BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 193.432
S
S7eben, 23.04.2025 21:12 Uhr
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Weiß einer zu welchem Datum man die Aktien im Depot haben muss um von den Bonusaktien zu profitieren? Könnte man noch vorher nachkaufen?
mkkm
mkkm, 23.04.2025 20:43 Uhr
0
Ich verstehe das analog zur Logik von Aktiensplits. Nur wird hier nicht gesplittet, sondern anteilig neue Aktien hinzugebucht. Gewöhnlich sinkt der nominelle Wert der Aktie um den gleichen Anteil, wie hier ein Vorteil für die Investoren resultieren soll, verstehe ich noch nicht. Kann das jemand so bestätigen?
U
User123B, 23.04.2025 19:54 Uhr
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Es wird 99,9% nicht steuerpflichtig sein, weil nicht aus Laufendem Gewinn ausgeschütted wird, das macht kein Sinn dann hätte man direkt mehr Sonderdividende gezahlt. Es handelt sich sicherlich um Gewinnrücklagen die verwendet werden und dann das Nennkapital erhöhen

Das hoffe ich auch, allerdings klingt es nicht so, als handele es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, denn nur dann wären die neuen Bonus-Aktien steuerneutral. Kommen die Aktien aus der freien Verfügung von BYD, kann man sie als einen geldwerten Vorteil für den Aktionär sehen und sie unterliegen der umgehenden Besteuerung. Die Frage ist, ob die Bonus-Aktien sogenannte Freianteile sind oder nicht. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln findet ja bereits separat durch die zwölf zusätzlichen Aktien statt. Worin sollen sich die beiden Aktienzuwendungen dann unterscheiden? Spätestend im Juni wissen wir mehr.
Diamanto
Diamanto, 23.04.2025 19:03 Uhr
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https://www.finanzen.net/amp/geld-fuer-aktionaere-byd-aktie-hebt-ab-byd-belohnt-investoren-mit-bonusaktien-14412149
DareDevil
DareDevil, 23.04.2025 18:59 Uhr
1
https://youtu.be/VlXy0CLF1y0?si=hrjTh8eXiMbgrh8q OnVista BYD Saudi Arabien ca. 0,5 Mio KFZ/a
AHOIsegler1
AHOIsegler1, 23.04.2025 18:39 Uhr
0

Aus der Kapitalrücklage ja, das sind aber nur 12 Aktien pro 10 Aktien. Die übrigen 8 Aktien sind klar als Bonus-Aktien benannt. Und die werden sofort mit dem Anschaffungswert von 0 Euro angesetzt und bei Erteilung voll versteuert, also der gesamte Wert der Bonus-Aktien unterliegt dann der Kapitalertragssteuer zzgl. Soli. Und Bonusaktien gelten auch nicht erst als erteilt, wenn sie im Depot landen, sondern, wenn die Maßnahme beschlossen und abgesegnet wird. Da können dann auch gerne mal 2 Monate bei BYD vergehen. Wenn hier tatsächlich keine begriffliche Fehldarstellung durch den Pressetext vorliegt, dann greift die Steuer und das zum niedrigsten Tageskurs am Tag der Zuteilung also dem Beschluss. An diesem Tag wird jedoch vermutlich der Aktienkurs noch nicht die Verwässerung eingepreist haben aus Bonus-Aktien und Kapitalaktien, die immerhin aus dem heutigen Preis von 45 Euro pro Aktie etwa 15 Euro pro Aktie machen sollte, da sich die Anzahl Anteilsscheine verdreifacht. Hält man also 1000 Anteile aktuell erhält man 800 Anteile als Bonus. Diese werden dann mit 45 Euro Gewinn pro Anteil am Tag der Verkündung der Maßnahme direkt steuerpflichtig, das entspricht dann einem fiktiven Ertrag von 36.000 Euro worauf dann 9.500 Euro Kapitalertragssteuer anfallen. Dass die Anteile später überhaupt nur 12.000 Euro Wert sind bei sonst gleichen Bedingungen und davon noch die Anschaffungskosten abzuziehen sind, bleibt unberücksichtigt. Eine Verrechnung erfolgt erst, wenn man sich von weiteren Anteilen trennt. Und dann gilt natürlich wie immer FIFO, wodurch bei den meisten zuerst die günstigen Anteile mit hohem Gewinn aus dem Portfolio fliegen. Man sollte sich als Anleger zumindest über die Auswirkungen im Klaren sein. Falls jemand täglich beruflich mit diesem Sachverhalt zu tun hat und aufklären bzw. korrigieren kann, freuen sich bestimmt alle.

