STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
KnightTrader
KnightTrader, 13.02.2023 13:37 Uhr
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Stimmrechte an SDK übertragen und was man beachten muss: https://youtu.be/SejyWYA_uzA
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ganja.cooky, 13.02.2023 14:07 Uhr
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bin ja auch mit einem Zockerbetrag investiert, aber für mich ist das Ding durch....leider von Kurzzeitig über 100% Buckgewinne auf momentan -87%. Aber egal, an Erfahrung hab ich auf alle Fälle gewonnen. Wer noch an den weißen Ritter im Form der Sdk glaubt wünsch ich viel Glück.
G
Gast-766086800, 13.02.2023 15:31 Uhr
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Oje oje
D
Demokrator, 13.02.2023 15:35 Uhr
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"Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe". Drohen/Schreiben können die erstmal viel. Das heisst gar nix. Nicht davon abschrecken lassen. Es gibt kein laufendes Insolvenzverfahren, was so eine Drohung rechtfertigen würde. Wenn so ein Vorschlag mit der Konsequenz "Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe" von einem anderen Unternehmen (z.B. Tesla) kommen würde, dann würde jeder sagen, dass ist nicht machbar, etc. Warum sollte es bei Steinhoff (eine Gruppe die in den letzten Jahren kontinuierlich Wachstum in den verschiedenen Unternehmen (Pepco, Pepkor, etc.) verzeichnete) anders sein?

Weil die Bilanz der Steinhoff Gruppe zwei Seiten hat und auf der Seite der Verbindlichkeiten eine Summe steht, die jedem Kreditgeber die Nackenhaare hoch stehen lässt. Die Gruppe befindet sich in einer Art Dauersanierung und steht vor einer spielentscheidenden Prolongation. Das kann man wenig ernst nehmen oder aber besser doch. Aktionäre haben erfahrungsgemäß Schwierigkeiten, sich in die Gegenseite hineinzuversetzen. Und kennen sich mit den gesetzlichen Möglichkeiten zu wenig aus.
KnightTrader
KnightTrader, 13.02.2023 13:36 Uhr
2

Die Kernaussage der News vom 15.12.2022 lautete: "Stimmen die SIHNV-Aktionäre der Fälligkeitsverlängerungstransaktion zu, behalten sie 20 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Transaktion, wobei die Finanzgläubiger Anspruch auf den Restbetrag haben. Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=439517

"Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe". Drohen/Schreiben können die erstmal viel. Das heisst gar nix. Nicht davon abschrecken lassen. Es gibt kein laufendes Insolvenzverfahren, was so eine Drohung rechtfertigen würde. Wenn so ein Vorschlag mit der Konsequenz "Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe" von einem anderen Unternehmen (z.B. Tesla) kommen würde, dann würde jeder sagen, dass ist nicht machbar, etc. Warum sollte es bei Steinhoff (eine Gruppe die in den letzten Jahren kontinuierlich Wachstum in den verschiedenen Unternehmen (Pepco, Pepkor, etc.) verzeichnete) anders sein?
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Gast-766086800, 13.02.2023 12:21 Uhr
0
Gibt's heute wieder grünes zum Feierabend?
Sicher1
Sicher1, 13.02.2023 10:49 Uhr
0
Also legale Erpressung?? Friss s.......oder verhungere
D
Demokrator, 13.02.2023 10:21 Uhr
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Warum lassen so Viele in den Foren gerne die Rahmenvereinbarung mit den Gläubigern außer Acht ? Es ist nicht nur ein Vorschlag, es ist ein Angebot. Dieses Angebot kann man annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung folgen Konsequenzen, welche die 20% Beteiligung der Altaktionäre nicht mehr vorsehen. Das sind die bekannten Fakten.
D
Demokrator, 13.02.2023 10:15 Uhr
0

Also demokrator, wenn es so einfach wäre würde ja jeder eine Umwandlung in eine GmbH machen und das Gesetz schlicht und einfach aushebeln. Es gibt hier sicher Rechtsnachfolger, auch wenn der frühere Emittent sich wandelt.

Nur im Rahmen einer Sanierung. Und nein, es ist nicht einfach. Siehe HV Abstimmung.
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 13.02.2023 9:59 Uhr
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Also demokrator, wenn es so einfach wäre würde ja jeder eine Umwandlung in eine GmbH machen und das Gesetz schlicht und einfach aushebeln. Es gibt hier sicher Rechtsnachfolger, auch wenn der frühere Emittent sich wandelt.
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Demokrator, 13.02.2023 8:48 Uhr
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Die Kernaussage der News vom 15.12.2022 lautete: "Stimmen die SIHNV-Aktionäre der Fälligkeitsverlängerungstransaktion zu, behalten sie 20 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Transaktion, wobei die Finanzgläubiger Anspruch auf den Restbetrag haben. Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=439517
D
Demokrator, 13.02.2023 8:31 Uhr
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Genau hinsehen: "..von Rechts wegen aufhört zu existieren..." "..und die Auflösung der Gesellschaft nach Abschluss der Übertragung und vorbehaltlich der Auflösungsbedingungen zu beschließen (sobald die Gesellschaft gemäß der Auflösung von Rechts wegen aufhört zu existieren, wird dies effektiv zur Aufhebung der Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Johannesburg Stock Exchange ("JSE") und zur Beendigung der Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse führen..." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=442623
D
Demokrator, 13.02.2023 8:27 Uhr
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Auch wenn Du hier den lauten machst, Deine Antwort ist falsch !!! Informiere Dich doch bitte - bevor Du was behauptest .......die Community wird es Dir danken.

Die Heimatbörse von Steinhoff Int. ist Börse Frankfurt. Punkt. https://www.youtube.com/watch?v=OuyFSn7DIIY
D
Demokrator, 13.02.2023 8:22 Uhr
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Meinte §39 Absatz 2 Börsengesetz natürlich...
D
Demokrator, 13.02.2023 8:20 Uhr
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Dachte du bist Experte https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html

Bin ich. §39 Absatz Börsengesetz setzt voraus, dass der Emittent einen Antrag auf Widerruf des Börsenlistings stellt. Sehe ich hier bei Steinhoff aber nicht, da das Börsenlisting wegen Wegfall der juristischen Person entfällt (Wandlung in eine GmbH, Verschmelzung oder Spaltung auf eine GmbH denke ich mal. Also von Amts wegen über §39 Absatz 1 Börsengesetz. Und da braucht es kein Angebot an die Aktionäre.
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