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EU verschärft den Kurs gegen Airbnb

Neue Obergrenzen für Ferienwohnungen rücken näher 06.09.2026, 16:19 Uhr Jetzt kommentieren: 0

EU verschärft den Kurs gegen Airbnb: Neue Obergrenzen für Ferienwohnungen rücken näher
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Airbnb Registered (A) 156,72 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

EU plant neue Regeln für Kurzzeitvermietungen

EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera will den geplanten „Affordable Housing Act“ voraussichtlich am 9. September vorstellen. Ziel ist es, die Vorschriften für Kurzzeitvermietungen in Europa stärker zu vereinheitlichen. Städte wie Paris, Barcelona und Venedig haben bereits eigene Maßnahmen gegen Airbnb ergriffen. In mehreren Ländern kam es zudem zu Protesten gegen die wachsende Zahl von Ferienwohnungen. Mitte August warnte auch der europäische Diakonieverband Eurodiaconia angesichts der europäischen Wohnkrise und nannte Kurzzeitvermieter wie Airbnb als einen Mitverursacher.

Immobilienpreise und Einkommen werden entscheidend

Der Gesetzentwurf soll Kriterien dafür festlegen, wann ein angespannter Wohnungsmarkt Einschränkungen rechtfertigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Verhältnis der Immobilienpreise zum Einkommen der Bevölkerung. Behörden sollen zusätzlich Bevölkerungswachstum sowie Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen lokalen Wohnungsmarkt berücksichtigen. Vorgesehene Eingriffe müssen diskriminierungsfrei, verhältnismäßig und im öffentlichen Interesse sein. Die Kommission sieht unter anderem Obergrenzen für Vermietungen und Bestandsschutzregelungen als mögliche Instrumente vor.

Komplettverbote sollen möglichst vermieden werden

Nach den bisherigen Plänen sollen solche Begrenzungen einem vollständigen Verbot von Kurzzeitvermietungen vorgezogen werden. Hintergrund ist die Entwicklung des Airbnb-Geschäftsmodells. Ursprünglich vermieteten Mieter oder Eigentümer häufig lediglich ein oder zwei Zimmer und besserten damit ihr Einkommen auf. Inzwischen werden vielfach komplette Immobilien kurzfristig angeboten, weil sich damit höhere Einnahmen als mit einer Dauervermietung erzielen können. Das kann das verfügbare Wohnungsangebot reduzieren. Besonders betroffen sind Touristenhochburgen wie Prag, Florenz und Berlin.

Lobbyverband warnt vor unverhältnismäßigen Eingriffen

Der Lobbyverband CCIA, der auch Airbnb vertritt, warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen. Ohne entsprechende Prüfungen diene das Gesetz niemandem. Der Verband verweist dabei sowohl auf Eigentümer, die mit der Vermietung eines Zimmers zusätzliche Einnahmen erzielen, als auch auf Regionen, die wirtschaftlich vom Tourismus abhängig sind. Über den Gesetzentwurf müssen noch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und das Europäische Parlament beraten. Bereits im Mai trat eine EU-Verordnung in Kraft, die Kurzzeitvermieter zum Datenaustausch mit Behörden verpflichtet.

Miami zeigt mögliche Folgen der Kurzzeitvermietung

Welche zusätzlichen Konflikte entstehen können, zeigt ein Hochhaus in Miami in den USA. Von insgesamt 643 Wohneinheiten sind etwa 85 Prozent Airbnb-Unterkünfte, die Investoren gehören und von deren Angestellten verwaltet werden. Kurzzeitmieter machten das Gebäude zu einer Partyzentrale. Ende August ordnete die Stadt Miami die sofortige Einstellung illegaler Ferienvermietungen an. Die Airbnb Registered (A) Aktie notiert bei 156,72 EUR. Die Marktkapitalisierung beträgt 65,7 Mrd. EUR, das KGV liegt bei 35,80. Das Ergebnis je Aktie erreicht 5,292 USD, umgerechnet rund 4,56 EUR.

Bn-Redaktion/ar
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