RHEINMETALL WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 146.245
E
Evoschlecht, 14. Mai 19:38 Uhr
0

Gönn Dir noch einen stinkigen Hering 🎣 zum Vatertag und belästige den CEO nicht weiter damit.

Aber nur mit viel Äppelbrei 😁
g
goali1, 14. Mai 19:37 Uhr
0
Titanium: das habe ich und kenne mich da auch sehr gut aus. Du scheinst es entweder nicht verstehen zu wollen oder gibst dir keine Mühe, es zu verstehen.
E
Evoschlecht, 14. Mai 19:37 Uhr
0
Pump jetzt erstmal noch ordentlich Brüh ab .....anders ist dieser Kurs nicht zu ertragen 😟
R
Ruuudi, 14. Mai 19:35 Uhr
0

Hoffe, das der Grom einmal wieder steigt...heute sieht es nicht danach aus🥹😱

Gönn Dir noch einen stinkigen Hering 🎣 zum Vatertag und belästige den CEO nicht weiter damit.
g
goali1, 14. Mai 19:34 Uhr
1
Kuni und sig: ihr betrachtet nur das zweite Geschäft. Dass er aber beispielsweise beim Verkauf mit Gewinn 30k gemacht hat, wovon 7,5k Steuern abgegangen sind, lasst ihr außen vor. Um plus minus Null zu sein reicht es, im gleichen Jahr einen Gewinn über 30k und einen Verlust über 30k gemacht zu haben. Dann: keine Steuern und Gewinn/Verlust = 0. Das ist nicht erst beim Drei-/oder Vierfachen des Gewinns so.
R
Ruuudi, 14. Mai 19:33 Uhr
0
Manche Verlustvorträge verjähren auch nicht sooo schnell … siehe Jahressteuergesetz (JStG) 2024.
E
Evoschlecht, 14. Mai 19:33 Uhr
0
Hoffe, das der Grom einmal wieder steigt...heute sieht es nicht danach aus🥹😱
E
Evoschlecht, 14. Mai 19:31 Uhr
0
Ach du lieber Herr Gesangsverein 🤠🤡
R
Ruuudi, 14. Mai 19:30 Uhr
0

Du verwechselst da bstimmt was? ---> Rückwirkend lässt sich ein Verlust grundsätzlich bis zu vier Jahre (bzw. bei erstmaliger Abgabe bis zu sieben Jahre) feststellen. Der Verlustrücktrag ist seit 2022 auf die zwei vorangegangenen Jahre begrenzt

… dabei ist dann noch der Zeitraum der Abgabe zu berücksichtigen. Aber im Großen und Ganzen 👍
T
Titanium56, 14. Mai 19:29 Uhr
0

Titanium, es war die Rede davon sich Steuern auf realisierte Gewinne durch realisierte Verluste zurückzuholen. Das geht nur im gleichen Jahr. Sonst sind die Steuern futsch. Du hast es andersrum betrachtet. Dann hättest du recht, dass Verluste mit ins nächste Jahr übertragen werden.

mach dich doch mal schlau ,,, kennst du Tante G. ?
R
Ruuudi, 14. Mai 19:29 Uhr
1

Genau. Oder wie er stets zu sagen pflegt: "Auwaia". Zudem sehr viele Gemeinsamkeiten mit Anleger72.

Muppets Show … 😏
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 14. Mai 19:28 Uhr
1

Und wie viele Stück haste 500 oder 5000 ?

0
g
goali1, 14. Mai 19:28 Uhr
0
Titanium, es war die Rede davon sich Steuern auf realisierte Gewinne durch realisierte Verluste zurückzuholen. Das geht nur im gleichen Jahr. Sonst sind die Steuern futsch. Du hast es andersrum betrachtet. Dann hättest du recht, dass Verluste mit ins nächste Jahr übertragen werden.
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 14. Mai 19:28 Uhr
0

Du meinst, der hat eben zuviel „stinkige Heringe mit gris soß in Äppler eingelegt“ zu sich genommen ? Ja, Ähnlichkeiten bestehen durchaus.

Genau. Oder wie er stets zu sagen pflegt: "Auwaia". Zudem sehr viele Gemeinsamkeiten mit Anleger72.
R
Ruuudi, 14. Mai 19:26 Uhr
0

Eben. Er ist Zocker oder bezahlter Schreiber. Seine Beiträge ergeben - auch unter seinen anderen bisher verwendeten Namen - insgesamt keinen Sinn.

Du meinst, der hat eben zuviel „stinkige Heringe mit gris soß in Äppler eingelegt“ zu sich genommen ? Ja, Ähnlichkeiten bestehen durchaus.
T
Titanium56, 14. Mai 19:22 Uhr
0

Verluste können glaube ich maximal 4 Jahre vorgetragen werden. Danach verfällt der Anspruch.

Du verwechselst da bstimmt was? ---> Rückwirkend lässt sich ein Verlust grundsätzlich bis zu vier Jahre (bzw. bei erstmaliger Abgabe bis zu sieben Jahre) feststellen. Der Verlustrücktrag ist seit 2022 auf die zwei vorangegangenen Jahre begrenzt
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