STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
KnightTrader
KnightTrader, 13.02.2023 13:36 Uhr
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Die Kernaussage der News vom 15.12.2022 lautete: "Stimmen die SIHNV-Aktionäre der Fälligkeitsverlängerungstransaktion zu, behalten sie 20 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Transaktion, wobei die Finanzgläubiger Anspruch auf den Restbetrag haben. Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=439517

"Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe". Drohen/Schreiben können die erstmal viel. Das heisst gar nix. Nicht davon abschrecken lassen. Es gibt kein laufendes Insolvenzverfahren, was so eine Drohung rechtfertigen würde. Wenn so ein Vorschlag mit der Konsequenz "Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe" von einem anderen Unternehmen (z.B. Tesla) kommen würde, dann würde jeder sagen, dass ist nicht machbar, etc. Warum sollte es bei Steinhoff (eine Gruppe die in den letzten Jahren kontinuierlich Wachstum in den verschiedenen Unternehmen (Pepco, Pepkor, etc.) verzeichnete) anders sein?
G
Gast-766086800, 13.02.2023 12:21 Uhr
0
Gibt's heute wieder grünes zum Feierabend?
Sicher1
Sicher1, 13.02.2023 10:49 Uhr
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Also legale Erpressung?? Friss s.......oder verhungere
D
Demokrator, 13.02.2023 10:21 Uhr
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Warum lassen so Viele in den Foren gerne die Rahmenvereinbarung mit den Gläubigern außer Acht ? Es ist nicht nur ein Vorschlag, es ist ein Angebot. Dieses Angebot kann man annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung folgen Konsequenzen, welche die 20% Beteiligung der Altaktionäre nicht mehr vorsehen. Das sind die bekannten Fakten.
D
Demokrator, 13.02.2023 10:15 Uhr
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Also demokrator, wenn es so einfach wäre würde ja jeder eine Umwandlung in eine GmbH machen und das Gesetz schlicht und einfach aushebeln. Es gibt hier sicher Rechtsnachfolger, auch wenn der frühere Emittent sich wandelt.

Nur im Rahmen einer Sanierung. Und nein, es ist nicht einfach. Siehe HV Abstimmung.
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 13.02.2023 9:59 Uhr
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Also demokrator, wenn es so einfach wäre würde ja jeder eine Umwandlung in eine GmbH machen und das Gesetz schlicht und einfach aushebeln. Es gibt hier sicher Rechtsnachfolger, auch wenn der frühere Emittent sich wandelt.
D
Demokrator, 13.02.2023 8:48 Uhr
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Die Kernaussage der News vom 15.12.2022 lautete: "Stimmen die SIHNV-Aktionäre der Fälligkeitsverlängerungstransaktion zu, behalten sie 20 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Transaktion, wobei die Finanzgläubiger Anspruch auf den Restbetrag haben. Stimmen sie nicht zu, haben die Aktionäre keinen Anteil mehr an der Gruppe." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=439517
D
Demokrator, 13.02.2023 8:31 Uhr
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Genau hinsehen: "..von Rechts wegen aufhört zu existieren..." "..und die Auflösung der Gesellschaft nach Abschluss der Übertragung und vorbehaltlich der Auflösungsbedingungen zu beschließen (sobald die Gesellschaft gemäß der Auflösung von Rechts wegen aufhört zu existieren, wird dies effektiv zur Aufhebung der Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Johannesburg Stock Exchange ("JSE") und zur Beendigung der Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse führen..." Quelle: https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/2022_feeds/SensPopUp.aspx?id=442623
D
Demokrator, 13.02.2023 8:27 Uhr
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Auch wenn Du hier den lauten machst, Deine Antwort ist falsch !!! Informiere Dich doch bitte - bevor Du was behauptest .......die Community wird es Dir danken.

