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Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader
10,08
EUR
±0,00 % ±0,00
24. Mai 2026, 19:00 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 410
F
Foedi,
07.08.2025 19:46 Uhr
0
Na dann hoffe ich mal dass die Postbank nachzieht … wäre schon mal gut, wobei ich dann immer noch nicht verstehe warum generell Steuer ohne Kapitalzuwachs 🙈
D
Donidoni,
07.08.2025 19:39 Uhr
0
Bei Reddit haben sich mittlerweile 3 gemeldet die bei scalable die Steuer Zurück haben von dem größeren Paket. Es scheint also Hoffnung zu geben. Und die Besteuerung auch fragwürdig zu sein.
D
Donidoni,
07.08.2025 19:05 Uhr
0
12/20 zurueckbekommen
D
Donidoni,
07.08.2025 19:04 Uhr
0
Die ersten scalable Kunden haben Geld zurück bei scalable
D
Donidoni,
07.08.2025 19:04 Uhr
0
Handelt es sich um einen Aktiensplit oder eine steuerpflichtige Bonusaktie? – Im Ergebnis beides: Rechtlich war BYD’s Maßnahme kein reiner Split, sondern teils Stockdividende (8 Bonusaktien aus Gewinn, steuerpflichtig) und teils Kapitalerhöhung aus Rücklagen (12 Aktien, steuerneutral) . Deutsche Aktionäre haben somit einen steuerpflichtigen Kapitalertrag erzielt – allerdings nur auf einen Teil der neuen Aktien, nicht auf alle.
Maßgeblich sind die deutschen Regeln (§ 20 EStG und BMF-Schreiben): Dividenden in Geld oder Aktien sind steuerpflichtig , während Berichtigungsaktien aus Eigenkapitalumwandlung steuerneutral eingebucht werden . Das BMF bestätigt, dass bei ausländischen Gratisaktien die Herkunft entscheidend ist – stammen sie aus Gewinnen, liegt eine Sachausschüttung vor, stammen sie aus Kapitalrücklagen, handelt es sich um eine Einlagenkapitalisierung .
War Scalable zur Steuerabführung verpflichtet? – Nur teilweise. Scalable musste die Steuer auf den Wert der Bonusaktien (Sachdividende) einbehalten, nicht jedoch auf die restlichen Aktien aus der Kapitalmaßnahme. Die pauschale Besteuerung beider Einbuchungen war nach deutscher Rechtslage nicht vorgeschrieben und insofern fragwürdig. In Deutschland haben mehrere Broker (Trade Republic, Comdirect, ING, DKB u.a.) gezeigt, dass eine steuerneutrale Verbuchung des Kapitalanteils möglich ist – teils wurde nur der Dividendenanteil besteuert, teils (wie bei TR) sogar zunächst gar nichts . Flatex bestätigte explizit, dass für deutsche Kunden keine Steuer auf die BYD-Aktienzuteilung abgeführt wurde . Diese Vergleichsfälle lassen darauf schließen, dass Scalable Capitals Vorgehen nicht dem branchenüblichen Verständnis der Rechtslage entsprach.
Scalables Begründung (Verweis auf Quellensteuer und BYD-Struktur) erklärt zwar den Hintergrund, rechtfertigt aber nicht die vollständige Besteuerung. Entscheidend ist die deutsche Steuerdefinition des Zuflusses – und hier hätte Scalable differenzieren müssen. Nach Abwägung offizieller Quellen und bekannter Praxis lässt sich festhalten: Scalable Capital hat in diesem Fall steuerlich nicht korrekt gehandelt. Die korrekte Behandlung wäre gewesen, die Maßnahme teilweise als Aktiensplit (steuerneutral) und teilweise als dividendengleichen Ertrag zu verbuchen. Kunden, die deswegen zu viel Steuer gezahlt haben, können dies voraussichtlich im Rahmen der Steuerveranlagung berichtigen lassen. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass solche Inkonsistenzen bei Auslandsmaßnahmen durch klare BMF-Vorgaben oder einheitliche Datenaufbereitung (WM Daten) reduziert werden, sodass alle Broker gleich verfahren und Anleger nicht benachteiligt werden.
