STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans
Vielleicht sollte/ muss man den Blick nach vorne werfen. Steinhoff soll und wird in Kürze von der Börse genommen werden. Dazu bedarf es Regularien, die wohl nach deutschem Recht angewendet werden. Dazu gehört folgender Sachverhalt: "Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird: Abfindungsangebot nötig. Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden." https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rueckzug-von-der-boerse-delisting-was-passiert-wenn-eine-aktie-von-der-boerse-genommen-wird-10855494
Vielleicht sollte/ muss man den Blick nach vorne werfen. Steinhoff soll und wird in Kürze von der Börse genommen werden. Dazu bedarf es Regularien, die wohl nach deutschem Recht angewendet werden. Dazu gehört folgender Sachverhalt: "Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird: Abfindungsangebot nötig. Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden." https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rueckzug-von-der-boerse-delisting-was-passiert-wenn-eine-aktie-von-der-boerse-genommen-wird-10855494
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