BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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8. Mai 2026, 22:59 Uhr,
L&S Exchange
Kommentare 193.308
D
Donidoni,
07.06.2025 16:59 Uhr
0
entweder sie buchen die die aktien mit ek 0 rein dann musst du natürlich die stuern zahlen aber dann verändert sich nichts an dem ek deiner "alten" aktien oder es wird wie ein split behandelt
D
Donidoni,
07.06.2025 16:56 Uhr
0
also angenommen es stimmt was der steuerberater in diesem forum schrieb, dann heisst das immer das diese aktien komplett neue aktien sind mit ek-wert 0 und komplett versteuert werden. aber das heisst dann gleichzeitig das deine anderen aktien ihren alten ek beibehalten und im wert natürlich fallen. also mein verständnis ist auf jeden fall, dass es egal wie es gehandhabt wird steuertechnisch nur eine verschiebung ist.
D
Donidoni,
07.06.2025 16:50 Uhr
0
sind bonusaktien laut einkommenssteuergesetz §20 absatz 1 nummer 1 nicht sachdividenden
ChatGPT:
Sehr gute und tiefgehende Frage!
Die steuerliche Einordnung von Bonusaktien im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist tatsächlich nicht eindeutig trivial und wird oft missverstanden. Lass uns das präzise klären:
📜 § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Was steht dort?
„Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören:
Gewinnanteile (Dividenden), sonstige Bezüge aus Aktien, ... unabhängig davon, ob sie in Geld oder in anderen Wirtschaftsgütern (Sachdividenden) bestehen ...“
Das Gesetz erwähnt also explizit, dass Sachdividenden – also Dividenden nicht in Geld, sondern in Form anderer Vermögenswerte – steuerpflichtig sind.
✅ Aber: Sind Bonusaktien eine solche Sachdividende?
Antwort: Nein, in der Regel nicht.
▶️ Warum?
Bonusaktien bzw. Kapitalisierungsaktien entstehen meist durch Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 AktG), also durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital.
Du bekommst keinen Vermögenszuwachs in dem Moment. Dein prozentualer Anteil am Unternehmen bleibt gleich.
Sie gelten nicht als ausschüttungsähnlicher Vorgang im Sinne einer „Sachdividende“.
➡️ Ergebnis:
Bonusaktien sind keine steuerpflichtige Einnahme zum Zeitpunkt der Zuteilung – weder als Geld- noch als Sachdividende.
🔎 Was sagen die Finanzbehörden (z. B. BMF oder BFH)?
In verschiedenen BMF-Schreiben und auch durch die BFH-Rechtsprechung wurde wiederholt bestätigt:
Gratisaktien aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stellen keine Einkünfte i.S.d. § 20 EStG dar.
Stattdessen wird der Anschaffungspreis neu verteilt (§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG).
hier nochmal bei chatgpt nachgebohrt also bei mir kommt keine entschuldigung sondern er wiederholt was vorher schon gesagt wurde
D
Donidoni,
07.06.2025 16:45 Uhr
0
Ich will nochmal ein ganz einfaches Beispiel dazu machen. Angenommen ich habe eine Aktie Einkauf 5€ und aktueller wert 10. Mal angenommen es Farbe dann dazu eine Bonus Aktie und die muss komplett versteuert werden dannnhaette ich danach 2 Aktien eine mit ek 0 wert 5€ und eine mit ek 5 wert 5€ d.h ich versteuere jetzt meine 5€ Gewinn sofort und habe danach 2 steuerfreie Aktien im Depot.
