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BGH-Urteil schockt Klimakläger

Autobauer dürfen weitermachen 23.03.2026, 17:34 Uhr Jetzt kommentieren: 0

BGH-Urteil schockt Klimakläger: Autobauer dürfen weitermachen
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Gericht weist Klagen klar zurück
Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass BMW und Mercedes schon ab November 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Doch der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Damit bleibt es beim politisch geplanten Ausstieg ab 2035. Ein früheres Verbot durch die Gerichte wird es nicht geben.

Politik bleibt in der Verantwortung
Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich klar, dass Entscheidungen über Klimaziele und deren Umsetzung Aufgabe des Gesetzgebers sind. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betonte, dass Gerichte keine eigenen Emissionsgrenzen für Unternehmen festlegen dürfen. Damit verschiebt sich die Verantwortung erneut in den politischen Raum.

Kernargument der Kläger greift nicht
Die Kläger hatten argumentiert, Unternehmen wie BMW und Mercedes müssten sich an ein begrenztes CO2 Budget halten. Andernfalls drohten künftig drastische Maßnahmen, die Freiheitsrechte einschränken könnten. Das Gericht wies dies zurück und erklärte, dass kein individuelles CO2 Budget für einzelne Unternehmen existiert.

Industrie sieht sich bestätigt
Die Reaktionen der Autobauer fielen entsprechend positiv aus. Mercedes erklärte: Die Entscheidung des BGH ist kein Urteil gegen den Klimaschutz. Sondern sie schafft Rechtssicherheit. Auch BMW betonte die Bedeutung klarer gesetzlicher Vorgaben und verwies darauf, dass Klimapolitik demokratisch entschieden werden müsse.

Signalwirkung für künftige Klimaklagen
Es handelt sich um die ersten zivilrechtlichen Klimaklagen dieser Art vor dem Bundesgerichtshof. Die Entscheidung könnte daher weitreichende Folgen haben. Gleichzeitig kündigte die Deutsche Umwelthilfe an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist nicht ausgeschlossen.

 
 
Bn-Redaktion/ar
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