BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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22. Mai 2026, 23:00 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 194.014
IRONIKUS
IRONIKUS, 13.08.2025 11:42 Uhr
1

Post wurde gelöscht.

Bitte auswandern. Nennt sich ''Freizügigkeit''. Nur Mut!
IRONIKUS
IRONIKUS, 13.08.2025 11:38 Uhr
0

Bin leider schon zu alt dafür. Hätte ich vor 15 Jahren gewusst, wo die Reise hingeht, hätte ich das Land verlassen. So einen Selbstzerstörungskurs, wie ihn Deutschland das letzte Jahrzehnt gefahren hat, sucht in der Welt wirklich seinesgleichen.

Mit Kohle kannst doch überall leben. Du musst nicht in Deutschland bleiben. Wo ist das Problem?
RealMadrid13
RealMadrid13, 13.08.2025 11:37 Uhr
0

Bei mir wurden jetzt auch Steuern fällig . Volksbank

Bei mir auch bin auch bei der Volksbank was kann man dagegen machen ? Würden dir dann wenn wir dann irgendwann verkaufen bezahlen wir das nicht mehr weil wir das voraus bezahlt haben ? Ich habe die Bank angerufen ich bekomme ein Rückruf aber da kann man nichts machen bestimmt ?
F
Franky.S., 13.08.2025 11:32 Uhr
2

Post wurde gelöscht.

Bin leider schon zu alt dafür. Hätte ich vor 15 Jahren gewusst, wo die Reise hingeht, hätte ich das Land verlassen. So einen Selbstzerstörungskurs, wie ihn Deutschland das letzte Jahrzehnt gefahren hat, sucht in der Welt wirklich seinesgleichen.
K
Klaws, 13.08.2025 11:05 Uhr
0
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen die steuerliche Behandlung der mir am 12.08.2025 gutgeschriebenen Aktien der BYD Company Limited (ISIN CNE100000296) ein. Laut Ihrer eigenen Abrechnung wurden mir • für 10 gehaltene Aktien 8 Bonusaktien sowie • für 10 gehaltene Aktien weitere 12 Bonusaktien aus den Kapitalreserven der Gesellschaft zugeteilt. ⸻ 1. Steuerrechtliche Einordnung Die Zuteilung aus Kapitalreserven ist steuerlich als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 ff. AktG) zu behandeln. Gemäß § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG gilt: „Werden aus Gesellschaftsmitteln neue Aktien ausgegeben, gelten die Anschaffungskosten der Altanteile als auf alle Anteile verteilt.“ Das bedeutet eindeutig: • Im Zeitpunkt der Zuteilung entsteht kein steuerpflichtiger Kapitalertrag. • Eine Besteuerung erfolgt erst bei einer späteren Veräußerung unter Berücksichtigung der angepassten Anschaffungskosten. Diese Rechtsauffassung wird durch das BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016, 85), Rz. 129 ff. ausdrücklich bestätigt. Dort heißt es: „Die Zuteilung neuer Aktien aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft ist keine Einnahme i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG und daher steuerneutral.“ Die Vereinfachungsregelung stellt zudem klar, dass bei ausländischen Kapitalmaßnahmen die Bezeichnung im Ausland (z. B. „Bonus Shares“) nicht entscheidend ist, sondern allein die Herkunft der Mittel. Diese Regelung soll verhindern, dass Übersetzungen oder ausländische Begriffe zu falscher Besteuerung führen. ⸻ 2. Offizielle Unternehmensunterlagen • Die HKEX-Mitteilung vom 22. April 2025 bestätigt ausdrücklich, dass die 12 neuen Aktien je 10 alte Aktien durch Kapitalisierung der Kapitalreserven („capital reserve“) der Gesellschaft ausgegeben wurden. • Die HKEX-Mitteilung vom 1. August 2025 bekräftigt diese Darstellung und dokumentiert die Umsetzung der Maßnahme aus den Kapitalreserven. • Der Investing.com-Artikel vom 23. April 2025 beschreibt ebenfalls: „Capitalization shares are new shares given to existing shareholders for free, using the company’s capital reserves.“ Damit ist klar: Es handelt sich nicht um eine Ausschüttung aus Gewinnrücklagen und folglich nicht um eine „unbare Ertragszahlung“ nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. ⸻ 3. Falsche Umklassifizierung durch Ihre Bank Auffällig ist, dass Sie die neuen Aktien zunächst steuerneutral mit Einstandskurs 0,00 € eingebucht haben. Dies entspricht der korrekten Rechtsanwendung nach § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG. Erst rund 10 Tage später erfolgte eine nachträgliche „Korrektur“ und Umklassifizierung in eine steuerpflichtige „unbare Ertragszahlung“. Es spricht vieles dafür, dass dies nicht aufgrund neuer Informationen von BYD geschah, sondern durch eine pauschale Fehlinterpretation des englischen Begriffs „Bonus Shares“, ohne zwischen einer Ausschüttung aus Gewinnrücklagen und einer Kapitalerhöhung aus Kapitalreserven zu unterscheiden. ⸻ 4. Forderung Ich fordere Sie daher auf, 1. den Vorgang gemäß § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG steuerneutral zu buchen, 2. die zu Unrecht einbehaltene Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer meinem Konto wieder gutzuschreiben, 3. mir eine berichtigte Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von 14 Tagen die Korrektur der Buchung. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich mich mit den Unterlagen an die BaFin wenden. Mit freundlichen Grüßen (.....) Depotnummer : (....) So das reicht mir jetzt das bekommen die jetzt von mir.
K
Klaws, 13.08.2025 10:54 Uhr
0

