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Preissteigerungen eskalieren

Für E.ON-Kunden geht es jetzt um Tausende Euro 25.08.2026, 15:41 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Preissteigerungen eskalieren: Für E.ON-Kunden geht es jetzt um Tausende Euro
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E.ON 17,57 EUR +0,66 % TTMzero RT

Gericht prüft E.ON-Preisklauseln

Im Zentrum des Verfahrens stehen Preissteigerungen bei Fernwärme, die je nach Vertrag und Versorgungsgebiet mehrere Hundert Prozent erreicht haben sollen. Für einzelne Haushalte könnten dadurch Mehrkosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro entstanden sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, hält die zugrunde liegenden Berechnungsformeln für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht deutete bei der mündlichen Verhandlung an, dass die untersuchten Preisanpassungsklauseln in drei konkret betrachteten Versorgungsgebieten unwirksam sein könnten.

Streit um Kopplung an Erdgas

Fernwärmeversorger dürfen ihre Preise grundsätzlich mithilfe von Preisänderungsformeln anpassen. Diese müssen allerdings den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und unter anderem die Entwicklung des Wärmemarktes ausreichend berücksichtigen. Nach Ansicht des vzbv sind die Formeln von E.ON zu stark an den Erdgaspreis gekoppelt. „Wärme wird aber längst nicht nur aus Erdgas erzeugt“, erklärt Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim vzbv. Die Verbraucherschützer kritisieren zudem sachlich ungeeignete Faktoren in den Berechnungen.

E.ON weist Vorwürfe zurück

E.ON verteidigt die Preisänderungen. Die Fernwärmepreise entsprächen den gesetzlichen Vorgaben und bildeten Kosten- sowie Marktentwicklungen ab. Die verwendeten Preiskomponenten beruhten auf öffentlich einsehbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. Nach Darstellung des Unternehmens führten die starken Verwerfungen an den Energiemärkten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine zu deutlich höheren Beschaffungskosten. Eine Ausweitung der Margen habe es während der Energiepreiskrise nicht gegeben.

Fernwärmekunden haben kaum Alternativen

Besonders relevant ist der Streit, weil Fernwärmekunden ihren Anbieter normalerweise nicht wie bei Strom oder Gas wechseln können. „Fernwärme ist ein Markt ohne Wettbewerb. Jedes Wärmenetz ist ein lokales Monopol“, sagt Jahn. Auch der Wechsel auf ein anderes Heizsystem kann technisch aufwendig und teuer sein. In einigen Kommunen besteht zusätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Aus Sicht des vzbv kommt gesetzlichen Vorgaben zur Preisgestaltung deshalb eine besondere Schutzfunktion zu.

Anmeldung noch bis 14. September

Betroffene E.ON-Fernwärmekunden können sich noch bis zum 14. September kostenlos für die Sammelklage registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag noch läuft. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnten registrierte Kunden die Feststellungen nutzen, um zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Offen ist allerdings, für welche Versorgungsgebiete ein Urteil gelten würde. Bei einer Beschränkung auf drei Gebiete kündigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Die E.ON Aktie notiert bei 17,55 EUR, die Marktkapitalisierung beträgt 46,3 Mrd. EUR. Die Dividendenrendite liegt bei 2,95 %, das KGV bei 15,94 und das Ergebnis je Aktie bei 1,092 EUR. Die Dividende je Aktie beträgt 0,57 EUR.

Bn-Redaktion/ar
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