Ich habe einen sehr großen Bestand. Eine voll Versteuerung könnte ich mir gar nicht leisten, muss ich denn vekaufen, damit ich keine voll zu versteuernden Gratis Aktien bekomme? So kann das doch nicht gedacht sein. Ist hier ein Steuerexperte?
BenJam
BenJam, 23.04.2025 18:16 Uhr
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BYD Yangwang stellt U8L SUV mit 5.400 mm Länge vor Das U8L ist eine verlängerte Version des ersten Modells von Yangwang, des U8, und wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres auf den Markt kommen. Yangwang hat den Preis des U8L nicht bekannt gegeben, sagte aber, dass es viel teurer als das U8 sein wird. https://cnevpost.com/2025/04/23/yangwang-unveils-u8l/?utm_source=convertkit&utm_medium=email&utm_campaign=BYD%20Yangwang%20unveils%20U8L%20SUV%20with%205%2C400%20mm%20length%20-%2017372095
K
Kapital!, 23.04.2025 17:37 Uhr
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Das bedeutet dass du noch 1 Aktie kaufen musst um bei 190 Anteilen zu sein . So hast du die volle Ausschöpfung in deinem Rahmen sicher
G
Ganador8, 23.04.2025 17:35 Uhr
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ich habe 189 anteile bei 22 gekauft. Kann mir einer sagen was das für mich heißt in euro ? 🫠
R
Ramsamsam, 23.04.2025 17:27 Uhr
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Bin gespannt ob sie dann morgen wieder dreht 🙄
DareDevil
DareDevil, 23.04.2025 17:09 Uhr
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Bonusaktien aus erwirtschaftetem Gewinn: Wenn Bonusaktien aus dem erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens ausgegeben werden, handelt es sich um eine Gewinnausschüttung in Form von Aktien. Diese Art der Ausschüttung kann steuerlich als Dividende behandelt werden, was bedeutet, dass sie der Kapitalertragsteuer unterliegt. Die genaue steuerliche Behandlung kann jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen, in dem der Anteilseigner steuerpflichtig ist. Bonusaktien aus Kapitalreserven: Werden Bonusaktien aus anderen Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben, handelt es sich in der Regel um eine Kapitalmaßnahme, die nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt wird. In diesem Fall erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt.

https://www.haufe.de/id/beitrag/kapitalanlagen-abc-bonusaktien-HI7376194.html Den Begriff Kapitalisierungsaktien gibt es lt. Google nicht🫣 Denke daher eine kleine Kapitalerhöhung
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:55 Uhr
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Es wird 99,9% nicht steuerpflichtig sein, weil nicht aus Laufendem Gewinn ausgeschütted wird, das macht kein Sinn dann hätte man direkt mehr Sonderdividende gezahlt. Es handelt sich sicherlich um Gewinnrücklagen die verwendet werden und dann das Nennkapital erhöhen
BenJam
BenJam, 23.04.2025 16:44 Uhr
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BYD Denza enthüllt den Konzept-Sportwagen Denza Z https://cnevpost.com/2025/04/23/denza-unveils-z-concept-sports-car/?utm_source=convertkit&utm_medium=email&utm_campaign=BYD%20Denza%20unveils%20Denza%20Z%20concept%20sports%20car%20-%2017371024
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:43 Uhr
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Bonusaktien aus erwirtschaftetem Gewinn: Wenn Bonusaktien aus dem erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens ausgegeben werden, handelt es sich um eine Gewinnausschüttung in Form von Aktien. Diese Art der Ausschüttung kann steuerlich als Dividende behandelt werden, was bedeutet, dass sie der Kapitalertragsteuer unterliegt. Die genaue steuerliche Behandlung kann jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen, in dem der Anteilseigner steuerpflichtig ist. Bonusaktien aus Kapitalreserven: Werden Bonusaktien aus anderen Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben, handelt es sich in der Regel um eine Kapitalmaßnahme, die nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt wird. In diesem Fall erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt.
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:42 Uhr
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Bonusaktien: Die Ausgabe von Bonusaktien, die im Verhältnis von acht zusätzlichen Aktien für zehn gehaltene Aktien erfolgt, stellt eine Kapitalmaßnahme dar. Diese Bonusaktien werden in der Regel nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt, da sie aus dem Eigenkapital des Unternehmens stammen und keine tatsächliche Ausschüttung von Gewinnen darstellen. Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Aktien werden auf die gesamte Anzahl der Aktien (ursprüngliche und Bonusaktien) verteilt, was zu einer Anpassung der Anschaffungskosten pro Aktie führt [20]. Kapitalisierungsaktien: Die Ausgabe von Kapitalisierungsaktien, die ebenfalls im Verhältnis von zwölf neuen Aktien für zehn gehaltene Aktien erfolgt, ist ähnlich zu behandeln wie die Bonusaktien. Diese Aktien werden aus den Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben und führen zu einer Erhöhung des Aktienkapitals. Auch hier erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt. Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Aktien werden entsprechend angepasst [20].
Immerruhigbleiben
Immerruhigbleiben, 23.04.2025 16:40 Uhr
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An die Steuerexperten hier Steuern hin oder her. Nächste Frage, mein Verlusttopf Aktien ist noch nicht ausgeschöpft. Kann ich die zu zahlenden Steuern gegenrechnen?
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