Quellen: Die obige Einschätzung stützt sich auf § 20 EStG und aktuelle BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer, Aussagen von Brokern (z.B. Flatex) und Erfahrungsberichte. Insbesondere die Differenzierung in 8 steuerpflichtige und 12 steuerfreie Aktien ist durch offizielle Dokumente und Expertenkommentare belegt . Das BMF-Schreiben vom 14.05.2025 (Rn. 111) beschreibt die Behandlung ausländischer Bonusaktien ausführlich . Broker-Stellungnahmen (Flatex) und Berichte auf Finanzportalen bestätigen die uneinheitliche Handhabung und untermauern, dass nur der Wert der Bonusaktien (ca. 28 % des neuen Bestands) steuerpflichtig ist – Scalable Capital hat folglich über den steuerlichen Rahmen hinaus besteuert. Letztlich lässt sich festhalten, dass Scalable nicht rechtmäßig im Sinne der deutschen Steuergesetze gehandelt hat, da die vollständige Versteuerung der BYD-Kapitalmaßnahme in Deutschland nicht geboten war. Kunden sollten daher prüfen, ob eine Korrektur oder Erstattung der einbehaltenen Steuer möglich ist
F
Foedi,
07.08.2025 19:02 Uhr
0
Ich staune, dass sich noch keine Anwaltskanzleien dazu äußern bzw. mit Unterstützung werben - scheint doch noch alles in der Prüfung zu sein
F
Foedi,
07.08.2025 19:01 Uhr
0
… an welche Mail hattet ihr das nochmal an die BaFin geschickt?
D
Donidoni,
07.08.2025 18:34 Uhr
2
I’m Übrigen denke ich schon das vor Gericht zugunsten von Aktionären entschieden wuerde
D
Donidoni,
07.08.2025 18:10 Uhr
0
Das problem ist wie das interpretiert wird. Bonusaktien der Telekom die für lange Haltedauer ausgegeben werden sind kein tatsächlicher Gewinn aber steuerpflichtig. Diese werden aber aus dem vorjahresgewinn des Unternehmens finanziert. In Deutschland gibt es einen Grundsatz : keine Steuer ohne Gewinn! D.h. Bonusaktien werden grundsätzlich versteuert aber im aktuellen Fall würde 2/3 des gesamten börsenwertes eines Unternehmens einfach mal versteuert. Das sollte jedem klar sein, dass dies im Prinzip Blödsinn ist. Auf Nachfrage konnte ich herausfinden das die Banken erstmal selbst für die interpretation zuständig sind. Deswegen die Unterschiede. Manche schauen auf die Kunden manche mehr auf sich….
B
C
Charles777,
07.08.2025 17:37 Uhr
0
Ich verstehe das ganze nicht. Bei der einen Bank werden die neuen Aktien steuerneutral eingebucht und bei der anderen nicht. Die eine Bank scheint eine gewisse Bereitschaft zu signalisieren, die Eingebobene Steuer zurückzuerstatten (jedenfalls steht das hier so in den Kommentaren), die andere weigert sich strikt. Das kann doch nicht sein. Wir sind ja nicht auf einem Basar. Es müsste doch klare, für jeden nachvollziehbare Regeln geben. Angeblich hängt es vom jeweiligen Datenlieferanten ab, den eine Bank verwendet.
Sollten viele betroffen sein, so hilft vielleicht nur eine Sammelklage. Für einen einzelnen rechnet sich das nicht.
D
Donidoni,
07.08.2025 17:33 Uhr
1
Wäre mal interessant zu wissen ob in China etwas versteuert wurde.
B
BTrader,
07.08.2025 16:54 Uhr
1
Ich muss dir leider widersprechen, rechtlich klar ist das nicht (siehe weiter oben)! Und ein Verlust ist es erst recht nicht, aber bei der Kursaussicht gebe ich dir recht! Wichtig ist aber, zumindest ist das bei der Postbank nicht korrekt, muss der neue EK korrekt sein. Ich glaube das ist bei dir, der Targobank, so!? Deshalb ja auch (fettes) Minus. Liegt ja lediglich am bereinigten EK durch den (mMn rechtswidrigen) Vorabzug der KESt. Bei mir stehen nach wie vor mehrere 100% plus was rechnerisch gar nicht möglich ist.... und die KESt ist 5stellig. Da lohnt der Kampf sehr wohl, zumal wohl maximal der eine Teil (8:10 Bonusaktien) nach deutscher Regel so besteuern werden darf. (siehe eins meiner ersten Posts)
S
Sunlady,
07.08.2025 16:11 Uhr
0
Ausserdem glaube ich weiterhin fest an BYD und wenn der Kurs wieder steigt bekommt man den Verlust auch wieder rein.
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