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Kommentare 2.720
SenecAAA,
20. Jun 14:59 Uhr
0
Wenn die Ad-hoc als scheinbar binäres Ereignis kommt, sollte jedem klar sein, dass die erste Kursreaktion wider Erwarten auch negativ sein könnte, aber wir dann ein kräftiges Intraday-Reversal sehen. Das Reversal könnte ggfs auch umgekehrt laufen. Ich persönlich werde die Füße so oder so komplett stillhalten und nicht handeln. Ich setze auf die Wochen zur HV für eine vertiefte Analyse und werde in jedem Fall die HV und deren Ergebnisse abwarten. Bis dahin werde ich mich von keiner einzigen Aktie trennen. Schönes Wochenende! ☀️🌊 🍹
Trueffel_ULI,
20. Jun 14:24 Uhr
2
Freitag (19. Juni) Vollständigkeitserklärung Vorstand
Montag (22. Juni) Prüfungsausschuss Aufsichtsrat
Dienstag (23. Juni) Testat KPMG
Dienstag (23. Juni) Bewilligung Aufsichtsrat
Von der Taktung der Wochentage Freitag-Montag-Dienstag identisches Planungsmuster wie letztes Jahr.
Genau so wird es nach meiner Recherche wieder ablaufen und das Testat wird uneingeschränkt sein.
Mehr können wir jetzt nicht mehr recherchieren und analysieren.
Die beiden Unbekannten bleiben:
Kommt es tatsächlich so und was macht dann der Kurs.
Lassen wir uns überraschen.
Ich bin dann ab Dienstagabend wieder online, wenn hoffentlich alles positiv ausgegangen ist. Bis dahin tanke ich den Akku auf bzw. beobachte das Geschehen aus der Ferne und lasse die Entwicklung auf mich wirken 👋🙂
Trueffel_ULI,
20. Jun 14:14 Uhr
0
Nachzulesen alles im letzten GB.
Ganz am Ende die Erklärung des AR-Chefs im Wortlaut. Auf den Seiten davor mit Datum auch das Testat und die Vollständigkeitserklärung.
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2024
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den
Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
der Gerresheimer AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 geprüft und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammenge-
fasste Lagebericht der Gerresheimer AG und des Konzerns, der
Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prü-
fungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2024 lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Prüfungsaus-
schuss hat die Dokumente in seiner Sitzung am 24. Februar
2025 im Detail erörtert und geprüft sowie Beschlussempfehlun-
gen an den Aufsichtsrat ausgesprochen. Der Aufsichtsrat hat
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammen-
gefassten Lagebericht der Gerresheimer AG und des Konzerns,
den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie die
hierzu erstatteten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers in
der Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2025 geprüft. Der Ab-
schlussprüfer war bei der jeweiligen Sitzung des
Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats anwesend und
berichtete über den Verlauf, die Prüfungsschwerpunkte und die
wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er stand für die Be-
antwortung von Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prü-
fungsausschuss hat dessen Vorsitzende in der Plenumssitzung
ausführlich berichtet.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den
Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung schließt sich der
Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschluss-
prüfer an und erklärt, dass keine Einwendungen zu erheben
sind. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat zu-
gestimmt.
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner in ihren
jeweiligen Sitzungen mit dem vom Vorstand erstellten geson-
derten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie den nach § 162
Abs 3 AktG geprüften Vergütungsbericht befasst. Dieser wurde
vom Aufsichtsrat geprüft. Zusätzlich wurde er im Auftrag des
Aufsichtsrats vom Abschlussprüfer einer freiwilligen Prüfung
zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Es ergaben
sich keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern des Gerresheimer Konzerns für ihren
Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Gerresheimer
Konzerns im Geschäftsjahr 2024.
Düsseldorf, den 25. Februar 2025
Dr. Axel Herberg
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Trueffel_ULI,
20. Jun 14:13 Uhr
1
Der Worte sind genug gewechselt, lasst Taten folgen.
Wir haben nun alles beleuchtet und in Gänze diskutiert.
Ich kündige hiermit schonmal an, dass ich Montag und Dienstag nicbt online sein werde.
Ich lasse nun alles auf mich zukommen. Wir können eh nichts mehr ändern.
Einige von uns haben GXI als kleine Depotbeimischung, andere sind sehr heftig investiert.
Sobald die Kommunikation von GXI gestartet ist, werde ich mir das alles erst einmal aus dem Off in Ruhe ansehen und analysieren.
Jetzt muss GXI liefern.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, wir werden am Dienstag, 23. Juni, die ad hoc zum Testat sehen und das deckt sich mit letztem Jahr mit dem damaligen Zeitpunkt für die Unterschriften. Die Kommunikation war damals eine andere, das lag aber auch daran, dass es im Finanzkalender einen festen Verkündungstermin gab.
Im vergangenen Jahr hat der Vorstand am Freitag, 21. Februar, die Vollständigkeitserklärung unterschrieben.
Der Prüfungsausschuss das AR hat am Montag, 24. Februar, den Bericht final geprüft und eine Empfehlung für den AR ausgesprochen.
KPMG hat am Dienstag, 25. Februar, das Testat ausgestellt.
Der AR hat in seiner Sitzung am Dienstag, 25. Februar, diesen bewilligt.
Genau so erwarte ich es von den Wochentagen mit Freitag, Montag und Dienstag wieder:
Der Vorstand hat am Freitag, 19. Juni, die Vollständigkeitserklärung unterschrieben.
Der Prüfungsausschuss das AR wird am Montag, 22. Juni, den Bericht final prüfen und eine Empfehlung für den AR aussprechen.
KPMG wird am Dienstag, 25. Juni, das Testat ausstellen.
Der AR wird in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Juni, diesen bewilligen.
T
Theatinerkirche,
20. Jun 13:41 Uhr
2
Jetzt gilt's... wir sitzen alle in einem Boot... wird schon schief gehen... solange immer eine Hand breit unterm Kiel ist, laufen wir nicht auf Grund! In diesem Sinne uns allen und Gerresheimer eine erfolgreiche kommende Woche! Und vielen Dank für dieses Forum, das uns durch die Zeit getragen hat!
AlphaTarRandir,
20. Jun 12:42 Uhr
1
Mal was Grundsätzliches: Dieses Forum hier schafft eine inhaltliche und thematische Tiefe, die qualitativ und substanziell ihresgleichen sucht. Und wir ergänzen uns klasse. Mit anderen (GXI-)Foren verglichen ist das ein Unterschied wie Champions League zu Kreisliga. Und das stets sachlich fundiert und ohne Beleidigungen oder Trash Talk. Kompliment und danke an alle Mitdiskutanten. Das war der Sinn und Grund für dieses Forum.
Ich wünsche uns erfolgreiche Geschäfte und einen erfreulichen Gewinn.
Zunächst sollten wir jedoch Geduld zeigen und die nächste Woche abwarten.Bis spätestens Dienstag, den 23.06., wird sich die Richtung abzeichnen.
Vielleicht erwartet uns auch eine positive Überraschung.
Ich hoffe auch, dass Gerresheimer inzwischen seine Lektion gelernt hat.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:56 Uhr
5
Mal was Grundsätzliches:
Dieses Forum hier schafft eine inhaltliche und thematische Tiefe, die qualitativ und substanziell ihresgleichen sucht. Und wir ergänzen uns klasse.
Mit anderen (GXI-)Foren verglichen ist das ein Unterschied wie Champions League zu Kreisliga.
Und das stets sachlich fundiert und ohne Beleidigungen oder Trash Talk.
Kompliment und danke an alle Mitdiskutanten.
Das war der Sinn und Grund für dieses Forum.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:27 Uhr
1
Und ich lege mich weiter fest:
Am Montag sehen wir weitere Eindeckungen der Leerverkäufer und die Quote geht Richtung 8,xx%. Das wäre dann nahezu eine Halbierung seit 19. März.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:23 Uhr
2
Ich lege mich fest.
1. Das Testat wird uneingeschränkt sein
2. Der Prüfbericht liegt vor
3. Der Vorstand hat gestern die Vollständigkeitserklärung unterschrieben
4. KPMG setzt nun den Stempel
5. Montag oder Dienstag findet die AR-Sitzung statt
6. Danach geht sofort die ad hoc raus
7. Im Anschluss wird die HV-Agenda im Bundesanzeiger veröffentlicht
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:21 Uhr
1
Parallel dazu arbeitete KPMG natürlich am Prüfbericht.
Die haben ja nicht die Füße so lange hochgelegt.
Dh es wurde sich eng mit Grant Thornton abgestimmt und Schrittweise alles in den Prüfbericht integriert und gecheckt.
Mittlerweile dürfte der Prüfbericht in einem seeeeehr fortgeschrittenen Stadium sein. Wenn hier eine Einschränkung stehen würde, hätte GXI das kommunizieren müssen.
Selbst wenn es noch nicht der Entwurf zum finalen Gegenlesen gewesen wäre.
Es ist aber davon auszugehen, dass wir schon einen Schritt weiter sind.
Der finale Entwurf zum Gegenlesen wird beim Vorstand sein und dieser wird nun bis gestern die Vollständigkeitserklärung abgeben haben.
Danach erteilt KPMG umgehend das Testat und danach findet Montag oder spätestens Dienstag die Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt, bei der auch KPMG mit anwesend sein wird.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:16 Uhr
1
Wenn man berücksichtigt, dass der Morpheus-Report am 9. Dezember kam und sich auf Whistleblower bezog und der Aufsichtsrat daraufhin, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, eine forensische Prüfung anordnete, kann man davon ausgehen, dass diese spätestens Anfang Januar begonnen hat.
Es ist übrigens vorgeschrieben, dass so eine Prüfung nicht der Wirtschaftsprüfer der das Testat erteilt, selbst durchführen darf.
Deshalb wählte man Grant Thornton. Nach rund 5 Wochen Prüfung gaben diese am 10. Februar ihre ersten gravierenden Findings bekannt.
Die waren so gut, dass die News am 26. Februar, dass die BaFin die anlassbezogene Prüfung ausweitet, keine wirklichen Neuigkeiten mehr enthielt.
