STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.467
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D
Demokrator, 22.06.2023 13:53 Uhr
0

Vielleicht kommt es doch noch zu einem Übernahmeangebot ?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage bitte ?
J
JimmyBondi, 22.06.2023 13:49 Uhr
0
Im Moment verkaufe ich noch nicht....es kann durchaus noch etwas passieren, womit niemand rechnet. Bleibe am Ball...
A
Anleger44, 22.06.2023 13:47 Uhr
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Vielleicht kommt es doch noch zu einem Übernahmeangebot ?
BECKEROSKAR
BECKEROSKAR, 22.06.2023 13:47 Uhr
1
👆Es wurde nun ein Instument geschaffen um Aktionäre kostenlos zu entsorgen , dem werden viele Ho(H)ldings folgen,die Verschuldung und Misswirtschaft vieler Unternehmen nimmt stetig zu , d. h .künftig Finger weg !😫
K
Krypto_Investor, 22.06.2023 13:45 Uhr
0
Sorry, falscher Thread!!!!
K
Krypto_Investor, 22.06.2023 13:44 Uhr
0

Lehren muss man aus der Sache ziehen. Hoffe niemand hat hier Haus und Hof verzockt. Extrem falsche Einschätzungen meinerseits und fahrlässig zu glauben ein Untenehemen mit solch hoher Schuldenlast könnte es noch schaffen die Kurve zu kriegen.

mit Quelle: https://www.wonder.fi/press-release/wonderfi-reports-voting-results-from-annual-general-and-special-meeting-of-shareholders
f
fuzzi09, 22.06.2023 13:42 Uhr
0
poa wat los ? gippts news ??
Finanzee
Finanzee, 22.06.2023 13:38 Uhr
1
Lehren muss man aus der Sache ziehen. Hoffe niemand hat hier Haus und Hof verzockt. Extrem falsche Einschätzungen meinerseits und fahrlässig zu glauben ein Untenehemen mit solch hoher Schuldenlast könnte es noch schaffen die Kurve zu kriegen.
J
JimmyBondi, 22.06.2023 13:33 Uhr
0
Hier kann man nur noch auf ein paar Wochen zocken, wie bei Leoni hoffen...dann aber nichts wie weg! :)
B
Bekru, 22.06.2023 13:22 Uhr
0
Naja, hört sich nicht toll an. Max noch ein bisschen Schadensersatz für die Aktionäre die dann zum Schluss von den 20% abgezogen werden 🙈
D
Demokrator, 22.06.2023 13:22 Uhr
0

Das Urteil gibt es ja jetzt, aber sind alle Details von SH übernommen worden oder sind da noch Einschränkungen? Ich hoffe die SDK bringt bald mal antworten. Und welche Forderungen können Aktionäre vielleicht noch vor Gericht erstreiten? Zum Beispiel bezogen auf die 1,3 Milliarden. Wenn die Stimmen, haben dann die Aktionäre recht auf das Geld und bekommen vielleicht 0,2 -0,3 für die Aktie? Geht es mir nur so, oder sind hier noch viele offene Fragen?

"oder sind da noch Einschränkungen?" Eher nicht, denn das Gericht hat sich deutlich erklärt und sich konkret auf die eingereichten Unterlagen bezogen: "...gibt dem Antrag von SH auf Zulassung der von ihm vorgestellten Ausarbeitung statt" Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/Official%20translation%20Judgment%20Amsterdam%20decision%2021%20June%202023.pdf
blaui
blaui, 22.06.2023 13:21 Uhr
0
nur wenn du ganz lieb bitte bitte sagst...
D
Demokrator, 22.06.2023 13:17 Uhr
0

hört sich toll an :-) freu mich wie Bolle!

