Google

Wird das Marktmonopol zerschlagen? 09.10.2024, 16:21 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Google
© Symbolbild von AS Photograpy auf Pixabay
Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alphabet 338,68 EUR +0,51 % Lang & Schwarz

US-Regierung prüft Zerschlagung von Google: Droht ein historischer Einschnitt?

In einem der größten kartellrechtlichen Verfahren gegen ein Technologieunternehmen seit Jahrzehnten erwägt das US-Justizministerium drastische Maßnahmen gegen Google. Eine mögliche Zerschlagung des Unternehmens steht zur Diskussion, um die Vormachtstellung des Tech-Riesen im Suchmaschinenmarkt zu brechen.

Zerschlagung und Offenlegung von Suchdaten als Optionen

Das Justizministerium prüft derzeit verschiedene Maßnahmen, die dem übermächtigen Einfluss von Google im Suchmaschinensektor entgegenwirken sollen. Laut einem Gerichtsdokument könnte Richter Amit Mehta Google dazu zwingen, Geschäftsbereiche wie den Chrome-Browser oder das Android-Betriebssystem vom Suchmaschinengeschäft abzuspalten. Dies würde einen historischen Einschnitt in die Struktur des Unternehmens bedeuten.

Darüber hinaus könnten Regelungen verabschiedet werden, die Google dazu verpflichten, den Zugang zu den Daten, die der Suchmaschine und Künstlicher Intelligenz zugrunde liegen, offenzulegen. Dies würde Wettbewerbern die Möglichkeit geben, unter faireren Bedingungen im Markt zu agieren.

Milliardenabkommen sichern Googles Monopol

Der Vorwurf gegen Google ist klar: Das Unternehmen hat über Jahre durch milliardenschwere Abmachungen mit Smartphone-Herstellern und Browser-Anbietern sichergestellt, dass seine Suchmaschine als Standardoption eingestellt ist. Diese Strategie verschaffte Google einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Die Android-Sparte von Google, die das weltweit am meisten genutzte mobile Betriebssystem betreibt, ist ein zentraler Bestandteil dieses Marktvorteils.

Die Regierung sieht in der Abspaltung bestimmter Bereiche einen möglichen Weg, den Wettbewerb im Suchmaschinen- und Werbemarkt wiederherzustellen. Das Justizministerium plant, dem Gericht in den kommenden Monaten konkrete Vorschläge für diese Strukturreformen zu unterbreiten.

Google kritisiert Maßnahmen scharf

Google hat sich gegen die Vorwürfe und die geplanten Maßnahmen gewehrt und diese als „radikal und weitreichend“ bezeichnet. Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten bei Google, warnte in einem Blogpost vor „erheblichen unbeabsichtigten Folgen“ für Verbraucher und Innovationen. Google wird voraussichtlich den Gerichtsweg bis in die höchste Instanz beschreiten, um eine mögliche Zerschlagung zu verhindern.

Kartellrechtliche Verfahren auch in der EU

Die Bemühungen, Googles Marktmacht zu brechen, beschränken sich nicht auf die USA. Auch in der Europäischen Union läuft seit Jahren ein Verfahren gegen das Unternehmen, das ähnliche Maßnahmen in Betracht zieht. Margrethe Vestager, die Wettbewerbskommissarin der EU, hat betont, dass eine Abspaltung der einzige Weg sein könnte, um den Wettbewerb zu schützen. Google wurde in der Vergangenheit bereits mit Strafen in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro für verschiedene Verstöße in Europa belegt.

Auswirkungen auf Google und den Markt

Richter Mehta wird im Frühjahr 2025 eine Entscheidung darüber treffen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs notwendig sind. Google hat bereits angekündigt, gegen eine Entscheidung zur Zerschlagung in Berufung zu gehen. Der Ausgang des Verfahrens könnte eine Blaupause für den Umgang mit anderen Tech-Giganten wie Apple und Amazon sein, die ebenfalls unter verstärkter kartellrechtlicher Beobachtung stehen.

Eine Zerschlagung von Google würde nicht nur das Unternehmen selbst betreffen, sondern tiefgreifende Auswirkungen auf den gesamten Markt haben. Besonders Nutzer von Android-Geräten könnten von einer möglichen Abspaltung des Betriebssystems vom Rest des Konzerns betroffen sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Aktie von Googles Mutterkonzern Alphabet auswirken werden.

Bn-Redaktion/ts
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,70
Hebel: 19
mit starkem Hebel
Ask: 8,15
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA204V WA25PR. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 17:16 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 17:08 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 16:58 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:54 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:40 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:26 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:17 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 11:00 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer