Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: 5KD Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins
Sehe ich anders. Die Gespräche werden dauern. Wenn, dann in einigen Wochen. Bis dahin OTC. Aber vielleicht gibt es ja eine Überraschung. Die beste Lösung wäre für uns eine Upfrontzahlung auf die 100 Jets. Aber wie ich unten geschrieben habe, bin ich vorgestern rein und habe das Investment trotzdem innerlich abgeschrieben. Fakt ist aber auch: Wenn es eine investorenfreundliche Regelung gibt, dann reden wir über einen epischen Squeeze.
Danke, das du das SEC Filing noch mal in Erinnerung gebracht hast. Ich habe es noch einmal genau durchgelesen. Dabei sind mir ein paar Formulierungen aufgefallen: - Vorbehaltlich bestimmter begrenzter Ausnahmen wird das Unternehmen die Kontrolle über die Tochtergesellschaften verlieren. - Wie oben beschrieben, führen die Tochtergesellschaften während des Eigenverwaltungsverfahrens einen Prozess zur Veräußerung ihrer Vermögenswerte und/oder ihres Geschäfts durch. - Infolge der Selbstverwaltungsverfahren der Tochtergesellschaften werden die Aktionäre des Unternehmens wahrscheinlich auch den Wert ihrer Investition in das Unternehmen verlieren. Für mich heißt das, dass es zwei Möglichkeiten gibt: 1.Die GmbH besorgt sich in Eigenregie a) Die GmbH verkaufen Teile der GmbH b) Die GmbH verkauft das ganze Geschäft an einen anderen Eigentümer 2. Die Aktiengesellschaft beschafft sich neues Geld und stellt es den GmbH zur Verfügung Punkt 1a) kommt wohl erstmal nicht in Betracht. Werder SA noch UAE haben Interesse an Teilen von Lilium. Wird das gesamte Geschäft verkauft, und mit dem erzielten Gewinn die Gläubiger bedient, kommt der letzte Punkt zum Tagen. Die Aktiengesellschaft besteht zwar weiterhin, die Aktien haben aber keinen Wert mehr. Beteiligt sich SA oder UAE an der Aktiengesellschaft durch eine Kapitalerhöhung, würde das für uns außer einer Verwässerung keine Auswirkungen haben. Wird das Dutch Scheme durchgeführt, kann das für uns auch das Aus bedeuten. Der letzte Satz lässt vermuten, dass der Verkauf des Geschäftes durch die GmbH , zumindest zum Zeitpunkt des SEC, am wahrscheinlichsten war. Sehe ich das so richtig? Sieht das jemand anders?
Danke, das du das SEC Filing noch mal in Erinnerung gebracht hast. Ich habe es noch einmal genau durchgelesen. Dabei sind mir ein paar Formulierungen aufgefallen: - Vorbehaltlich bestimmter begrenzter Ausnahmen wird das Unternehmen die Kontrolle über die Tochtergesellschaften verlieren. - Wie oben beschrieben, führen die Tochtergesellschaften während des Eigenverwaltungsverfahrens einen Prozess zur Veräußerung ihrer Vermögenswerte und/oder ihres Geschäfts durch. - Infolge der Selbstverwaltungsverfahren der Tochtergesellschaften werden die Aktionäre des Unternehmens wahrscheinlich auch den Wert ihrer Investition in das Unternehmen verlieren. Für mich heißt das, dass es zwei Möglichkeiten gibt: 1.Die GmbH besorgt sich in Eigenregie a) Die GmbH verkaufen Teile der GmbH b) Die GmbH verkauft das ganze Geschäft an einen anderen Eigentümer 2. Die Aktiengesellschaft beschafft sich neues Geld und stellt es den GmbH zur Verfügung Punkt 1a) kommt wohl erstmal nicht in Betracht. Werder SA noch UAE haben Interesse an Teilen von Lilium. Wird das gesamte Geschäft verkauft, und mit dem erzielten Gewinn die Gläubiger bedient, kommt der letzte Punkt zum Tagen. Die Aktiengesellschaft besteht zwar weiterhin, die Aktien haben aber keinen Wert mehr. Beteiligt sich SA oder UAE an der Aktiengesellschaft durch eine Kapitalerhöhung, würde das für uns außer einer Verwässerung keine Auswirkungen haben. Wird das Dutch Scheme durchgeführt, kann das für uns auch das Aus bedeuten. Der letzte Satz lässt vermuten, dass der Verkauf des Geschäftes durch die GmbH , zumindest zum Zeitpunkt des SEC, am wahrscheinlichsten war. Sehe ich das so richtig? Sieht das jemand anders?
https://investors.lilium.com/static-files/43d46f82-e93c-4f15-b844-8b5afa70217e ... Following the trading suspension and/or delisting, the Company’s ordinary shares may commence trading over-the-counter. ... As a result of the Subsidiaries’ self-administration proceedings, the shareholders of the Company are also likely to lose the value of their investment in the Company. deepl: ... Nach der Aussetzung des Handels und/oder der Einstellung der Börsennotierung können die Stammaktien der Gesellschaft Stammaktien der Gesellschaft in den außerbörslichen Handel aufgenommen werden. ... Infolge des Selbstverwaltungsverfahrens der Tochtergesellschaften werden die Aktionäre der Gesellschaft wahrscheinlich auch den Wert ihrer Investition in die Gesellschaft verlieren. Also ein klarer Hinweis, dass Lilium die weder garantietren kann, dass die Aktien irgendwo gehandelt werden, noch dass die Aktionäre iht Investment am Ende nicht verlieren. Klarer kann man das Risiko auf Totalverlust kaum ausdrücken.
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