WIRECARD WKN: 747206 ISIN: DE0007472060 Kürzel: WDI Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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02:10:00 Uhr,
Nasdaq OTC
Kommentare 498.117
Ayibogan05,
22.04.2021 15:45 Uhr
0
wirecard wurde aufgekauft
bald sehen wir hier ganz andere kurse
PAIN_,
22.04.2021 15:44 Uhr
0
Kann mir jemand sagen, wie es nun mit wirecard weiter aussehen soll ?
Lausitzbub,
22.04.2021 13:01 Uhr
0
Und wenn die Sonne mal nicht zu sehen ist , sitzt Marsalek wahrscheinlich mit seinem Hintern davor 🤣🤣🤣
Palladio,
22.04.2021 11:52 Uhr
0
Amarschaleck......
m
marsalene,
22.04.2021 11:43 Uhr
2
Ob Marsalek hinter dem Coinbaseaktien-Debakel steht ? Ab morgen kein Handel mehr.
Lausitzbub,
22.04.2021 9:37 Uhr
1
Lohnt es sich überhaupt, seine Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden?
Wir meinen ja, trotz der hohen Überschuldungssitutation der Wirecard AG. Denn die unbesicherten kreditgebenden Banken sind mit den geschädigten Anlegern gleichrangige Gläubiger (dazu sogleich).
Auch wenn eine genaue Bezifferung der Schadenskompensation derzeit naturgemäß nicht möglich ist, halten wir es für realistisch, dass eine quotale Erfüllung Ihrer Schadensersatzforderungen in einem zweistelligen Prozentbereich erreicht werden kann.
Angesichts einiger missverständlicher und zum Teil auch falscher Medienberichte möchten wir zunächst klarstellen, dass die Schadensersatzforderungen der geschädigten Anleger, die der Insolvenzverwalter in die Insolvenztabelle aufnimmt, gleichrangig neben den weiteren Insolvenzforderungen stehen und nicht etwa nur nachrangig bedient werden. Wenn also Auszahlungen an die Insolvenzgläubiger erfolgen, werden diese Schadensersatzforderungen ebenso (quotal) bedient, wie alle anderen Insolvenzforderungen, etwa diejenigen der Banken, welche unbesicherte Kredite an die Wirecard AG ausgereicht haben.
Die Höhe der quotalen Auszahlungen hängt dann einerseits von der Gesamthöhe der Forderungen ab, die als Insolvenzforderungen geltend gemacht (und anerkannt) werden, und andererseits von der Größe der Insolvenzmasse, die zur Verteilung stehen wird.
Angesichts der bisherigen Verlautbarungen des Insolvenzverwalters, Dr. Michael Jaffé, gehen wir davon aus, dass die zur Verteilung stehende Insolvenzmasse eine sehr beachtliche Größe erreichen kann. In seiner Pressemitteilung vom 25. August 2020 wies Dr. Jaffé etwa darauf hin, dass die Investorenprozesse für die unabhängigen internationalen Tochtergesellschaften „unter Hochdruck“ liefen und dass vor wenigen Tagen bereits ein Vertrag über den Verkauf der Wirecard Brazil S.A. unterzeichnet werden konnte. Der Verkaufsprozess für die Tochtergesellschaft Wirecard North America Inc. sei ebenfalls weit fortgeschritten und die Verwertungsprozesse für die weiteren weltweiten Wirecard Beteiligungen würden Fortschritte machen.
Die Prüfung etwaiger aus unerlaubten Handlungen oder Pflichtverletzungen resultierenden Haftungsansprüche durch den Insolvenzverwalter werde angesichts des enormen Umfangs der zu prüfenden Daten und Zahlungsvorgänge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Insolvenzverwalter gehe jedoch allen erfolgversprechenden und werthaltigen Schadenersatzansprüchen nach.
Angesichts der möglicherweise bedeutenden Erlöse aus den Veräußerungsgeschäften des Insolvenzverwalters und den darüber hinaus bestehenden Möglichkeiten der Einforderung von Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter besteht unseres Erachtens eine gute Chance, einen bedeutenden Teil Ihrer Schäden im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.
Benötigt man einen Anwalt, um die Forderung im Insolvenzverfahren geltend zu machen?
Grundsätzlich nein. Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt werden. Dies gilt auch für die schlüssige Berechnung der Forderungshöhe einschließlich des sogenannten Kursdifferenzschadens.
Lausitzbub,
22.04.2021 9:37 Uhr
0
Handlungsoptionen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG
Nachdem das Amtsgericht München am 25. August 2020 unter dem Az. 1542 IN 1308/20 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet hat, ergeben sich für Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Schadensersatzforderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter hat zur Anmeldung eine Frist bis zum 26. Oktober 2020 bestimmt.