Kommt von dir irgendwann einmal etwas Sachliches ?
blaui
blaui, 22.06.2023 13:14 Uhr
0
hört sich toll an :-) freu mich wie Bolle!
R
Rambostar, 22.06.2023 13:13 Uhr
0
weiterlaufenden verzinslichen Darlehen ein Übererlös übrig bleiben sollte. 20 % des Übererlöses würden dann die ehemaligen Steinhoff-Aktionäre erhalten. Die Wahrscheinlichkeit hierfür halten wir für eher gering, da die Darlehen ja weiterhin hoch verzinst werden und damit auch in den Folgejahren hohe Zinskosten anfallen, die nicht bar bezahlt werden können, und somit dem Nominalwert der Darlehen zugeschlagen werden, wodurch die Verschuldung kontinuierlich weiter wachsen dürfte. Sollten Sie sich zum Verkauf der Aktien entscheiden, können Sie den steuerlichen Verlust aktuell noch vollständig steuerlich geltend machen. Sollten Sie die Aktien nicht verkaufen, könnte es sein, dass Sie den Verlust nur teilweise steuerlich geltend machen können. Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertloser Wertpapiere können seit dem 1.1.2020 nur in Höhe bis 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf die Folgejahre vorgetragen werden und je Jahr in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Es sei jedoch darauf Hingewiesen, dass diese vom damaligen Finanzminister Scholz eingeführte Regelung rechtlich hoch umstritten ist, und in den kommenden Jahren mit einem höchstrichterlichen Urteil hierzu zu rechnen ist, was die Situation noch einmal ändern könnte. Ob Sie die Aktien daher nun verkaufen sollten, oder darauf setzen, dass die CVRs doch noch werthaltig werden, müssen Sie jeweils individuell entscheiden. Da wir Ihre jeweilige individuelle finanzielle Position und die steuerlichen Umstände nicht kennen, können wir hier keinen pauschalen Rat geben. Webinar am 23. Juni 2023 Wir haben bislang schon hunderte Fragen per E-Mail und in den Kommentarspalten auf unseren Social Media Kanälen von unseren Mitgliedern erhalten. Wir konnten diese aktuell noch nicht alle auswerten und werden dies auch erst in den kommenden Wochen abarbeiten können. Um Ihnen aber eine Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, Kritik am Vorgehen zu üben, Hintergründe zu erfragen und sonstige Anmerkungen zu machen, veranstalten wir am 22.6.2023 um 19 Uhr ein weiteres Webinar. Hierzu können sich Mitglieder unter https://sdk.org/informationsveranstaltung anmelden. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 22.06.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
R
Rambostar, 22.06.2023 13:12 Uhr
0
Gericht bestätigt Restrukturierungsplan / Weiteres Vorgehen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute darüber informieren, dass das zuständige Gericht in Amsterdam den Restrukturierungsplan am 21. Juni 2023 bestätigt hat. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es gibt keinerlei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts. Nachdem in der Anhörung zum Restrukturierungsplan am 15. Juni 2023 das Gericht eine Vielzahl unserer Argumente aufgegriffen hatte, ist die Enttäuschung unsererseits groß, dass wir hier nicht mit den aus unserer Sicht überzeugenden Argumenten durchdringen konnten. Nächste Schritte Die Steinhoff International Holdings NV wird nun die entsprechenden Schritte einleiten, um die Vermögenswerte der Gesellschaft auf die neue Struktur zu übertragen. Ferner wird zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings NV einberufen werden, die über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden soll. Die Zustimmung zur Auflösung ist sicher, da die Gesellschaft gemäß dem Restrukturierungsplan das Grundkapital verdoppeln darf, und somit gut 4,2 Mrd. neue Aktien an die Nachfolgegesellschaft ausgeben kann. Diese werden dann die entsprechende Mehrheit auf der Hauptversammlung für die Auflösung der Gesellschaft sicherstellen. Spätestens nach Auflösung der Gesellschaft dürfte der Handel mit den Aktien nicht mehr möglich sein. Theoretisch könnte jedoch bereits aus Anlegerschutzgründen zuvor eine Handelseinstellung erfolgen. Ob dies der Fall sie wird, können wir aktuell nicht einschätzen. Sonderprüfung und sonstige weiteren rechtlichen Schritte Wir hatten in den letzten Monaten stetig an einer Sonderprüfung gearbeitet. Ob wir diese bei Gericht beantragen werden, ist noch nicht final entschieden. Die Anwälte von AMS sehen aktuell jedoch aus diversen Gründen keine hohen Erfolgsaussichten, diese bei Gericht durchzubekommen. Im Gegensatz dazu schätzen die Anwälte die Aussichten in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlender Ad-Hoc Mitteilung im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der fehlenden Bereitschaft der Gläubiger, die am 30.6.2023 fälligen Darlehen zu verlängern, als deutlich aussichtsreicher ein. Steuerliche Implikationen Diejenigen, die sich dafür entscheiden, die Aktien nicht zu verkaufen, erhalten nach Auflösung der Gesellschaft für die Aktien an der Steinhoff International Holding NV von der neuen Dachgesellschaft so genannte „contingent value rights“ (CVRs). Diese berechtigen zum Erhalt einer Zahlung, sofern nach dem erfolgten Verkauf aller Vermögenswerte der Gesellschaft und der anschließenden Rückzahlung aller
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