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Alphabet vor Schock-Urteil

Milliardenstrafe droht 02.07.2026, 12:07 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Google
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Alphabet 314,68 EUR -0,66 % Lang & Schwarz

Vier Milliarden Euro Streitwert: Der Android-Fall erreicht die letzte Instanz

Für Alphabet steht heute eine der wichtigsten europäischen Kartellentscheidungen der vergangenen Jahre an. Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet über die milliardenschwere Android-Strafe gegen Google. Im Raum steht eine Summe von mehr als vier Milliarden Euro. Für den Konzern ist das Verfahren nicht nur finanziell bedeutsam, sondern auch ein weiteres Kapitel in einer wachsenden Serie regulatorischer Auseinandersetzungen.

Ausgangspunkt ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Damals verhängten die Wettbewerbshüter eine Strafe von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro. Der zentrale Vorwurf lautete, Google habe seine Marktmacht bei Android ausgenutzt, um eigene Dienste systematisch zu stärken. Smartphone-Hersteller sollen über Lizenzverträge für den Play Store verpflichtet worden sein, ein festes Paket an Google-Apps vorzuinstallieren. Dazu zählten unter anderem Chrome und die Google-Suche.

Zudem warf die EU-Kommission dem Unternehmen vor, Herstellern den Verkauf von Geräten mit alternativen, nicht genehmigten Android-Versionen untersagt zu haben. Damit soll Google nach Ansicht der Wettbewerbshüter den Spielraum konkurrierender Anbieter eingeschränkt und die eigene Position im mobilen Ökosystem abgesichert haben.

Google bleibt unter Druck: Ein Verfahren reiht sich an das nächste

Bereits 2022 erlitt Google vor dem EU-Gericht eine Niederlage. Zwar wurde die Strafe leicht reduziert, doch blieb der Betrag mit 4,125 Milliarden Euro außergewöhnlich hoch. Gegen dieses Urteil legten sowohl Google als auch die Muttergesellschaft Alphabet Rechtsmittel ein. Nun liegt die finale Entscheidung beim EuGH.

Der Android-Fall steht nicht isoliert. Erst am Mittwoch verurteilte ein schwedisches Wettbewerbsgericht Google dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Einschließlich Zinsen summiert sich der Betrag auf mehr als 1,7 Milliarden Euro. Hintergrund war der Vorwurf, Google habe den eigenen Preisvergleichsdienst über Jahre unzulässig bevorzugt.

An der Börse löste diese Nachricht allerdings keine größere Unruhe aus. Die Alphabet-Aktie zeigte sich vergleichsweise stabil und lag zeitweise gut ein Prozent im Plus bei rund 357 US-Dollar. Diese Reaktion verdeutlicht, dass Investoren die juristischen Risiken zwar registrieren, sie bislang aber nicht als unmittelbare Gefahr für das operative Geschäft bewerten.

Werbegeschäft federt Risiken ab: Der Markt schaut weiter auf KI und Wachstum

Der Grund für die Gelassenheit liegt vor allem im margenstarken Werbegeschäft von Alphabet. In der Vergangenheit konnte der Konzern hohe Strafzahlungen meist verkraften, ohne dass die langfristige Investmentstory am Markt grundlegend infrage gestellt wurde. Auch der Aufstieg in den Dow Jones Industrial Average Ende Juni unterstreicht, dass Alphabet trotz der anhaltenden Kartellverfahren weiterhin als Schwergewicht der Tech- und KI-Branche wahrgenommen wird. Mit der Aufnahme erhöhte sich zugleich die Technologie- und KI-Gewichtung des Leitindex.

Neben den europäischen Verfahren rückt auch die Regulierung künstlicher Intelligenz stärker in den Vordergrund. Google verhandelt mit der US-Regierung über freiwillige Standards für die Freigabe neuer KI-Modelle. Im Fokus stehen dabei besonders leistungsfähige Coding-Modelle. Washington will verhindern, dass fortschrittliche Systeme in falsche Hände geraten. Dieses Thema betrifft nicht nur Google, sondern auch andere große KI-Entwickler wie OpenAI und Anthropic.

Der heutige EuGH-Spruch hat daher Signalwirkung weit über die konkrete Android-Strafe hinaus. Sollte das Gericht die Strafe in voller Höhe bestätigen, wäre es die teuerste rechtskräftige Kartellbuße in der Geschichte von Google. Eine Reduzierung oder Aufhebung könnte Alphabet dagegen in laufenden und künftigen EU-Verfahren Rückenwind verschaffen. Für den Markt geht es damit nicht nur um eine einzelne Milliardenforderung, sondern um die Frage, wie eng Europas Wettbewerbshüter die Geschäftsmodelle der großen Plattformkonzerne künftig begrenzen können.

Bn-Redaktion/aw
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