Die Heimatbörse von Steinhoff Int. ist Börse Frankfurt. Punkt. https://www.youtube.com/watch?v=OuyFSn7DIIY
D
Demokrator, 13.02.2023 8:22 Uhr
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Meinte §39 Absatz 2 Börsengesetz natürlich...
D
Demokrator, 13.02.2023 8:20 Uhr
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Dachte du bist Experte https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html

Bin ich. §39 Absatz Börsengesetz setzt voraus, dass der Emittent einen Antrag auf Widerruf des Börsenlistings stellt. Sehe ich hier bei Steinhoff aber nicht, da das Börsenlisting wegen Wegfall der juristischen Person entfällt (Wandlung in eine GmbH, Verschmelzung oder Spaltung auf eine GmbH denke ich mal. Also von Amts wegen über §39 Absatz 1 Börsengesetz. Und da braucht es kein Angebot an die Aktionäre.
steinmetz1
steinmetz1, 12.02.2023 16:25 Uhr
0
STEINHOFF INVESTMENT HOLDINGS LIMITED - Results of the placing of 265 million shares in Pepkor Holdings Limited 9 February 2023 8:00 ERGEBNISSE DER PLATZIERUNG VON 265 MILLIONEN AKTIEN DER PEPKOR HOLDINGS LIMITED Aktionäre der Steinhoff International Holdings N.V. ("Steinhoff", das "Unternehmen" und zusammen mit seiner Tochtergesellschaften, die „Gruppe“) beziehen sich auf die Ankündigung von Steinhoff, die am 8. Februar auf SENS veröffentlicht wurde 2023 (die „Startmitteilung“) bezüglich des Starts eines beschleunigten Buchaufbaus (die „Platzierung“) von nennwertlose Stammaktien der Pepkor Holdings Limited („Pepkor“) („platzierende Aktien“). Steinhoff gibt den erfolgreichen Abschluss der Platzierung von 265 Millionen Platzierungsaktien bekannt Gesamtbruttoeinnahmen von R4,9 Milliarden (ca. EUR257 Millionen). Aufgrund der starken Nachfrage entschied sich Steinhoff dafür den Umfang der Platzierung erhöhen, die zum Handelsschluss deutlich überzeichnet blieb. Die Platzierung Die Aktien wurden zu einem Preis von 18,50 R pro Aktie platziert, was einem Rabatt von 5,3 % gegenüber der Pepkor-Aktie vor der Markteinführung entspricht Kurs zum Börsenschluss am 8. Februar 2023. Dementsprechend werden 265 Millionen Platzierungsaktien, was ungefähr 7,2 % der insgesamt ausgegebenen Pepkor-Aktien entspricht, werden in der Platzierung vergeben. Nach Abschluss der Platzierung wird das Interesse des Unternehmens an Pepkor wird von 51,0 % auf etwa 43,8 % reduziert und der Streubesitz von Pepkor wird von steigen etwa 49,0 % bis 56,2 %. Steinhoff betrachtet Pepkor weiterhin als eine strategische Investition für die Gruppe und hat dies auch getan einer Sperrfrist von 90 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Manager. Der Erlös aus der Platzierung wird zu gegebener Zeit zum Abbau der Verschuldung der Kapitalstruktur von Steinhoff verwendet. Die Abwicklung der Platzierung wird voraussichtlich am Dienstag, den 14. Februar 2023 erfolgen. Investec Bank Limited und Morgan Stanley & Co. International plc (zusammen die „Manager“) fungierten als Manager in Bezug auf die Platzierung. Das Unternehmen hat eine Primärnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Sekundärnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse
BECKEROSKAR
BECKEROSKAR, 12.02.2023 15:39 Uhr
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Wie günstig willst den noch ???
Worden
Worden, 12.02.2023 15:24 Uhr
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warum wird Steini totgeredet? Damit ich noch mal günstig rein kann😂🤘
BECKEROSKAR
BECKEROSKAR, 12.02.2023 15:04 Uhr
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nee, sicher dort wo mit Elfenbein bezahlt wird . 😂
Aktenhai
Aktenhai, 12.02.2023 14:39 Uhr
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auch das ist falsch.....bin nicht Dein Freund......Gramatneusiedel ist auch nicht richtig ......Gramatneusiedl wird es geschrieben......aber egal.....Das Weingut Graf in Tattendorf ist hervorragend ! So jetzt ist gut mit dem SPAM......
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