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Tui Cruises verliert Rechtsstreit um Klimawerbung 10.08.2024, 19:39 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Kreuzfahrtschiff
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Tui Cruises unterliegt in Rechtsstreit um irreführende Klimawerbung

Das Landgericht Hamburg hat der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises eine bestimmte Formulierung in ihrer klimabezogenen Werbung untersagt. Im Zentrum des Verfahrens stand die Aussage „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)“, die laut Gerichtssprecher auf einer älteren Version der Unternehmenswebsite verwendet wurde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter dem Aktenzeichen 315 O 9/24. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht rügt irreführende Werbung

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg sei die Formulierung irreführend und mehrdeutig. Das Gericht betonte, dass die Aussage sowohl als Versprechen verstanden werden könne, im Jahr 2050 keinerlei CO2-Emissionen mehr zu verursachen, als auch dahingehend, dass lediglich durch den Einsatz von Kompensationsmaßnahmen eine ausgeglichene CO2-Bilanz erreicht werde. Diese Unklarheit führe dazu, dass die Werbung potenziell täuschend sei.

Strenge Vorgaben für Umweltwerbung

Das Hamburger Landgericht hob hervor, dass an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Aussagen in der umweltbezogenen Werbung hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Gerade in diesem sensiblen Bereich bestehe ein „gesteigertes Aufklärungsbedürfnis“. Laut Gericht genügte Tui Cruises diesen Anforderungen mit der auf der Website dargestellten Grafik und dem dazugehörigen Maßnahmenbündel nicht.

Tui Cruises zeigt sich enttäuscht, aber entschlossen

In einer ersten Stellungnahme äußerte sich ein Sprecher von Tui Cruises enttäuscht über das Urteil, wies jedoch darauf hin, dass die fragliche Grafik zur Dekarbonisierung (Klimaschutz Roadmap) bereits vor mehr als einem halben Jahr entsprechend angepasst wurde. „Unabhängig vom heutigen Urteil werden wir weiterhin konsequent unsere ‚Nachhaltigkeitsstrategie 2030‘ umsetzen und an unseren ehrgeizigen Klimazielen festhalten“, betonte der Sprecher. Das Unternehmen prüfe derzeit, ob es gegen das Urteil in Berufung gehen werde.

Die TUI Aktie zeigte zuletzt eine leichte Erholung, stieg auf 5,38 EUR und gewann damit 0,81 % gegenüber dem Vortag. Trotz dieses Anstiegs bleibt die Aktie auf Monatssicht mit einem Verlust von 9,56 % belastet und hat auf Jahresbasis 20,47 % eingebüßt. Die Aktie liegt zwar 18,83 % über ihrem 52-Wochen-Tief, bleibt jedoch mit 49,14 % deutlich unter ihrem 52-Wochen-Hoch. Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) deutet auf eine mögliche Unterbewertung hin, was für risikofreudige Investoren interessant sein könnte.

Bn-Redaktion/aw
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