Wie viele BYD Aktien hast du jetzt? Ich hab jetzt 2400 Aktoen und hab knapp 2500 Euro Steuern bezahlt.

Die haben mir auf 10k Investitionen 1497 eur abgebucht an steuern
L
Leider_Neu, 13.08.2025 10:53 Uhr
1
Nachgekauft.....bin jetzt auf 1100 Stück mit EKP 13€. BYD wird als Gewinner beim E- Auto Markt in China rauskommen und auch in den USA und Europa breiter Fuß fassen.
B
BadRandolf, 13.08.2025 10:50 Uhr
0

Wenn in den Köpfen der Diesel Fahrer verankert ist, dass BEV NICHT die Reichweite ihres geliebten Diesel haben müssen, dann werden wir in Deutschland Meilen voraus sein. An den 36.9km / Tag im Durchschnitt gefahrene km hat sich seit 3 Jahren nichts verändert! Klar, ich verstehe natürlich die Aussage aller Verbrenner Fahrer "und wie soll ich mit einem BEV (1x vll 2x im Jahr) in Urlaub fahren? Sry ich bekomme Gänsehaut bei deiner Argumentation

Nunja, mich interessiert schlichtweg nicht, ob "wir" in Deutschland Meilen voraus sein werden oder sein könnten. Ich hätte durch die Anschaffung/Nutzung eines solchen Fahrzeugs keine Vorteile, im Gegenteil. Wieso sollte ich das also tun.
g
graandee, 13.08.2025 10:45 Uhr
0

Du meinst wegen den 15€? Anhand des stagnierenden Kursverlaufs, Sommerloch usw. würde mir das persönlich einfach reichen, unabhängig vom EK. Auch gehe ich nicht von 18 oder 20 aus, was keine Kritik sein soll. Ich bin da eher stoisch und jeder soll seine Einschätzung haben. Vermutlich bin ich da aufgrund der langen Zeit auch einfach gebrandmarkt. Was die Infrastruktur angeht bin ich auch gespannt. Wenn die Kisten irgendwann mal weiter kommen als mein 10 Jahre alter Diesel, bin ich gern dabei :)

klar kommen die irgendwann weiter! wie lange hatte der Verbrenner Zeit um sich zu entwickeln? 130 Jahre? Das BEV ist gerade mal bei 15 Jahren oder so... da ist noch massig Potential.
W
Waiileii, 13.08.2025 10:31 Uhr
1

