BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 193.306
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Donidoni, 07.06.2025 16:45 Uhr
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Ich will nochmal ein ganz einfaches Beispiel dazu machen. Angenommen ich habe eine Aktie Einkauf 5€ und aktueller wert 10. Mal angenommen es Farbe dann dazu eine Bonus Aktie und die muss komplett versteuert werden dannnhaette ich danach 2 Aktien eine mit ek 0 wert 5€ und eine mit ek 5 wert 5€ d.h ich versteuere jetzt meine 5€ Gewinn sofort und habe danach 2 steuerfreie Aktien im Depot. Oder aber es ist einfach wie bei einem Split und ich habe dannebaktien mit jeweils 5€ wert und einem gesplitteten ek von 2.5 und ich muss die 5 € bei Verkauf dieser beider Aktien versteuern. Es werden die keine Aktien rein gebucht komplett versteuert und dann nochmal versteuert. Der worst case ist das du gezwungen wirst Teile deines Gewinns jetzt zu versteuern anstatt beim Verkauf. Und wenn du keinen Gewinn hast würde das heissen du zahlst jetzt steuern und hast dann eine Position die im minus ist also sozusagen einen verlusttopf. Von dieser direkten Versteigerung gehe ich aber nicht aus aber auch wenn sie kommt ist das keine zusatzsteuer
rzeller
rzeller, 07.06.2025 16:45 Uhr
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Also selbst wenn es so ist und sie versteuert werden dann werden sie auch nicht bei der Betrachtung deines neuen ek Preises berücksichtigt d.h auf deine anderen Aktien bleibt der ek dann höher und du zahlst später weniger steuern

Endlich eine Erklärung, die ich mir evtl. vorstellen könnte, auf keinen Fall glaube ich an einen finanziellen Nachteil für den Aktionär, da hätten dann die Gerichte viel zu tun
angoras
angoras, 07.06.2025 16:39 Uhr
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Trotzdem sollte man die Summe im Hinterkopf haben...bei 1000 Aktien ist das schon ne Stange Geld
D
Donidoni, 07.06.2025 16:37 Uhr
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Also selbst wenn es so ist und sie versteuert werden dann werden sie auch nicht bei der Betrachtung deines neuen ek Preises berücksichtigt d.h auf deine anderen Aktien bleibt der ek dann höher und du zahlst später weniger steuern
angoras
angoras, 07.06.2025 16:36 Uhr
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Aber genau so ist es.....China ist unser Steuergeräte aber sowas von Schnuppe
rzeller
rzeller, 07.06.2025 16:26 Uhr
1
Ich habe also am Ende die 3-fache Anzahl an Aktien im Depot, der Kurs der Aktie hat sich entsprechend vedrittelt, also bleibt mein Depotwert rein rechnerisch gleich. Aber ich habe rund 28% Kapitalertragssteuerfür die Bonusaktien bezahlt was einen Kursverlust und einen geringeren Depotwert bedeutet. Das kann ich mir so nicht vorstellen und gehe davonaus, etwas nicht verstanden zu haben
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EmilH, 07.06.2025 16:26 Uhr
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@Donidoni: ich hab auch ChatGPT gefragt und ChatGPT hat sich nach meinem Hinweis (wie oft) entschuldigt, dass es eine falsche Information gegeben hat und hat mir vorgerechnet wie die 8 anteiligen Bonusaktien versteuert werden. Vertraue keinen unausgereiften System sondern Experten = Steuerberater wie von mir gepostet. Alternativ hilft es Gesetze selber nachzulesen wenn man bissl Verständnis der Sache hat.
D
Donidoni, 07.06.2025 16:18 Uhr
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Ich habe Gemini Deepseek und Chatgpt gefragt die in Millisekunden 1000de Foren und Einträge durchforsten und die sagen alle Bonus Aktien gelten nicht als dividemden
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Donidoni, 07.06.2025 16:16 Uhr
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Irgendein Steuerberater in irgendeinem Forum schreibt das Bonus Aktien dsachdividenden sind und das ist dann deine Recherche und Verkaufs Grund?
angoras
angoras, 07.06.2025 16:04 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht

Die meisten raffen es hier nicht .....oder wollen es nicht verstehen
angoras
angoras, 07.06.2025 15:44 Uhr
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Dann verstehe ich die Aufregung erst recht nicht… jeder der jetzt schnell noch kauft ist dann ja richtig dumm… Danke für den Hinweis mit der Steuer

Mein Reden es raffen halt viele hier nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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investoren-mit-bonusaktien-14412149 H.Wegner (StB) Steuerberater Sehr geehrter Fragesteller,Sie möchten wissen, ob die für BYD-Altaktien (WKN A0M4W9) angekündigten Bonus- und Kapitalisierungsaktien steuerfrei bleiben, wenn der gesamte zugrundeliegende Bestand vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde. Grundlage ist die am 10. April 2025 veröffentlichte Beschlussvorlage des Unternehmens, nach der je zehn gehaltene Altaktien acht Bonusaktien aus dem Vorjahresgewinn sowie zwölf Kapitalisierungsaktien aus Kapital- und Gewinnrücklagen zugeteilt werden und zusätzlich eine Bardividende von 39,74 RMB je zehn Altaktien fließt. Die Hauptversammlung am 6. Juni 2025 soll den Beschluss für das Geschäftsjahr 2024 bestätigen; damit verdreifacht sich die umlaufende Aktienzahl und der Börsenkurs wird sich marktüblich durch drei teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.
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EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Der Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Depotumbuchung. Als Bemessungsgrundlage gilt der Börsenkurs der zugeteilten Aktien im Zuflussmoment (§ 11 EStG). Die depotführende Bank behält darauf Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Ein ausreichender Freistellungsauftrag mindert den Abzug, eine NV-Bescheinigung beseitigt ihn. Die Bonusaktien gelten als neu angeschafft; ihr Anschaffungswert ist der zuvor versteuerte Bruttodividendenbetrag (§ 20 Absatz 4 Satz 1 EStG). Wird dieser Bestand später verkauft, entsteht Abgeltungsteuer, weil es sich um einen Erwerb nach 2008 handelt.
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EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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Bei den Bonusaktien hingegen erscheint der Marktwert als Bruttodividende in Ihrer Abrechnungsanzeige; bei einem persönlichen Steuersatz von 26,375 % (ohne Kirchensteuer) fließen netto nur gut drei Viertel des Werts zu, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Für den Fall späterer Teilverkäufe ist wichtig, dass die Bank die steuerlichen Anschaffungskurse der Bonus- und der Kapitalisierungsaktien korrekt voneinander trennt; dabei gilt nicht „first in first Out" ", sondern die gesetzliche Durchschnittsmethode, die jeden Bestand getrennt führt.Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.Da dieser Auftrag von JustAnswer.com an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung,
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