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EU Verfahren

SAP entgeht Milliardenrisiko 13.07.2026, 16:19 Uhr Jetzt kommentieren: 0

EU Verfahren: SAP entgeht Milliardenrisiko
© SAP SE / Norbert Steinhauser
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Mehr Freiheit für SAP Kunden

SAP verpflichtet sich, Kunden bei der Auswahl externer Dienstleister künftig mehr Spielraum einzuräumen. Unternehmen sollen für unterschiedliche Teile ihrer SAP Landschaft verschiedene Anbieter für Wartungs und Supportleistungen beauftragen können. EU Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte, der Beschluss gebe SAP Kunden mehr Freiheit bei der Auswahl von Dienstleistern. „So wird verhindert, dass unfaire Beschränkungen die Kosten in die Höhe treiben und den Wettbewerb behindern.“ Für die SAP Aktie und den Dax Konzern endet damit ein Verfahren, das erhebliche finanzielle Risiken mit sich brachte.

Keine sofortige Geldbuße

Eine direkte Strafe muss SAP nicht zahlen. Der Konzern akzeptiert stattdessen verbindliche Änderungen seiner Geschäftspraktiken. Bei einem Verstoß kann die EU Kommission jedoch eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich wäre ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung möglich. SAP sprach nach der Einigung von einem „konstruktiven und kooperativen Dialog“ mit der Kommission.

Kritik am Wartungsmodell

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das profitable Wartungs und Supportgeschäft. SAP bündelt Softwarelizenzen häufig mit Wartungsverträgen. Diese umfassen Sicherheitsupdates, Anpassungen an Gesetzesänderungen, funktionale Neuerungen und Unterstützung bei technischen Problemen. Die EU Kommission vermutete, dass Kunden ihre Software faktisch nur von SAP warten lassen konnten. Außerdem mussten sie für alle Softwarelösungen dieselbe Art von Leistungen zu denselben Preisbedingungen wählen.

Kündigungen werden erleichtert

Kritik gab es auch an den Kündigungsbedingungen für ungenutzte Softwarelizenzen. Kunden mussten teilweise weiter für Leistungen zahlen, obwohl sie diese nicht mehr benötigten. Bei einer späteren Rückkehr zu SAP Dienstleistungen konnten zudem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen anfallen. Künftig müssen Kunden Lizenzen sowie die zugehörigen Wartungs und Supportgebühren unter bestimmten Voraussetzungen kündigen können. Das gilt etwa bei einer Insolvenz oder wenn eine Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist.

Zehn Jahre unter Beobachtung

Die Verpflichtungen gelten weltweit für zehn Jahre und dürften auch den Wettbewerb unter externen IT Dienstleistern stärken. SAP hatte die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen. Das Unternehmen erklärte, die eigenen Richtlinien und Maßnahmen stünden „vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang“. Zugleich betonte SAP: „Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet.“ Für Anleger bleibt damit vor allem entscheidend, ob der Konzern die neuen Vorgaben dauerhaft einhält.

Bn-Redaktion/ar
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