Anzeige
+++Weltverbesserer-Aktie startet durch: Rekordumsatz von 42,5 Mio. USD im Geschäftsjahr+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Rahmenvertrag

DroneShield springt nach US-Armee-Deal an 30.09.2026, 10:42 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
DroneShield 1,039 EUR +4,53 % Gettex
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

Ein US-Rahmenvertrag über bis zu 500 Millionen Dollar beschert DroneShield am Mittwoch einen Kurssprung. Im deutschen Handel notiert die Aktie des australischen Drohnenabwehr-Spezialisten zuletzt rund 5,7 Prozent höher bei gut 1,05 Euro. Die Erleichterung bei Anlegern ist spürbar – allerdings mit deutlichem Vorbehalt.

An der Heimatbörse in Sydney war das Papier zeitweise um rund 9 Prozent auf 1,76 Australische Dollar gestiegen und hatte damit den höchsten Stand seit einem Monat erreicht. Zum Handelsschluss blieb ein Plus von 5,3 Prozent – deutlich mehr als beim australischen Leitindex AU 200, der rund 1,1 Prozent zulegte.

Maximalvolumen ist kein fester Umsatz

Die US-Tochter DroneShield LLC wurde in einen dreijährigen Beschaffungsrahmen der Joint Interagency Task Force 401 aufgenommen. Über das Programm „Domestic Shield“ sollen Systeme zur Drohnenabwehr für den Schutz kritischer Infrastruktur in den USA beschafft werden. Die Obergrenze liegt bei 500 Millionen US-Dollar, umgerechnet rund 441 Millionen Euro. Bestellungen garantiert der Vertrag ausdrücklich nicht: DroneShield kann sich künftig um konkrete Einzelaufträge bewerben. Vergleichbare Rahmen mit derselben Obergrenze hat die Task Force auch mit anderen Anbietern geschlossen, darunter bereits im Juli mit AeroVironment.

Aus Anlegersicht wird genau dieser Unterschied betont. Mehrere Aktionäre stellen klar, dass es sich um keinen zugesicherten Umsatz handele; nachhaltig anziehen dürfte der Kurs erst, wenn die ersten Bestellungen tatsächlich ausgeführt würden.

Das ist kein zugesicherter Umsatz. Sondern sie können Ware bis zu 500 mio direkt kaufen ohne Probleme. Was davon rauskommt, sehen wir wenn Zahlen kommen. Aber gut ist es alle male.

Dass DroneShield überhaupt in das Programm aufgenommen wurde, gilt dennoch als wichtiger Schritt – zumal lange bezweifelt worden sei, dass das Unternehmen je an US-Aufträge komme. Da der Rahmen nur die Beschaffung abdecke, könnten Folgegeschäfte jenseits davon zusätzlichen Umsatz bringen, lautet eine ergänzende Überlegung. Der Ton bleibt zuversichtlich, aber abwartend.

Hohe Leerverkaufsquote rückt in den Fokus

Zusätzliche Dynamik erhält die Aktie durch die Wetten auf fallende Kurse: Rund 14 Prozent der Anteile gelten als leerverkauft. Die australische Aufsicht veröffentlicht die aggregierten Short-Positionen allerdings erst mit einer Verzögerung von vier Handelstagen, aktuelle Veränderungen sind daher noch nicht sichtbar.

Unter Aktionären gilt die hohe Quote als möglicher Hebel: Der Markt sei meist schneller als die operative Entwicklung, Leerverkäufer könnten deshalb früher nervös werden als gedacht. Ob der Vertrag allein für eine Eindeckungswelle reiche, bezweifeln allerdings selbst Optimisten – die Richtung stimme, gefragt sei Geduld. Skeptiker erinnern an die hohe Schwankungsanfälligkeit der Aktie, die an einem Morgen zehn Prozent gewinnen, am nächsten ebenso viel verlieren könne, und rechnen damit, dass die Gewinne wieder abverkauft werden. Die Stimmung zu diesem Punkt fällt gespalten aus.

ASIC-Untersuchung wirkt nach

Belastet wird der Titel seit Monaten durch eine Untersuchung der australischen Finanzaufsicht ASIC zu Offenlegungen rund um Aktiengeschäfte im Unternehmensumfeld. Als die Prüfung im Mai bekannt wurde, brach der Kurs um rund 16 Prozent ein. Binnen Jahresfrist hat das Papier rund 72 Prozent an Wert verloren.

Auf Aktionärsseite sorgt das Thema inzwischen für vergleichsweise wenig Unruhe. Das Verfahren sei längst eingepreist und am Ende vor allem ein Problem für die Anteilseigner – Kunden wie dem US-Militär sei es gleichgültig, so der Einwand gegen anhaltende Bedenken. Mit Blick auf die Folgen wird unter Anlegern allenfalls mit einer überschaubaren Geldstrafe gerechnet. Ob die Erleichterung anhält, dürfte davon abhängen, ob und wann aus dem Rahmen konkrete Bestellungen werden. Gelassen beim Thema Aufsicht, gespannt auf die kommenden Wochen – so lässt sich die Anlegerstimmung derzeit zusammenfassen.

Bn-Redaktion/sb
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

15:54 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

14:30 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:40 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:12 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:08 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:08 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:05 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

12:00 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer