Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,08 EUR
±0,00 % ±0,00
24. Mai 2026, 19:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 410
S
Sunlady, 07.08.2025 15:35 Uhr
0

Neutral aber sie haben es an die Verbraucherzentrale zusätzlich weitergeleitet

Die interessiert das genau so wenig wie die BaFin. Ist alles rechtens und wird auch nicht geändert. Also damit abfinden, gibt schlimmeres als 7500 Euro zu Verlieren.
S
Sunlady, 07.08.2025 15:32 Uhr
0
Telefoniere grade mit der BaFin bezüglich BYD, die meinen das geht uns nichts an und ich solle mich an einen Anwalt wenden. Das tu ich natürlich nicht da sonst gleich die nächste Rechnung von ein paar tausend Euro fällig ist. Zudem hat die BaFin da noch nie was gehört davon.
S
Sunlady, 07.08.2025 15:31 Uhr
0
Ja leider
Secura
Secura, 07.08.2025 15:26 Uhr
1
War ja alles TOP von BYD eingefädelt....Die Steuerbehörden freuen sich....
S
Sunlady, 07.08.2025 15:22 Uhr
0

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kapitalmaßnahme der BYD Co. Ltd. (WKN A0M4W9). Zum Stichtag 29.07.2025 wurden mir gemäß dem 3:1-Aktiensplit aus meinem Bestand von 800 Aktien korrekt 2.400 Stück eingebucht – allerdings erst verspätet am 01.08.2025. Am gleichen Tag wurde mein Anlagekonto mit zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt xxxx € belastet (xxxxc€ + xxxx €). Laut Buchung wurde offenbar Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl weder ein Verkauf noch ein Liquiditätszufluss meinerseits stattgefunden hat. Diese Belastung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Ein Aktiensplit (auch mit Bonus- oder Gratisaktien) stellt steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar. Entsprechende Kapitalmaßnahmen wurden bei anderen Banken (z. B. ING, comdirect, PSD Bank RheinNeckarSaar) vollständig ohne Steuerabzug durchgeführt – dies lässt sich durch Abrechnungen belegen. Nach Rücksprache mit steuerlicher Fachliteratur und Broker-Statements gilt: Die steuerfreien Gratisaktien sind mit Einstandskurs = 0 € einzubuchen, der durchschnittliche Einstandskurs ist anteilig neu zu berechnen, ein Steuerabzug ist bei nicht liquiditätswirksamen Buchungen grundsätzlich unzulässig. Ich fordere Sie daher auf, mir: Eine vollständige Abrechnung der Kapitalmaßnahme inkl. Einstandskurse, steuerlicher Behandlung und Begründung der Belastung zur Verfügung zu stellen. Die Korrektur der steuerlichen Bewertung und ggf. Einbuchung der Gratisaktien mit EK = 0 €. Die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sollte bis spätestens 05.08.2025 keine nachvollziehbare und vollständige Aufklärung erfolgen, werde ich: einen Steuerberater mit Mandat zur Prüfung zivil- und steuerrechtlicher Rückforderungen beauftragen sowie eine offizielle Beschwerde bei der BaFin gemäß § 4 FinDAG i. V. m. § 4c KWG einreichen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben.

Die BaFin geht das nichts an die helfen dir da definitiv nicht. Einen Steuerberater damit beauftragen braucht man auch nicht, da es so gut wie keine Erfolgsaussichten gibt und dazu noch ein paar hundert Euro für den Steuerberater fällig werden. Also damit abfinden und am besten vergessen.
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