Oder aber es ist einfach wie bei einem Split und ich habe dannebaktien mit jeweils 5€ wert und einem gesplitteten ek von 2.5 und ich muss die 5 € bei Verkauf dieser beider Aktien versteuern. Es werden die keine Aktien rein gebucht komplett versteuert und dann nochmal versteuert. Der worst case ist das du gezwungen wirst Teile deines Gewinns jetzt zu versteuern anstatt beim Verkauf. Und wenn du keinen Gewinn hast würde das heissen du zahlst jetzt steuern und hast dann eine Position die im minus ist also sozusagen einen verlusttopf. Von dieser direkten Versteigerung gehe ich aber nicht aus aber auch wenn sie kommt ist das keine zusatzsteuer
rzeller,
07.06.2025 16:45 Uhr
0
Endlich eine Erklärung, die ich mir evtl. vorstellen könnte, auf keinen Fall glaube ich an einen finanziellen Nachteil für den Aktionär, da hätten dann die Gerichte viel zu tun
angoras,
07.06.2025 16:39 Uhr
0
Trotzdem sollte man die Summe im Hinterkopf haben...bei 1000 Aktien ist das schon ne Stange Geld
Donidoni,
07.06.2025 16:37 Uhr
0
Also selbst wenn es so ist und sie versteuert werden dann werden sie auch nicht bei der Betrachtung deines neuen ek Preises berücksichtigt d.h auf deine anderen Aktien bleibt der ek dann höher und du zahlst später weniger steuern
angoras,
07.06.2025 16:36 Uhr
0
Aber genau so ist es.....China ist unser Steuergeräte aber sowas von Schnuppe
rzeller,
07.06.2025 16:26 Uhr
1
Ich habe also am Ende die 3-fache Anzahl an Aktien im Depot, der Kurs der Aktie hat sich entsprechend vedrittelt, also bleibt mein Depotwert rein rechnerisch gleich. Aber ich habe rund 28% Kapitalertragssteuerfür die Bonusaktien bezahlt was einen Kursverlust und einen geringeren Depotwert bedeutet.
Das kann ich mir so nicht vorstellen und gehe davonaus, etwas nicht verstanden zu haben
E
EmilH,
07.06.2025 16:26 Uhr
0
@Donidoni: ich hab auch ChatGPT gefragt und ChatGPT hat sich nach meinem
Hinweis (wie oft) entschuldigt, dass es eine falsche Information gegeben hat und hat mir vorgerechnet wie die 8 anteiligen Bonusaktien versteuert werden. Vertraue keinen unausgereiften System sondern Experten = Steuerberater wie von mir gepostet. Alternativ hilft es Gesetze selber nachzulesen wenn man bissl Verständnis der Sache hat.
D
Donidoni,
07.06.2025 16:18 Uhr
0
Ich habe Gemini Deepseek und Chatgpt gefragt die in Millisekunden 1000de Foren und Einträge durchforsten und die sagen alle Bonus Aktien gelten nicht als dividemden
D
Donidoni,
07.06.2025 16:16 Uhr
0
Irgendein Steuerberater in irgendeinem Forum schreibt das Bonus Aktien dsachdividenden sind und das ist dann deine Recherche und Verkaufs Grund?
angoras,
07.06.2025 16:04 Uhr
0
Die meisten raffen es hier nicht .....oder wollen es nicht verstehen
EmilH,
07.06.2025 15:41 Uhr
0
Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht
E
EmilH,
07.06.2025 15:41 Uhr
0
investoren-mit-bonusaktien-14412149
H.Wegner (StB)
Steuerberater
Sehr geehrter Fragesteller,Sie möchten wissen, ob die für BYD-Altaktien (WKN A0M4W9) angekündigten Bonus- und Kapitalisierungsaktien steuerfrei bleiben, wenn der gesamte zugrundeliegende Bestand vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde. Grundlage ist die am 10. April 2025 veröffentlichte Beschlussvorlage des Unternehmens, nach der je zehn gehaltene Altaktien acht Bonusaktien aus dem Vorjahresgewinn sowie zwölf Kapitalisierungsaktien aus Kapital- und Gewinnrücklagen zugeteilt werden und zusätzlich eine Bardividende von 39,74 RMB je zehn Altaktien fließt. Die Hauptversammlung am 6. Juni 2025 soll den Beschluss für das Geschäftsjahr 2024 bestätigen; damit verdreifacht sich die umlaufende Aktienzahl und der Börsenkurs wird sich marktüblich durch drei teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.
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