VONOVIA WKN: A1ML7J ISIN: DE000A1ML7J1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Fazit der Zeitanalyse Das Ineinandergreifen von Bundesgesetzgebung und den prozessualen Fristen des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungsrechtlichem Neuland (Artikel 15 GG) wirkt als effektiver Zeitschredder. Die rechtlichen Hürden sorgen dafür, dass das politische Vorhaben über die gesamte Legislaturperiode in der Theorie verbleibt, während eine praktische Durchführung rechnerisch und juristisch ausgeschlossen ist.
Rechtlich betrachtet ist die Enteignung unter den aktuellen Bedingungen zu fast 100 Prozent zum Scheitern verurteilt. Hier sind noch einmal die drei entscheidenden Hürden, die wie eine unüberwindbare Mauer wirken: 1. Die finanzielle Reißleine (Das 16-Milliarden-Dilemma): Berlin hat im Papier festgelegt, dass die Enteignung maximal 16 Milliarden Euro kosten darf, um den Haushalt nicht zu sprengen. Der reale Wert der 160.000 Wohnungen liegt aber bei über 20 bis 30 Milliarden Euro. Wenn die Gerichte (wie zu erwarten) entscheiden, dass Berlin den echten Verkehrswert zahlen muss, ist das Gesetz sofort tot. Berlin hat schlicht kein Geld für den realen Preis, und das Gesetz verbietet eine höhere Summe. 2. Das Stopp-Gesetz aus dem Bund („Bundesrecht bricht Landesrecht“): Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant ein Bundesgesetz, das den Bundesländern die Vergesellschaftung von Wohnraum schlicht verbietet. Nach Artikel 31 des Grundgesetzes steht Bundesrecht über Landesrecht. Sobald dieses Bundesgesetz greift, ist der Berliner Sonderweg blockiert und wird jahrelang in Karlsruhe auf Eis gelegt. 3. Das verfassungsrechtliche Neuland (Art. 15 GG): Der Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Es gibt keine rechtliche Blaupause. Das Bundesverfassungsgericht müsste hier völlig neue juristische Wege gehen. Dass die Richter eine so radikale Enteignung einer gesamten Branche auf Landesebene einfach durchwinken, gilt unter Verfassungsrechtlern als extrem unwahrscheinlich. Auf den Punkt gebracht: Es ist ein politisches Scheinmanöver, bei dem das Narrativ einer Einigung über die rechtliche Machbarkeit gestellt wird. Das Fazit des Theaters: Die SPD weiß, dass das Gesetz an diesen Hürden zerschellen wird, und stimmt deshalb zu, um regieren zu können. Die Linke weiß es im Grunde auch, nutzt das Narrativ aber, um ihre Wähler zu mobilisieren und später den Gerichten oder dem Bund die Schuld am Scheitern zu geben.
Rechtlich betrachtet ist die Enteignung unter den aktuellen Bedingungen zu fast 100 Prozent zum Scheitern verurteilt. Hier sind noch einmal die drei entscheidenden Hürden, die wie eine unüberwindbare Mauer wirken: 1. Die finanzielle Reißleine (Das 16-Milliarden-Dilemma): Berlin hat im Papier festgelegt, dass die Enteignung maximal 16 Milliarden Euro kosten darf, um den Haushalt nicht zu sprengen. Der reale Wert der 160.000 Wohnungen liegt aber bei über 20 bis 30 Milliarden Euro. Wenn die Gerichte (wie zu erwarten) entscheiden, dass Berlin den echten Verkehrswert zahlen muss, ist das Gesetz sofort tot. Berlin hat schlicht kein Geld für den realen Preis, und das Gesetz verbietet eine höhere Summe. 2. Das Stopp-Gesetz aus dem Bund („Bundesrecht bricht Landesrecht“): Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant ein Bundesgesetz, das den Bundesländern die Vergesellschaftung von Wohnraum schlicht verbietet. Nach Artikel 31 des Grundgesetzes steht Bundesrecht über Landesrecht. Sobald dieses Bundesgesetz greift, ist der Berliner Sonderweg blockiert und wird jahrelang in Karlsruhe auf Eis gelegt. 3. Das verfassungsrechtliche Neuland (Art. 15 GG): Der Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Es gibt keine rechtliche Blaupause. Das Bundesverfassungsgericht müsste hier völlig neue juristische Wege gehen. Dass die Richter eine so radikale Enteignung einer gesamten Branche auf Landesebene einfach durchwinken, gilt unter Verfassungsrechtlern als extrem unwahrscheinlich. Auf den Punkt gebracht: Es ist ein politisches Scheinmanöver, bei dem das Narrativ einer Einigung über die rechtliche Machbarkeit gestellt wird. Das Fazit des Theaters: Die SPD weiß, dass das Gesetz an diesen Hürden zerschellen wird, und stimmt deshalb zu, um regieren zu können. Die Linke weiß es im Grunde auch, nutzt das Narrativ aber, um ihre Wähler zu mobilisieren und später den Gerichten oder dem Bund die Schuld am Scheitern zu geben.
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