Nachfrage bei ING: "Die gesetzliche Grundlage in den USA dazu ist der "Foreign Investment in Real Property Tax Act of 1980", kurz FIRPTA."
b
burnerle, 28.02.2023 15:50 Uhr
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Mich hatte jemand davor gewarnt, die Aktie zu halten bis sie ausgebucht wird. Die Amerikaner würden dann unter Umständen vom kompletten Betrag ihre Quellensteuer abziehen und man hätte keine Chance das Geld aus den USA zurück zu bekommen, da die Bank darauf keinen Zugriff mehr hat. Daher hatte ich die Aktien nach der letzten Dividendenzahlung im Oktober schon verkauft. Mich wundert jetzt eigentlich das es so unterschiedlich bei den Brokern ist. Hätte erwartet, dass alle die Quellensteuern in den USA auf den vollen Betrag zahlen müssen. Ist ja schon seltsam, wenn mal die Steuern erhoben werden und mal nicht.

Danke für die rechtzeitige Weitergabe dieser Information.
t
turbobay, 28.02.2023 13:49 Uhr
0
Aber welcher Sinn steckt dahinter? Ist ja dann wie eine heiße Kartoffel, wer sie zuletzt in der Hand hat, muss zahlen. Irgendjemand muss die Aktien ja am Ende besitzen, verkaufen geht ja nur bei einem Käufer. Das System dahinter ist mir nicht klar.
A
Absjsjenus, 28.02.2023 13:46 Uhr
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Bei denen, die nicht betroffen sind, kann es ja noch kommen...
Linda28
Linda28, 28.02.2023 12:27 Uhr
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Mich hatte jemand davor gewarnt, die Aktie zu halten bis sie ausgebucht wird. Die Amerikaner würden dann unter Umständen vom kompletten Betrag ihre Quellensteuer abziehen und man hätte keine Chance das Geld aus den USA zurück zu bekommen, da die Bank darauf keinen Zugriff mehr hat. Daher hatte ich die Aktien nach der letzten Dividendenzahlung im Oktober schon verkauft. Mich wundert jetzt eigentlich das es so unterschiedlich bei den Brokern ist. Hätte erwartet, dass alle die Quellensteuern in den USA auf den vollen Betrag zahlen müssen. Ist ja schon seltsam, wenn mal die Steuern erhoben werden und mal nicht.
A
Absjsjenus, 28.02.2023 12:05 Uhr
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Bin bei OnVista. Da wurde diese Nachforderung (noch?) nicht gestellt. Wie muss man sich das bei der Lagerstelle vorstellen? Nach was wird da entschieden, ob es erstattet wird oder nicht?
S
Saleva, 28.02.2023 11:29 Uhr
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Meint ihr das es nur ein Problem bei der ING ist? Kann ja eigentlich nicht sein. Die Steuer wird doch unabhängig vom Broker erhoben. Ich hatte Sie bei Traderepublik. Bis jetzt ist noch keine nachträgliche Quellensteuer abgebucht wurden. Aber kann ja noch kommen

Das würde mich auch interessieren. Denken wir mal positiv, andere Broker wissen das diese Quellensteuer von deren Lagerstelle erstattet wird und belasten den Kunden erst gar nicht damit. Die Hoffnung stirbt zuletzt,
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 10:58 Uhr
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Meint ihr das es nur ein Problem bei der ING ist? Kann ja eigentlich nicht sein. Die Steuer wird doch unabhängig vom Broker erhoben. Ich hatte Sie bei Traderepublik. Bis jetzt ist noch keine nachträgliche Quellensteuer abgebucht wurden. Aber kann ja noch kommen
G
Grr12345, 28.02.2023 10:34 Uhr
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Hier ein Update von der ING: "obwohl es so auf dem Beleg steht: Es handelt sich hier um keine US-Quellensteuer auf Grund Section 302 - ansonsten hätten wir Ihnen tatsächlich ein entsprechendes Informations-Schreiben dazu erstellt, um die Steuer zurückfordern zu können. Das wurde auf dem Beleg aus technischen Gründen leider falsch vermerkt, dafür bitten wir um Entschuldigung. Eine Rückforderung direkt über uns ist somit nicht möglich, eventuell erfolgt hier allerdings noch eine automatische Erstattung durch unsere Lagerstelle. Wir können Ihnen dazu aber weder Unterstützung anbieten, noch genauere Auskünfte erteilen: Die Erstattung erfolgt entweder automatisch oder nicht - eine Rückforderung durch Sie via Formular ist hier nicht möglich."
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