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Palantir ohne Schnickschnack WKN: A2QA4J ISIN: US69608A1088 Kürzel: PLTR Forum: Aktien User: Support
154,45
EUR
-0,05 % -0,07
22. August 2026, 12:59 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 19.396
GSt,
12.05.2026 18:36 Uhr
0
Die UK-GDPR (UK-DSGVO) und die EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind inhaltlich weitgehend identisch, da die UK-GDPR nach dem Brexit aus der EU-DSGVO übernommen wurde. Dennoch müssen Unternehmen, die Daten im UK und der EU verarbeiten, beide Regelwerke separat einhalten
pipo28,
12.05.2026 18:36 Uhr
0
Auch ein Auftragsverarbeiter haftet für die rechtswidrige Verarbeitung von Daten, wenn er Kenntnis davon hatte (oder hätte haben müssen), dass eine Verarbeitung ohne Einwilligung erfolgt, und dennoch datenschutzwidrig gehandelt hat oder gegen Pflichten der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO verstoßen hat. Das kann für Palantir noch richtig richtig teuer werden.
Am Ende müssen sie überhaupt erstmal gegen was verstoßen haben. Du bist echt wirr
GSt,
12.05.2026 18:38 Uhr
0
Dafür, dass Du mich heute nicht "betreuen" wolltest, bist Du jetzt doch ganz schön aktiv, Pipo. Hast auch allen Grund dazu, denn Deinem geliebten Palantir könnte es schon bald wegen der gravierenden und massenhaften Verletzung des Datenschutzes an den Kragen gehen.
GSt,
12.05.2026 18:40 Uhr
0
Das ist "kostenlose Publicity" für Palantir, meint Pipo. So daneben lag der noch nie.
pipo28,
12.05.2026 18:40 Uhr
0
Donnerstag, Brille auf beim Lesen ;-)
pipo28,
12.05.2026 18:36 Uhr
0
Am Ende ist das alles kostenlose Publicity. Die Stärken von Palantir und seine Konkurrenzlosigkeit werden sich durchsetzen. Bisschen Rauschen am Rand gibt's dabei immer.
GSt,
12.05.2026 18:35 Uhr
0
Auch ein Auftragsverarbeiter haftet für die rechtswidrige Verarbeitung von Daten, wenn er Kenntnis davon hatte (oder hätte haben müssen), dass eine Verarbeitung ohne Einwilligung erfolgt, und dennoch datenschutzwidrig gehandelt hat oder gegen Pflichten der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO verstoßen hat. Das kann für Palantir noch richtig richtig teuer werden.
pipo28,
12.05.2026 18:32 Uhr
0
Es gibt keinen "Beweis", du fieberst dir was zusammen - bist ja schon völlig im Rausch. LOL
GSt,
12.05.2026 18:31 Uhr
0
Palantir und Datenschutz, das passt halt nicht zusammen und darauf wurde und wird schon sehr lange hingewiesen: https://www.deutschlandfunk.de/palantir-deutschland-polizei-software-datenschutz-100.html Und jetzt haben wir den Beweis.
pipo28,
12.05.2026 18:31 Uhr
0
Und wer hat's verbockt? Der NHS, und eben NICHT Palantir :-P Auch wenn dir das nicht passt.
GSt,
12.05.2026 18:28 Uhr
0
Palantir verarbeitet in großem Stil rechtswidrig Daten, weil sehr wahrscheinlich keiner der Patienten vor der Verarbeitung seiner Daten darauf hingewiesen wurde, dass Palantir in diese Daten Einblick erhält. Na ja, dann warten wir mal ab, was jetzt passiert.
GSt,
12.05.2026 18:26 Uhr
0
Auftragsverarbeiter gelten zwar nicht als Dritte im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DSGVO. Allerdings sind Auftragsverarbeiter im Regelfall Empfänger von Daten (Art. 4 Nr. 9 DSGVO), so dass die betroffenen Personen im Rahmen der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO stets darauf hinzuweisen sind, wenn eine Datenübermittlung an einen Auftragsverarbeiter erfolgt. Die weiteren Regelungen zum Vertragsinhalt zur Auftragsverarbeitung ergeben sich aus Art. 28 DSGVO.
pipo28,
12.05.2026 18:24 Uhr
0
Eben, der NHS(!) gewährt. Das ist dann ein Hammer vom NHS, Palantir macht nur seine Arbeit. :-)
GSt,
12.05.2026 18:23 Uhr
0
Der staatliche britische National Health Service (NHS) gewährt Mitarbeitern von Unternehmen, darunter Palantir, 'UNBEGRENZTEN ZUGANG AUF IDENTIFIZIERBARE PATIENTENDATEN im Rahmen der Arbeit an seiner zentralen Plattform National Data Integration Tenant (NDIT), wie die Financial Times am Montag berichtete. Das ist ein Hammer!
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