Sofern Sie uns mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen möchten, können Sie dies über den in der E-Mail angegeben Link tun. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Auftrag auf die bloße Anmeldung der Forderung zu beschränken. Nachfolgend möchten wir Ihnen Ihre Handlungsoptionen darstellen und die wichtigsten Antworten zum Insolvenzverfahren geben.
Lausitzbub,
22.04.2021 9:27 Uhr
0
Alle , die sich beim Insolvenzverfahren anmelden , sollen gleich behandelt werden ( % Ihrer Schadenssumme ) ,
darüber liegen Gutachten und Verfahren anderer Prozesse vor
Lausitzbub,
22.04.2021 9:23 Uhr
0
Tabelle für kosten kann ich nicht laden .
Bei mir sind es 1060 € , bei einer Schadenssumme von knapp 30.000 €
Lausitzbub,
22.04.2021 9:16 Uhr
0
Tilp schätzt hoher einstelligen bis niedriger zeistelliger Breich von dem was Du geltend machen kannst
Kosten entstehen lt. Tabelle
T
Tycoon5991,
22.04.2021 1:44 Uhr
2
Lohnt es sich über Tilp am Insolvenzverfahren seinen Anteil geltend zu machen?
Wieviel Geld steht zur Verfügung und wieviel Geschädigte fordern wieviel?
Zahlt man mehr für den Anwalt, als man hinterher erstattet bekommt?
HAPPYinsider,
21.04.2021 18:27 Uhr
0
Am Donnerstag kommt der Film im TV, vielleicht geht's dann UP ähm ab 😉
o
ostseerobbe,
19.04.2021 16:51 Uhr
4
Hält extrem gut über zero
Lausitzbub,
19.04.2021 11:07 Uhr
1

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Fall Wirecard informieren.
Am 15.04.2021 fand der sogenannte erste Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG am Insolvenzgericht München statt.
Grundsätzlich werden im Rahmen eines solchen Prüftermins die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im Hinblick auf den Grund der Anmeldung, die Höhe der Forderung und ein etwaig bestehendes Vorrecht (Rang) durch den Insolvenzverwalter geprüft und gegebenenfalls zur Insolvenztabelle festgestellt.
Der Insolvenzverwalter hat nun in diesem ersten Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG zunächst nur einige wenige Forderungen festgestellt. Hauptsächlich handelte es sich bei den festgestellten Forderungen um vertragliche Ansprüche gegenüber der Wirecard AG, z.B. Ansprüche von Lieferanten und anderen Dienstleistern.
Zur für Sie relevanten Frage der Forderungen geschädigter Anleger und Investoren hat sich der Insolvenzverwalter in diesem Prüftermin nicht geäußert, sondern die Vertagung des Prüftermins beantragt. Das Insolvenzgericht München ist diesem Antrag gefolgt. Die Fortführung des Prüftermins ist nunmehr am 07.04.2022 geplant.
Bislang wurde also keine der von TILP zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten oder zur Insolvenztabelle festgestellt. Hintergrund dieser Tatsache dürfte insbesondere sein, dass der Insolvenzverwalter weitere Zeit benötigen wird, um sich mit den sich im Fall Wirecard stellenden komplexen Sach- und Rechtsfragen in ausreichendem Umfang und der gebotenen Tiefe auseinanderzusetzen zu können.
Eine besondere Bedeutung wird dabei der Frage der Gleichrangigkeit von Forderungen geschädigter Anleger und Investoren mit anderen zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zukommen. Wie wir in unserem letzten Newsletter berichtet hatten, hat TILP dem Insolvenzverwalter rechtzeitig vor dem ersten Prüftermin ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Bitter von der Universität Mannheim vorgelegt, welches die von TILP vertretene Rechtsauffassung in Bezug auf die Gleichrangigkeit der Anlegerschäden bestätigt.
Wir erachten es daher als positives Signal für geschädigte Anleger und Investoren der Wirecard AG, dass der Insolvenzverwalter sich nun die erforderliche Zeit zur eingehenden Prüfung der Rechtslage verschafft hat und die Fortsetzung des Prüftermins nunmehr erst im Frühjahr 2022 erfolgen wird. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist damit weiterhin jederzeit ohne Kostennachteil möglich.
Über den weiteren Fortlauf der Verfahren halten wir Sie unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Lausitzbub,
19.04.2021 11:07 Uhr
0
Gerade Post bekommen , wenn es jemand interessiert
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