Denn die darin aufgelisteten Prunkte hatte Grant Thornton alle schon aufgespürt.
Und jetzt kommt es:
Nach dem 10. Februar gab es keine ad hoc mehr zu Findings. Und das, obwohl die IR Mitte Mai noch bestätigte, dass Grant Thornton noch prüft.
Die Forensik lief insgesamt also knapp ein halbes Jahr.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:09 Uhr
0
Wenn es hingegen ein uneingeschränktes Testat geben wird, dann ist die ad hoc erst ganz am Ende der Nahrungskette:
Also Reihenfolge:
Prüfbericht fertig, dann geht dieser an den Vorstand.
Dieser checkt, ob die Daten stimmen und unterschreibt die Vollständigkeitserklärung.
Dann wird das Testat erteilt.
Danach gibt der AR sein ok.
Und erst dann muss die ad hoc sofort raus.
Trueffel_ULI,
20. Jun 11:06 Uhr
0
Und eines steht fest, eine Einschränkung des Testats wäre mit Sicherheit ein kursrelevantes Ereignis und würde garantiert darunter fallen.
Und eines steht auch fest, zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns nicht mehr in einem Stadium, in dem sich an so einer Festlegung durch KPMG noch etwas ändern würde. Also wäre es definitiv ad hoc-pflichtig.
Und eines steht auch fest, es besteht garantiert schon der Prüfbericht, der zum Gegenlesen (Faktencheck) beim Vorstand liegt, den dieser dann mit der Vollständigkeitserklärung unterschreibt und der dann so in die Aufsichtsratssitzung geht.
C
Cyberkunde,
20. Jun 11:01 Uhr
0
Ein eingeschränktes Testat wäre mMnä nach nicht automatisch ad-hoc-pflichtig. Entscheidend ist, ob die Einschränkung kursrelevant ist. Kleinere Themen, etwa bei Dokumentation oder einzelnen Bilanzpositionen, wären zwar unschön, aber nicht zwangsläufig ein größeres Problem. Kritisch würde es erst bei wesentlichen Bilanzierungsfehlern oder wenn KPMG gar kein oder ein negatives Prüfungsurteil abgeben würde – das wäre aus meiner Sicht kaum ohne Ad-hoc denkbar. Nach der langen Forensik, der parallelen Prüfung durch KPMG und der weiterhin angestrebten Juni-Veröffentlichung halte ich ein solches Szenario aktuell aber eher für wenig wahrscheinlich.
Kann mich auch nicht erinnern, dass ein Unternehmen zuvor wg. kleinerer Einschränkungen ne ad hoc veröffentlicht hat.
Trueffel_ULI,
20. Jun 10:59 Uhr
0
Das stimmt beides nicht, was ihr schreibt.
Eine Insiderinformation entsteht laut Artikel 7 der Marktmissbrauchsverordnung, sobald ein zukünftiges Ereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Wenn KPMG einen Entwurf schickt, in dem das Testat eingeschränkt ist, ist das kein unverbindliches Diskussionspapier mehr.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich an dieser Einschränkung noch etwas ändert, würde gegen null gehen. Damit wäre der Entwurf bereits eine Insiderinformation und müsste per ad hoc umgehend kommuniziert werden.
Dies würde bereits für den Fall eintreten, wenn KPMG das in der Endphase nach der Prüfung nur in einen Entwurf schreibt.
Wenn es später der finale Entwurf zum Gegenlesen ist, dann erstrecht.
Wir hätten also bereits eine ad hoc, ehe der Vorstand nach dem Gegenlesen die Vollständigkeitserklärung unterzeichnet.
Und natürlich erstrecht vor der Aufsichtsratssitzung.
SenecAAA,
20. Jun 8:16 Uhr
0
Das Ausbleiben der Ad-hoc wäre auch unter der alten Rechtslage legal gewesen. Der JA-Prozess ist ein gestreckter Vorgang, die Ad-hoc Pflicht entsteht mit der Billigung durch den Aufsichtsrat, das war aber immer so. Man kann aus dem Ausbleiben der Ad-hoc nicht ableiten, dass das Testat bereits (uneingeschränkt) erteilt ist. Das Ausbleiben der Ad-hoc bedeutet nur, dass die Billigung durch den Aufsichtsrat noch nicht stattgefunden hat. Es könnte sein, dass KPMG das Testat bereits erteilt hat und nur die formale AR-Sitzung noch aussteht. Es könnte aber auch sein, dass KPMG noch letzte Prüfungshandlungen vornimmt und das Testat noch nicht erteilt ist. Beides wäre mit dem bisherigen Ausbleiben einer Ad-hoc vereinbar. Die eigentliche Aussagekraft liegt weiter nur darin, dass wir keine negative Ad-hoc haben. Der Listing Act ändert nichts an der Pflicht, eine wesentliche negative Entwicklung (eingeschränktes Testat, massive zusätzliche Wertberichtigungen) unverzüglich zu melden. Bis spätestens Dienstag/Mittwoch dürften wir alle mehr wissen. Das Kursgeschehen ist auffällig unauffällig.
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