MS BioNTech WKN: A2PSR2 ISIN: US09075V1026 Kürzel: 22UA Forum: Aktien User: Thekla
Moin erstmal und meinen nachträglichen Glückwunsch an Thea. Ich habe noch eine weitere interessante Meinung zum gestrigen Kursverlauf im Netz gefunden, was haltet ihr davon: >>>" Gerade mal die Ki nach Gründen für den Verfall gefragt. Hier die Antwort :Es gibt Berichte, dass ein US-Executive Order geplant ist, der den Zugang zu Medikamenten, die in China entwickelt wurden, einschränken will. Das trifft Firmen, die stark mit China kooperieren oder davon abhängig sind " <<<
Moin erstmal und meinen nachträglichen Glückwunsch an Thea. Ich habe noch eine weitere interessante Meinung zum gestrigen Kursverlauf im Netz gefunden, was haltet ihr davon: >>>" Gerade mal die Ki nach Gründen für den Verfall gefragt. Hier die Antwort :Es gibt Berichte, dass ein US-Executive Order geplant ist, der den Zugang zu Medikamenten, die in China entwickelt wurden, einschränken will. Das trifft Firmen, die stark mit China kooperieren oder davon abhängig sind " <<<
Das war die passgenauere Antwort Gar nicht so einfach, weil es in den USA einen ganz eigenen Rechtsrahmen für genau solche Situationen gibt. Ich fasse es dir mal strukturiert zusammen: --- 1. Grundlage: PREP Act (seit 2005) Der Public Readiness and Emergency Preparedness Act (PREP Act) schafft eine Art Haftungsschild für Hersteller, Entwickler, Distributoren und sogar Ärzte/Apotheken, die im Rahmen einer Gesundheitsnotlage Impfstoffe oder Medikamente verabreichen. Wurde während COVID-19 von der US-Regierung aktiviert. Solange der „Public Health Emergency Declaration“ gilt (und auch für bestimmte Nachwirkungen danach), sind Sammelklagen oder Schmerzensgeldforderungen gegen Hersteller wie BioNTech/Pfizer grundsätzlich blockiert. --- 2. Alternative: Entschädigungsfonds Stattdessen gibt es das Countermeasures Injury Compensation Program (CICP). Dieses Programm ist dafür da, Impfgeschädigte zu entschädigen – allerdings mit strikten Kriterien und gedeckelten Zahlungen. Typische Leistungen: Ersatz für Verdienstausfall, medizinische Kosten, begrenzte Schmerzensgeldzahlungen. Aber: deutlich restriktiver und weniger großzügig als normale Schadensersatzklagen vor US-Gerichten. --- 3. Aktueller Stand (2025) Der PREP Act-Schutz für COVID-Impfstoffe wurde zwar mehrfach verlängert. Stand heute: Für Impfstoffe, die weiterhin verabreicht werden, gilt der Haftungsschild bis mindestens Ende 2024/2025 (das wurde von HHS, dem US-Gesundheitsministerium, noch einmal bestätigt). Danach können die Regelungen angepasst werden – aber Rückwirkend ist eine Klage gegen Hersteller extrem schwierig, solange die Produkte im PREP-Schutzrahmen verabreicht wurden. -4. Was heißt das für Sammelklagen? Direkte Sammelklagen auf Schmerzensgeld gegen BioNTech/Pfizer sind in den USA praktisch ausgeschlossen, solange der PREP Act greift. Einzelne Kläger können allenfalls versuchen, Ausnahmen geltend zu machen (z. B. bei „willful misconduct“ = vorsätzliches Fehlverhalten, wie Verschweigen von Daten). Das ist eine sehr hohe juristische Hürde und bisher nicht erfolgreich durchgegangen. 👉 Fazit: Ja, das, was du 2020 gefunden hast, gilt im Kern noch heute. Hersteller sind in den USA durch den PREP Act nach wie vor vor Schmerzensgeldforderungen geschützt. Geschädigte landen beim CICP-Programm, wo die Entschädigungen niedriger ausfallen, als sie es in einem regulären Gerichtsverfahren wären. Die politischen Schlagzeilen über „25 Fälle“ oder mögliche Klagen sind deshalb mehr Stimmungsmache als eine realistische Bedrohung für BioNTech & Co.
Guten Morgen, wird heute hoffentlich ein besserer Tag als gestern 🍀👍🏻 Wie sieht es eigentlich mit der (finanziellen) Haftung der Impfstoffhersteller in den USA aus, wenn über die politische Ebene hinaus (schlimm genug) in diesen 25 Fällen Schmerzensgeldforderungen zB im Rahmen einer Sammelklage gerichtlich eingefordert würden? Ich habe das vom September 2020 gefunden. Gilt das noch? „Die USA seien noch weiter gegangen und hätten allen potentiellen Impfstofflieferanten eine Haftungsfreistellung im Falle unvorhergesehener Nebenwirkungen garantiert. Dieses sogenannte „No-Fault System“, das bereits 2005 mit dem „Public Readiness and Emergency Preparedness Act“ (PREP) für Krisen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit eingeführt wurde, gewährleiste den Herstellern Planungs- und Kostensicherheit und ermögliche auch betroffenen Bürgern schnelle Entschädigungen im Schadensfall. Allerdings seien diese Entschädigungen für Patienten gedeckelt und üblicherweise niedriger als sie es ohne diese Regelung wären.“
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