Vulcan Energy Resources WKN: A2PV3A ISIN: AU0000066086 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Die Information, dass die neuen Vulcan-Aktien ausschließlich institutionellen Investoren angeboten wurden, ist korrekt. Da hab ich mich in der Theorie verfahren und das übersehen. Für die Kursentwicklung ist dieser Punkt aber weniger relevant, als es auf den ersten Blick wirkt. Auch ohne Bezugsrechte für Privatanleger wird die Verwässerung einer Kapitalerhöhung nämlich sofort nach Ankündigung vom Markt eingepreist. In dem Moment, in dem Vulcan die Ausgabe von rund 178 Mio neuen Aktien zu 4 AUD bekanntgegeben hat, konnte jeder den theoretischen Ex-Kurs berechnen – deshalb fiel der Kurs bereits vorher auf ein niedrigeres Niveau. Der eigentliche Handelstag der neuen Aktien am 12.12. führt deshalb nicht noch einmal zu einer neuen Verwässerung. Dass Institutionelle die Aktien bekommen haben, bedeutet außerdem nicht automatisch, dass diese am ersten Handelstag verkaufen. Der Emissionspreis lag nur gering unter dem damaligen Marktpreis, sodass kein sicherer Sofortgewinn besteht. Bei Finanzierungsrunden dieser Größenordnung handelt es sich meist um langfristige Investoren, die das Projekt strategisch unterstützen. Kurz gesagt: Die Verwässerung ist längst im Kurs verarbeitet, und ob Institutionelle später Verkäufe tätigen, ist möglich, aber kein zentraler Faktor für die bisherige Kursbewegung. So meine Meinung, du kannst aber auch recht haben. Immer Spekulation.
Die Information, dass die neuen Vulcan-Aktien ausschließlich institutionellen Investoren angeboten wurden, ist korrekt. Da hab ich mich in der Theorie verfahren und das übersehen. Für die Kursentwicklung ist dieser Punkt aber weniger relevant, als es auf den ersten Blick wirkt. Auch ohne Bezugsrechte für Privatanleger wird die Verwässerung einer Kapitalerhöhung nämlich sofort nach Ankündigung vom Markt eingepreist. In dem Moment, in dem Vulcan die Ausgabe von rund 178 Mio neuen Aktien zu 4 AUD bekanntgegeben hat, konnte jeder den theoretischen Ex-Kurs berechnen – deshalb fiel der Kurs bereits vorher auf ein niedrigeres Niveau. Der eigentliche Handelstag der neuen Aktien am 12.12. führt deshalb nicht noch einmal zu einer neuen Verwässerung. Dass Institutionelle die Aktien bekommen haben, bedeutet außerdem nicht automatisch, dass diese am ersten Handelstag verkaufen. Der Emissionspreis lag nur gering unter dem damaligen Marktpreis, sodass kein sicherer Sofortgewinn besteht. Bei Finanzierungsrunden dieser Größenordnung handelt es sich meist um langfristige Investoren, die das Projekt strategisch unterstützen. Kurz gesagt: Die Verwässerung ist längst im Kurs verarbeitet, und ob Institutionelle später Verkäufe tätigen, ist möglich, aber kein zentraler Faktor für die bisherige Kursbewegung. So meine Meinung, du kannst aber auch recht haben. Immer Spekulation.
Die jüngste Kapitalerhöhung bei Vulcan Energy hat zu einer deutlichen Kurskorrektur geführt, was viele Anleger zunächst überrascht hat. Tatsächlich ist dieser Rückgang jedoch eine logisch nachvollziehbare Folge der Verwässerung und damit bereits vollständig in den Kurs eingepreist, obwohl die neuen Aktien erst ab dem 12.12 gehandelt werden. Hintergrund ist, dass Vulcan im Rahmen der Finanzierungsrunde rund 178 Millionen neue Aktien zu einem Emissionspreis von 4 AUD beziehungsweise etwa 2,24 Euro ausgegeben hat. Dies wurde unter anderem in der Berichterstattung auf finanzen.net bestätigt (Quelle: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/finanzierungsrunde-geglueckt-vulcan-energy-aktie-sackt-nach-kapitalerhoehung-ab-milliarden-finanzierung-fuer-zero-carbon-lithium-gesichert-00-15334641). Sobald die Kapitalerhöhung angekündigt wurde, hat der Markt die Verwässerung sofort eingepreist. Dies geschieht über den sogenannten theoretischen Ex-Bezugsrecht-Kurs (TERP). Dieser ergibt sich aus einem rechnerischen Mittel zwischen dem alten Kurs und dem Emissionspreis der neuen Aktien, gewichtet nach der Anzahl alter und neuer Aktien. Um diesen Wert zu bestimmen, muss man zunächst die ungefähre Zahl der bestehenden Aktien ermitteln. Aus den öffentlich einsehbaren Daten ergibt sich eine Marktkapitalisierung von etwa 1,236 Milliarden AUD bei einem damaligen Kurs von rund 4,41 AUD. Daraus folgt eine alte Aktienanzahl von ungefähr 280 Millionen Stück. Mit den neu ausgegebenen rund 178 Millionen Aktien ergibt sich eine Gesamtsumme von etwa 458 Millionen Aktien. Zur Berechnung des TERP nutzt man die Formel: TERP = (alter Kurs × alte Aktien + Emissionspreis × neue Aktien) geteilt durch die Gesamtzahl der Aktien. Setzt man die Zahlen auf Eurobasis ein, ergibt sich: (2,90 Euro × 280 Millionen Aktien + 2,24 Euro × 178 Millionen Aktien) geteilt durch 458 Millionen Aktien. Das ergibt einen rechnerischen TERP von rund 2,64 Euro. Dieser Wert ist der theoretisch faire Kurs nach Verwässerung. Da der Kurs vor der Kapitalerhöhung bei etwa 2,90 Euro lag, ergibt sich durch die Verwässerung ein rechnerischer Abschlag von ungefähr 0,26 Euro je Aktie. Dieser Verlust wird jedoch durch den Wert der Bezugsrechte ausgeglichen, die Altaktionäre erhalten haben. Bezugsrechte spiegeln genau die Differenz zwischen altem Kurs und TERP wider und dienen dazu, die Verwässerung neutral zu gestalten. Aktionäre, die ihre Rechte ausüben oder verkaufen, gleichen damit den rechnerischen Wertverlust aus. Aus diesem Grund ist die Kapitalerhöhung bereits vollständig im Kurs verarbeitet, obwohl die neuen Aktien noch nicht handelbar sind. Der Markt handelt nach der Ankündigung automatisch ex Bezugsrecht, sodass die eigentliche Verwässerung bereits realisiert wurde. Die Kursreaktion ist daher nicht Ausdruck eines fundamentalen Problems, sondern eine mathematisch nachvollziehbare Anpassung an die veränderte Aktienstruktur. Alles Weitere – also ob der Kurs später steigt oder fällt – hängt nun ausschließlich von neuen Informationen ab, etwa vom Fortschritt des Zero-Carbon-Lithium-Projekts oder der allgemeinen Marktstimmung. Die Kapitalerhöhung selbst ist bereits abgearbeitet und hat keinen zusätzlichen Verwässerungsdruck mehr, sobald die neuen Aktien am 12.12 in den Handel kommen. Keine Finanzberatung
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