Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kapitalmaßnahme der BYD Co. Ltd. (WKN A0M4W9). Zum Stichtag 29.07.2025 wurden mir gemäß dem 3:1-Aktiensplit aus meinem Bestand von 800 Aktien korrekt 2.400 Stück eingebucht – allerdings erst verspätet am 01.08.2025. Am gleichen Tag wurde mein Anlagekonto mit zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt xxxx € belastet (xxxxc€ + xxxx €). Laut Buchung wurde offenbar Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl weder ein Verkauf noch ein Liquiditätszufluss meinerseits stattgefunden hat. Diese Belastung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Ein Aktiensplit (auch mit Bonus- oder Gratisaktien) stellt steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar. Entsprechende Kapitalmaßnahmen wurden bei anderen Banken (z. B. ING, comdirect, PSD Bank RheinNeckarSaar) vollständig ohne Steuerabzug durchgeführt – dies lässt sich durch Abrechnungen belegen. Nach Rücksprache mit steuerlicher Fachliteratur und Broker-Statements gilt: Die steuerfreien Gratisaktien sind mit Einstandskurs = 0 € einzubuchen, der durchschnittliche Einstandskurs ist anteilig neu zu berechnen, ein Steuerabzug ist bei nicht liquiditätswirksamen Buchungen grundsätzlich unzulässig. Ich fordere Sie daher auf, mir: Eine vollständige Abrechnung der Kapitalmaßnahme inkl. Einstandskurse, steuerlicher Behandlung und Begründung der Belastung zur Verfügung zu stellen. Die Korrektur der steuerlichen Bewertung und ggf. Einbuchung der Gratisaktien mit EK = 0 €. Die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sollte bis spätestens 05.08.2025 keine nachvollziehbare und vollständige Aufklärung erfolgen, werde ich: einen Steuerberater mit Mandat zur Prüfung zivil- und steuerrechtlicher Rückforderungen beauftragen sowie eine offizielle Beschwerde bei der BaFin gemäß § 4 FinDAG i. V. m. § 4c KWG einreichen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kapitalmaßnahme der BYD Co. Ltd. (WKN A0M4W9). Zum Stichtag 29.07.2025 wurden mir gemäß dem 3:1-Aktiensplit aus meinem Bestand von 800 Aktien korrekt 2.400 Stück eingebucht – allerdings erst verspätet am 01.08.2025. Am gleichen Tag wurde mein Anlagekonto mit zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt xxxx € belastet (xxxxc€ + xxxx €). Laut Buchung wurde offenbar Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl weder ein Verkauf noch ein Liquiditätszufluss meinerseits stattgefunden hat. Diese Belastung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Ein Aktiensplit (auch mit Bonus- oder Gratisaktien) stellt steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar. Entsprechende Kapitalmaßnahmen wurden bei anderen Banken (z. B. ING, comdirect, PSD Bank RheinNeckarSaar) vollständig ohne Steuerabzug durchgeführt – dies lässt sich durch Abrechnungen belegen. Nach Rücksprache mit steuerlicher Fachliteratur und Broker-Statements gilt: Die steuerfreien Gratisaktien sind mit Einstandskurs = 0 € einzubuchen, der durchschnittliche Einstandskurs ist anteilig neu zu berechnen, ein Steuerabzug ist bei nicht liquiditätswirksamen Buchungen grundsätzlich unzulässig. Ich fordere Sie daher auf, mir: Eine vollständige Abrechnung der Kapitalmaßnahme inkl. Einstandskurse, steuerlicher Behandlung und Begründung der Belastung zur Verfügung zu stellen. Die Korrektur der steuerlichen Bewertung und ggf. Einbuchung der Gratisaktien mit EK = 0 €. Die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sollte bis spätestens 05.08.2025 keine nachvollziehbare und vollständige Aufklärung erfolgen, werde ich: einen Steuerberater mit Mandat zur Prüfung zivil- und steuerrechtlicher Rückforderungen beauftragen sowie eine offizielle Beschwerde bei der BaFin gemäß § 4 FinDAG i. V. m. § 4c KWG einreichen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben.
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