Meta Platforms WKN: A1JWVX ISIN: US30303M1027 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Meta Platforms (A)
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Kommentare 29.428
Pleitegeier131,
18.09.2023 21:14 Uhr
0
Keine Aktie steigt linear.
H
Hallohalli1207,
18.09.2023 20:36 Uhr
0
Läuft 😎
H
Hallohalli1207,
18.09.2023 17:25 Uhr
1
Und heute wie erwartet 🚀
J
Jojo1920,
15.09.2023 23:44 Uhr
0
Typische Freitags Ami Keule
Pleitegeier131,
13.09.2023 22:34 Uhr
1
Stark
G
GoodTradexx,
07.09.2023 17:57 Uhr
0
Fällt ja echt stark gerade
G
GoodTradexx,
07.09.2023 17:57 Uhr
0
Da müssen doch news gekommen sein 😅
Pleitegeier131,
07.09.2023 17:56 Uhr
0
10 Euro runter innerhalb einer Stunde. Was ist das für ein gestörter Markt.
Pleitegeier131,
07.09.2023 17:52 Uhr
0
Was sind das denn für krasse Schwankungen, von 287 auf unter 280
MartinKö,
06.09.2023 21:41 Uhr
0
******** E.U
ArmerMarius!,
06.09.2023 21:27 Uhr
0
C. Kerkmann, M. Koch, O. Scheer Düsseldorf, Brüssel
Mehrere große Digitalkonzerne müssen in der Europäischen Union (EU) wohl ihre Geschäftspraktiken ändern: Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Liste mit 22 Plattformdiensten veröffentlicht, die ab 2024 unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) fallen. Betroffen sind Angebote von Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft. Darunter sind die Suchmaschine Google, der Onlinehändler Amazon, das Betriebssystem Windows und der App Store von Apple, aber auch die Social-Media-App Tiktok und die Videoplattform Youtube.
Der DMA erlegt den Unternehmen "klare Verpflichtungen auf, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes zu fördern", sagte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton. Für die Umsetzung bekommen die Konzerne sechs Monate Zeit.
Die Unternehmen müssen beispielsweise Daten mit Konkurrenten teilen und für die Interoperabilität ihrer Dienste sorgen, zudem ist es verboten, eigene Produkte auf Marktplätzen zu bevorzugen. Um die Einhaltung der Regeln zu dokumentieren, müssen sie zudem regelmäßig einen Bericht vorlegen, einen Compliance Report.
"Der Digital Markets Act ist ein Versuch der EU-Kommission, eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Probleme aus den vergangenen Jahren mit einem Mal zu lösen", sagte Björn Herbers, Partner für Kartellrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Brüssel, dem Handelsblatt. Dadurch sei das Gesetz in einigen Bereich sehr spezifisch. Beispiel Apple: Die Regelung zwingt die Anbieter von Betriebssystemen dazu, alternative App-Stores zuzulassen - was der Hersteller von iPhone und iPad bislang verweigert. "Das geschlossene System wird durch den DMA geöffnet, falls der Konzern die Entscheidung nicht erfolgreich anfechtet", sagte Herbers, der in der Kanzlei die "Digital Business Group" leitet. Auch weitere Konzerne und Plattformen sind von den neuen Regeln betroffen.
Die EU-Kommission hat die betroffenen Dienste in acht Kategorien eingeteilt:
Betriebssysteme: Android, iOS, Windows
Browser: Chrome, Safari
Soziale Netzwerke: Tiktok, Facebook, Instagram, LinkedIn
Messenger: WhatsApp, Facebook Messenger
Suchmaschinen: Google
Werbung: Google, Amazon, Meta
Videoplattformen: Youtube
Intermediation/Vermittlung: Google Maps, Google Play, Google Shopping, Amazon Marketplace, Apple App Store, Meta Marketplace
Bei einigen Diensten prüft die Kommission noch, ob sie als Gatekeeper gelten, also als Betreiber von Plattformen, die über eine "starke Vermittlungsposition" zwischen Nutzern und Unternehmen verfügen und "erheblichen Einfluss" auf den europäischen Binnenmarkt haben. Dazu zählen der Browser Edge, die Suchmaschine Bing und die Werbeplattform von Microsoft sowie der Kommunikationsdienst iMessage von Apple. Die beiden Konzerne haben der Einstufung widersprochen. In einigen Fällen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Produkte trotz ihrer Reichweite nicht unter die Einstufung fallen. Dazu zählen beispielsweise die E-Mail-Dienste Gmail und Outlook sowie der Browser von Samsung.
Die Unternehmen hätten hinreichend Argumente vorgebracht, erklärte die Behörde. Unternehmen, die gegen den DMA verstoßen, drohen empfindliche Strafzahlungen. Diese können bis zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen und bei Wiederholungstätern sogar auf 20 Prozent steigen. Im Fall von Apple, das im vergangenen Jahr 394 Milliarden Dollar erlöst hat, könnte eine Höchststrafe so theoretisch umgerechnet rund 37 Milliarden Euro betragen.
Pershing,
05.09.2023 22:22 Uhr
0
Das Ding rennt einfach vorwaerts 😍
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