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Sammelklage folgt auf Umsatzsteigerung 15.11.2023, 15:12 Uhr Jetzt kommentieren: 0

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Der britische Telekommunikationsgigant Vodafone steht wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet in Deutschland vor einer Sammelklage der Verbraucherschützer. Vodafone erhöhte die Kosten für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat, was laut Verbraucherzentralen unzulässig ist. Obwohl das Unternehmen seinen Kunden bei den Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat, reicht dies aus Sicht der Verbraucherschützer nicht aus. Sie argumentieren, dass die Preiserhöhungen nicht einseitig hätten durchgeführt werden dürfen.

Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten und die Preiserhöhung auf höhere Betriebskosten zurückzuführen zu haben. Trotz dieser Rechtfertigung sind die Verbraucherschützer der Ansicht, dass Vodafone den Dialog mit den Kunden hätte suchen müssen, bevor sie einseitige Preiserhöhungen durchführt.

Das Verfahren, das durch ein im Oktober in Kraft getretenes Bundesgesetz ermöglicht wird, erlaubt es Vodafone-Kunden, an der Klage teilzunehmen. Insgesamt sind etwa zehn Millionen Kunden von den Preissteigerungen betroffen.

Während Vodafone sich in Deutschland mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sieht, berichtet der Konzern, dass er in seinem Hauptmarkt eine positive Entwicklung verzeichnet. Das Unternehmen konnte seinen Serviceumsatz im zweiten Quartal um 1,1 % steigern. Im ersten Halbjahr sank der Konzernerlös jedoch um 4,3 % auf knapp 22 Milliarden Euro. Das EBITDA sank um 12 % auf 6,4 Milliarden Euro.

Trotz der Sammelklage, plant Vodafone, eine Zwischendividende von 4,5 Cent pro Aktie an seine Aktionäre auszuzahlen. Mit 31 % des Serviceumsatzes, der in Deutschland erzielt wird, ist das Geschäft in diesem Land für Vodafone von einiger Bedeutung, sodass die Folgen der Sammelklage erheblich sein könnten.

Mit dieser Sammelklage sind die Chancen der Verbraucher auf eine erfolgreiche Klage verbessert. Im Falle eines positiven Urteils soll nach dem neuen Gesetz ein Sachverständiger eingesetzt werden, der die Ansprüche der Verbraucher prüft und von dem verlierenden Unternehmen Geld erhält, um es dann an die Verbraucher weiterzuleiten. 

Die Sammelklage hat als eines der ersten Verfahren, das sich auf das im Oktober in Kraft getretene Bundesgesetz bezieht, eine Signalwirkung für die gesamte Wirtschaft. Eine Gerichtsentscheidung pro Verbraucher könnte Unternehmen dazu veranlassen, bei zukünftigen Preiserhöhungen in laufenden Verträgen vorsichtiger vorzugehen.

Bn-Redaktion/sb
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