E.ON – Jetzt wird es erst richtig schlimm

Stimmung und Kurs drehten bereits Mitte September, als die E.ON-Aktie (WKN: ENAG99 | ISIN: DE000ENAG999 | Ticker-Symbol: EOAN) mit 13,8+ Euro noch einmal ein frisches Hoch markierte. Seitdem befindet sich die Aktie im Korrekturmodus. Wichtige Unterstützungen gingen verloren. Auch die „Weihnachtsrally“ im Dax ging an der E.ON-Aktie nahezu spurlos vorbei. Unsere letzte Kommentierung vom 17. Dezember überschrieben wir daher mit „Charttechnische Lage immer prekärer“. Damals notierte E.ON allerdings noch an der Unterstützung von 11,5 Euro.

E.ON Aktienanalyse

Die vermeintlich stark ausgebaute Unterstützung von 11,5 Euro vermochte es nicht, die Korrektur einzudämmen. Vielmehr installierte sich mit dem Verlust dieser Marke ein weiteres Verkaufssignal. Gleiches gilt in Bezug auf die Unterstützung um 11 Euro. Diese ging kürzlich verloren. Im oberen Chart wird deutlich, dass sich in den letzten Wochen und Monaten der Korrektur, ein stabiler Abwärtstrendkanal (grün dargestellt) etablieren konnte, der auch in Zukunft für Abgabedruck sorgen könnte. Bricht man die aktuelle Konstellation auf die charttechnischen Aspekte herunter, dann lässt sich feststellen, dass einer Ausdehnung der Abwärtsbewegung in Richtung 9,7 Euro nicht sonderlich viel im Weg steht.

Ambivalente Analysteneinstufungen

Als bekannt wurde, dass die Bank of America die E.ON-Aktie von „buy“ auf „neutral“ herabstufte, schürte das die Nervosität. Da half es auch wenig, dass die Schweizer UBS ihr Votum „buy“ für E.ON noch einmal bestätigte. Auch am Kursziel von 16 Euro für die Aktie hielten die Analysten in ihrer Einschätzung fest.

Zusammengefasst

Das Abwärtsmomentum will nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil. Aktuell kann man den Eindruck gewinnen, dass die Korrektur noch einmal Fahrt aufnehmen könnte. Aus charttechnischer Sicht droht der Aktie nun eine Ausdehnung der Bewegung in Richtung 10,0 Euro / 9,7 Euro. Sollte es darunter gehen, würde eine Neubewertung notwendig. Die Aktie ist allerdings überverkauft. Erholungsversuche könnten jederzeit starten. Doch erst Vorstöße über die 11,5 Euro wären von Bedeutung.

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