REALTY INCOME WKN: 899744 ISIN: US7561091049 Kürzel: O Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, kann die Quellensteuer auch nicht angerechnet werden und landet in einem separaten Topf. Der dient der Verrechnung mit der danach anfallenden Kapitalertragsteuer. Der Topf kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Sollten Deine Erträge nicht über 1.000 EUR liegen kannst Du die Quellensteuer nicht verrechnen und auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht zurückfordern. Du kannst die Quellensteuer nur mit der Kapitalertragsteuer, nicht mit der Lohnsteuer verrechnen. Kapitalertragsteuer hast Du aber nicht gezahlt.
Hallo Leute, ich habe mir auch Aktien gekauft. Blicke aber noch nicht so ganz mit der Quellsteuer durch. Wenn ich das auf der Abrechnung richtig sehe, dann mindert diese ja den Kapitalfreibetrag. Bekomme ich die Quellsteuer dann 1 zu 1 bei der Lohnsteuer wieder zurück? Falls nicht, wäre es dann nicht sinnvoller in Aktien mit einer hohen Dividende ohne Quellsteuer zu investieren?
Hallo Leute, ich habe mir auch Aktien gekauft. Blicke aber noch nicht so ganz mit der Quellsteuer durch. Wenn ich das auf der Abrechnung richtig sehe, dann mindert diese ja den Kapitalfreibetrag. Bekomme ich die Quellsteuer dann 1 zu 1 bei der Lohnsteuer wieder zurück? Falls nicht, wäre es dann nicht sinnvoller in Aktien mit einer hohen Dividende ohne Quellsteuer zu investieren?
Hallo Leute, ich habe mir auch Aktien gekauft. Blicke aber noch nicht so ganz mit der Quellsteuer durch. Wenn ich das auf der Abrechnung richtig sehe, dann mindert diese ja den Kapitalfreibetrag. Bekomme ich die Quellsteuer dann 1 zu 1 bei der Lohnsteuer wieder zurück? Falls nicht, wäre es dann nicht sinnvoller in Aktien mit einer hohen Dividende ohne Quellsteuer zu investieren?
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