BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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8. Mai 2026, 22:59 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 193.308
angoras
angoras, 07.06.2025 15:44 Uhr
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Dann verstehe ich die Aufregung erst recht nicht… jeder der jetzt schnell noch kauft ist dann ja richtig dumm… Danke für den Hinweis mit der Steuer

Mein Reden es raffen halt viele hier nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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investoren-mit-bonusaktien-14412149 H.Wegner (StB) Steuerberater Sehr geehrter Fragesteller,Sie möchten wissen, ob die für BYD-Altaktien (WKN A0M4W9) angekündigten Bonus- und Kapitalisierungsaktien steuerfrei bleiben, wenn der gesamte zugrundeliegende Bestand vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde. Grundlage ist die am 10. April 2025 veröffentlichte Beschlussvorlage des Unternehmens, nach der je zehn gehaltene Altaktien acht Bonusaktien aus dem Vorjahresgewinn sowie zwölf Kapitalisierungsaktien aus Kapital- und Gewinnrücklagen zugeteilt werden und zusätzlich eine Bardividende von 39,74 RMB je zehn Altaktien fließt. Die Hauptversammlung am 6. Juni 2025 soll den Beschluss für das Geschäftsjahr 2024 bestätigen; damit verdreifacht sich die umlaufende Aktienzahl und der Börsenkurs wird sich marktüblich durch drei teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.
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EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Der Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Depotumbuchung. Als Bemessungsgrundlage gilt der Börsenkurs der zugeteilten Aktien im Zuflussmoment (§ 11 EStG). Die depotführende Bank behält darauf Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Ein ausreichender Freistellungsauftrag mindert den Abzug, eine NV-Bescheinigung beseitigt ihn. Die Bonusaktien gelten als neu angeschafft; ihr Anschaffungswert ist der zuvor versteuerte Bruttodividendenbetrag (§ 20 Absatz 4 Satz 1 EStG). Wird dieser Bestand später verkauft, entsteht Abgeltungsteuer, weil es sich um einen Erwerb nach 2008 handelt.
E
EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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Bei den Bonusaktien hingegen erscheint der Marktwert als Bruttodividende in Ihrer Abrechnungsanzeige; bei einem persönlichen Steuersatz von 26,375 % (ohne Kirchensteuer) fließen netto nur gut drei Viertel des Werts zu, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Für den Fall späterer Teilverkäufe ist wichtig, dass die Bank die steuerlichen Anschaffungskurse der Bonus- und der Kapitalisierungsaktien korrekt voneinander trennt; dabei gilt nicht „first in first Out" ", sondern die gesetzliche Durchschnittsmethode, die jeden Bestand getrennt führt.Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.Da dieser Auftrag von JustAnswer.com an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung,
E
EmilH, 07.06.2025 15:37 Uhr
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Ich weiß nicht was für Trolle hier unterwegs sind. Googelt man das Thema, so findet man schnell ein Statement eines Steuerberaters zu dem Thema, der klar deutlich macht, dass massiv Steuern anfallen. Gleiches sagt ChatGPT. Wer anderes behauptet soll Quellen angeben
D
Donidoni, 07.06.2025 15:36 Uhr
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Dann hast du sozusagen Verluste auf deine alten Aktien weil da dein alter ek bei viel weniger aktuellem wert steht.
rzeller
rzeller, 07.06.2025 15:08 Uhr
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Wenn aber keine Gewinne vorhanden sind (gibt ja auch Käufer kurz nach dem Allzeithoch)? Und auch kein Verlusttopf in entsprechender Höhe vorhanden ist, was dann🤔
Nivek
Nivek, 07.06.2025 15:00 Uhr
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Du wirst im schlimmsten Fall also dazu genötigt Gewinne jetzt direkt zu versteuern. Aber dein gesamt zu versteuernder Gewinn bleibt immer 50.

Mein Verrechnungstopf freut sich
rzeller
rzeller, 07.06.2025 14:54 Uhr
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🤔Jemand besitzt eine 4 stellige Anzahl von BYD Aktien. Er bekommt von der Bank eine Nachricht, dass BYD Bonusaktien im Verhältnis 10:8 herausgibt und man sich hinsichtlich Steuer beraten lassen soll. Der Mann erkundigt sich bei seiner Bank und seinem Steuerberater und erhält die Auskunft, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Steuern anfallen. Er entschließt sich deshalb, nichts zu unternehmen. Und jetzt folgendes Szenarium: Es wird Kapitalertragssteuer geltend gemacht. Das bedeutet für eine 4-stellige Anzahl von Aktien ebenfalls einen 4-stelligen Geldbetrag. Jetzt frage ich mich, wer hat diesen Betrag sofort flüssig, jeder hat zumindest ein Festgeld oder sonstige längerfristige Anlagen,die nicht sofort verfügbar sind. Wie soll jetzt der fällige Betrag bezahlt werden. Wird der Mann nun gezwungen, einen Teil seiner Aktien zu verkaufen, das ist unvorstellbar. Also bin ich der festen Meinung, dass das alles nicht so laufen kann wie das hier von einigen behauptet wird.
D
Dk27, 07.06.2025 14:09 Uhr
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🇩🇪 Deutschland: Steuerliche Behandlung von BYD-Bonus- und Kapitalisierungsaktien (2025) 🔹 1. Bonusaktien & Kapitalisierungsaktien (Gratisaktien) Keine unmittelbare Steuerpflicht bei Zuteilung: Die Zuteilung von Gratisaktien (ob Bonus- oder Kapitalisierungsaktien) gilt nicht als steuerpflichtiger Vorgang, da es sich um keine Auszahlung, sondern um eine "Aktienvermehrung" handelt. Anschaffungskosten werden rechnerisch angepasst: Durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien sinkt der durchschnittliche Einstandskurs je Aktie. Dies ist später beim Verkauf relevant. Beispiel: Du hältst 100 BYD-Aktien zu 50 € Einstandspreis. Du erhältst 80 Bonusaktien und 120 Kapitalisierungsaktien. Neue Gesamtanzahl = 100 + 80 + 120 = 300 Aktien. Neuer durchschnittlicher Einstandspreis: (100 × 50 €) / 300 = 16,67 € je Aktie 📌 Wichtig: Beim späteren Verkauf der Aktien wird der Gewinn auf Basis des neuen reduzierten Einstandspreises versteuert. 🔹 2. Bardividende (z. B. 39,74 RMB je 10 Aktien) Steuerpflichtig in Deutschland: Die Bardividende unterliegt der Abgeltungsteuer: 25 % Abgeltungsteuer 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ggf. Kirchensteuer (je nach Religionszugehörigkeit) ➡️ Effektive Steuerbelastung: ca. 26,375 % (ohne Kirchensteuer) Freibetrag nutzen: Du kannst den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) jährlich geltend machen. Achtung bei ausländischer Quellensteuer (China): China erhebt i.d.R. 10 % Quellensteuer auf Dividenden. Diese kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden, aber nur bis zur Anrechnungshöchstgrenze. Es kann also zu einer (teilweisen) Doppelbesteuerung kommen. quelle chatgpt

Genauso wird es sein
D
Dk27, 07.06.2025 14:06 Uhr
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Wir werden sehen was passiert. Wer Angst hat hätte verkaufen müssen. Und die meisten haben nicht verkauft.
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