Tesla-Autopilot vor Gericht

Autonomes Fahren am Limit 19.07.2025, 16:14 Uhr Jetzt kommentieren: 0

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Autopilot vor Gericht: Warum ein Tesla-Crash jetzt das gesamte Geschäftsmodell bedroht

Zwei Sekunden entscheiden über Schuldfrage

In einem aufsehenerregenden Prozess in Miami wird derzeit geklärt, ob der Fahrer oder Teslas Autopilot für einen tödlichen Unfall im Jahr 2019 verantwortlich ist. Der Fahrer eines Tesla Model S hatte damals ein Stoppschild übersehen und war mit überhöhter Geschwindigkeit in ein parkendes SUV gerast. Dabei wurde eine Frau getötet, ihr Partner schwer verletzt. Tesla argumentiert, die Technik habe ordnungsgemäß funktioniert – der Fahrer habe ein akustisches Warnsignal 1,65 Sekunden vor dem Aufprall erhalten.

Autonomes Fahren auf dem Prüfstand

Die Klage der Opferfamilien rückt Teslas Selbstfahrtechnik erneut in den Fokus – ausgerechnet zu einer Zeit, in der das Unternehmen massiv auf autonome Mobilität und Robotaxis setzt. Während des dreiwöchigen Prozesses wurden zahlreiche Details der Autopilot-Funktion offengelegt. Dabei wurde klar: Der Fahrer drückte aufs Gaspedal und überschritt das Tempolimit um rund 27 km/h. Erst 0,55 Sekunden vor dem Aufprall bremste er – zu spät. Ob er das Warnsignal überhaupt wahrgenommen hat, ist strittig. Er hatte gerade versucht, ein heruntergefallenes Handy aufzuheben.

"Beta"-Version oder rechtlicher Schutzschild?

Sicherheitsexpertin Mary "Missy" Cummings stellte die Bezeichnung „Beta“ für das Autopilot-System infrage. Sie sagte: „Was es in meiner professionellen Meinung versucht, ist, rechtliche Haftung zu vermeiden.“ Sie bestätigte zwar, dass der Fahrer womöglich wegen der Warnung gebremst habe – doch sein Reaktionszeitpunkt sei zu spät gewesen, um den Unfall zu verhindern. Cummings hatte bereits in der Vergangenheit Tesla-Technologie kritisiert und war Beraterin der National Highway Safety Administration.

"Fast jede Fahrt mit Strikeout"

Unfallgutachter Alan Moore erklärte, dass der Tesla-Crash auf einer Straße geschah, die vom System nicht korrekt erkannt wurde. Eine Sperrung solcher Straßen durch die Software hätte den Unfall verhindern können, so Moore. Er ergänzte, dass der Fahrer das System regelmäßig trotz Warnungen deaktivierte und erneut aktivierte – ein bekanntes Muster. Fast jede Fahrt sei mit einem sogenannten „Strikeout“ beendet worden, bei dem sich das System nach drei unbeantworteten Warnsignalen abschaltet.

Bereits zweiter Vergleich binnen kurzer Zeit

Nur Tage vor dem Prozess hatte Tesla einen anderen Fall aus dem Jahr 2019 außergerichtlich beigelegt. Damals starb ein Fahrer, als sein Model 3 unter einen querenden LKW raste. Die US-Verkehrsbehörde machte eine „Übervertrauen in die Automatisierung“ für den fehlenden Fahrereingriff verantwortlich. Auch in diesem Fall war der Autopilot aktiv gewesen – ohne den Fahrer zur Übernahme aufzufordern. Der Klägeranwalt sagte: „Die Verfahren gegen Tesla machen einen großen Unterschied. Die Justiz hält Tesla zur Verantwortung.“

Bn-Redaktion/ts
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