Der Gold Club von Susiwong WKN: CG3AB0 ISIN: XD0002747026 Kürzel: GLDUZ Forum: Rohstoffe User: Susiwong
Ich möchte noch mit der Zusammenfassung der DRV andere Möglichkeiten ergänzen die es bereits gibt: Die „Aktivrente“ soll anders, als der Name es vermuten lässt, gar keine Rente sein, sondern ein reiner Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten, sollen einen monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Dieser Freibetrag soll „Aktivrente“ heißen. Die Bundesregierung will mit dem Angebot das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus noch attraktiver gestalten. Noch gibt es die „Aktivrente“ aber nicht. Wer soll von der „Aktivrente“ profitieren? Die geplante Steuerbefreiung soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten. Und zwar unabhängig davon, ob sie eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt einen Anspruch auf eine Rente haben. Sollen von der geplanten „Aktivrente“ nur Neurentnerinnen und Neurentner profitieren? Nein, von der Steuerbefreiung sollen auch Menschen profitieren können, die bereits heute, auch ohne steuerliche Förderung, nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer erwerbstätig sind. Wo liegt die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung? Vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze regelmäßig zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze regelmäßig mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Der geplante Steuerfreibetrag wird voraussichtlich nicht im Zusammenhang mit der Zahlung einer Rente stehen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Alter maßgebend sein. Menschen, die eine vorgezogene Altersrente erhalten, werden daher erst dann von der Steuerbefreiung profitieren können, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die individuelle Regelaltersgrenze lässt sich mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln. Gibt es bei der geplanten „Aktivrente“ Einschränkungen bei der Art der Beschäftigung? Die Steuerbefreiung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Für Gewerbetreibende, Freiberufler und selbstständig Tätige soll die „Aktivrente“ nach den Plänen der Bundesregierung nicht gelten. Wird die „Aktivrente“ auch Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben? Nein, die geplante „Aktivrente“ hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach den Plänen der Bundesregierung handelt es sich um einen Steuerbonus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten. Gibt es schon jetzt Möglichkeiten über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten? Unabhängig von der geplanten Aktivrente, bestehen schon heute verschiede Möglichkeiten im Rentenalter weiterzuarbeiten. Das kann sich auch positiv auf die eigene Rente auszahlen. Wer beispielsweise bereits eine Rente erhält und einer Beschäftigung nachgeht, kann durch die Zahlung von Beiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen, denn das ist ab der Regelaltersgrenze nicht mehr selbstverständlich. Wer dagegen seinen Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinausschiebt und in der Zwischenzeit weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente allein dadurch bereits um sechs Prozent. Und zusätzlich erhöhen die weiter gezahlten Beiträge die Rente. Informationen und Beispiele: Zahlt sich
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