Du meinst wegen den 15€? Anhand des stagnierenden Kursverlaufs, Sommerloch usw. würde mir das persönlich einfach reichen, unabhängig vom EK. Auch gehe ich nicht von 18 oder 20 aus, was keine Kritik sein soll. Ich bin da eher stoisch und jeder soll seine Einschätzung haben. Vermutlich bin ich da aufgrund der langen Zeit auch einfach gebrandmarkt. Was die Infrastruktur angeht bin ich auch gespannt. Wenn die Kisten irgendwann mal weiter kommen als mein 10 Jahre alter Diesel, bin ich gern dabei :)

Wenn in den Köpfen der Diesel Fahrer verankert ist, dass BEV NICHT die Reichweite ihres geliebten Diesel haben müssen, dann werden wir in Deutschland Meilen voraus sein. An den 36.9km / Tag im Durchschnitt gefahrene km hat sich seit 3 Jahren nichts verändert! Klar, ich verstehe natürlich die Aussage aller Verbrenner Fahrer "und wie soll ich mit einem BEV (1x vll 2x im Jahr) in Urlaub fahren? Sry ich bekomme Gänsehaut bei deiner Argumentation
G
Gast-770032400, 13.08.2025 10:31 Uhr
0
steuern auf 1/3 der aktien gezahlt.. okay was wenn ich aktien mit Verlust oder 0 gewinn verkaufe dann müsste ich KEINE steuern zahlen... also hätte ich mit den voraus gezahlten steuern mehr Verlust gemascht ? oder
Tom_Ekk
Tom_Ekk, 13.08.2025 10:29 Uhr
1
Aus meiner Sicht ist das Vorgehen nicht zulässig, Die Zuteilung neuer Aktien aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft ist keine Einnahme i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG und sollte daher steuerneutral behandelt werden. Die HKEX-Mitteilung vom 22.04.2025 bestätigt die Ausgabe der neuen Aktien durch Kapitalisierung der Kapitalreserven. Es handelt sich somit nicht um eine Ausschüttung aus Gewinnrücklagen und nicht um eine „unbare Ertragszahlung“ nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Aktionär ist an der Story interessier. Dazu habe ich heute die folgende Rückmeldung erhalten: Die Kollegen haben vor, über das Thema Aktiensplit bei BYD einen umfangreicheren Artikel zu verfassen.
B
BadRandolf, 13.08.2025 10:16 Uhr
0

Unter diesem Gesichtspunkt verstehe ich deine vorherige Aussage nicht..... Lehn dich zurück, BYD wird seinen Weg gehen. Sicher kein überfliegen wie Nvidia oder Rheinmetall - aber wir sind noch lange nicht ganz oben..... Schau dir zb das Aussetzen der us Zölle um weitere 90 Tage an..... Irgendwann wird BYD Zugang zum us Markt bekommen, vorher wird es einen mega Aufschwung in der EU (hochpreisig = hohe Margen) geben..... Ich hab im letzten Monat noch nie zuvor soviel Werbung von BYD bei Meta gesehen und in Deutschland findet, MEINER MEINUNG NACH, zZ ein riesiges umdenken zum NEV statt. Richtig g*** wird es mit der SSB werden..... Wir werden in spätestens 5 Jahren, ich traue much nicht in 3 Jahren zu sagen, 1500km Strom in 5 - max 10 min tanken. Wenn dann noch bidirectionales Laden auf breiter Front möglich wird, holla die Waldfee

Du meinst wegen den 15€? Anhand des stagnierenden Kursverlaufs, Sommerloch usw. würde mir das persönlich einfach reichen, unabhängig vom EK. Auch gehe ich nicht von 18 oder 20 aus, was keine Kritik sein soll. Ich bin da eher stoisch und jeder soll seine Einschätzung haben. Vermutlich bin ich da aufgrund der langen Zeit auch einfach gebrandmarkt. Was die Infrastruktur angeht bin ich auch gespannt. Wenn die Kisten irgendwann mal weiter kommen als mein 10 Jahre alter Diesel, bin ich gern dabei :)
RealMadrid13
RealMadrid13, 13.08.2025 10:14 Uhr
0
Man kann nichts machen egal ob ich die Bank anrufen da bekommt man das Geld nicht zurück ?
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