VONOVIA WKN: A1ML7J ISIN: DE000A1ML7J1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 40.552
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Luigi3000, 27.09.2025 11:10 Uhr
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Anderes Beispiel Bundestag Fakten: eine Partei betreffend: wird sogar für Tatsachenbenennungen und Kopfschütteln gerügt und erhält Ordnungsrufe, während die anderen Fraktionen weitestgehend Narrenfreiheit genießen, insbesondere in Bezug auf Beleidigungen und Beschimpfungen in Richtung AfD-Redner.
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Luigi3000, 27.09.2025 11:00 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen

Ich halte leider in diesem Land und in der EU nichts mehr für unmöglich. Mal die vergangenen Entscheidungen des Bundeverfassungsgerichtes ansehen + die Besetzung Kaufhold und Co. Ansonsten wäre Vonovia schon längst bei 34+ da massiv unterbewertet. Und anscheinend einige wieder vorher wussten, das ein neuer Volksentscheid für 2027 in Arbeit ist und kommen könnte. Ich warte jetzt erstmal wie sich der Kurs Montag entwickelt und steige evtl. bei 25,75 wieder ein. Bsp. warum kann man Gold Silber nur noch bis 2.000 Euro als Tafelgeschäft kaufen? Österreich sind es 10 K etc. Überwachung wegen Geldwäsche LOL Aber nicht bei Bitcoin und Co....
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Luigi3000, 27.09.2025 10:53 Uhr
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Expertenkommission Vergesellschaftung Mitglieder: u. a. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (Ludwig-Maximilians-Universität München) https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder/
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DerRene, 27.09.2025 9:50 Uhr
0
Da wirst Du auch nichts finden, weils momentan noch Spinnerei ist, selbst Privatpersonen können dann enteignet werden, hast Du was was der Staat braucht, dann nimmt er es sich zum Bruchteil vom Marktwert, das wird definitiv nicht bis zur nächsten Wahl durch sein! Jeder der was zu verlieren hat wird sich die Hand abhacken bevor er nochmal diese Parteien wählt!!!
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hugoli, 27.09.2025 8:16 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen

Wer soll die Wohnungen kaufen?
meineBörse72
meineBörse72, 27.09.2025 7:58 Uhr
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Gibt es eigentlich eine offizielle Stellungnahme von Vonovia zu diesem Thema? Habe nichts gefunden…
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Groot95, 27.09.2025 7:51 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen
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todi1, 27.09.2025 7:34 Uhr
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“Umtauschangebot Dt. Wohnen Zur Erinnerung... am 1.10. endet die Annahmefrist für den Umtausch von Dt. Wohnen Aktien in Vonovia Aktien mit einem Umtauschverhältnis von 1 : 0,795. https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/...des-angebots-die.html Möglicherweise spekulieren einige Shortseller auf bad news in Form einer geringen Annahmequote oder den mit der Ausgabe neuer Vonovia Aktien verbundenen Verwässerungseffekt. Nachdem die den Dt. Wohnen Aktionären für den Fall des Nichtumtauschs angebotene Ausgleichszahlung i.H.v. 1,22 EUR abzgl. KSt + SolZ signifikant unter dem lt. Factset zukünftig erwarteten EBT der Dt. Wohnen liegt, dürfte der Ergebnisabführungsvertrag für die Vonovia Aktionäre sehr vorteilhaft sein, weshalb ich meine Dt. Wohnen Aktien bereits vor einigen Wochen verkauft und vollständig in Vonovia reinvestiert habe. Beim Verkauf / Kauf über die Börse lässt sich aktuell ein Umtauschverhältnis von ca. 81% statt der von Vonovia angebotenen 79,5% erzielen. Nachdem der kapitalertragsteuerpflichtige Nettoausgleichszahlungsbetrag i.H.v. 1,03 EUR weniger als 79,5% der für 2025 erwarteten Vonovia Dividende beträgt, gehe ich davon aus, dass zumindest die betriebswirtschaftlich orientierten Profiinvestoren unter den Dt. Wohnen Aktionären das Umtauschangebot nahezu vollständig annehmen werden. Mag sein, dass einige Kleinaktionäre dass Angebot in der Hoffnung auf einen zeitnahen Squeeze out ausschlagen. Die sollten sich dann allerdings nicht wundern, wenn Vonovia die Substanz der Dt. Wohnen via EAV step by step absaugt und dementsprechend überhaupt kein Interesse an einem zeitnahen Squeeze out zum aktuellen NAV der Dt. Wohnen hat...”
t
todi1, 27.09.2025 7:27 Uhr
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“Wissenschaftlicher Aufsatz zu der Thematik... Nachfolgend verlinke ich mal einen wissenschaftlichen Aufsatz mit einem Kurzgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens der Herren: Prof. Dr. Michael Kloepfer und Alexander Jessen, erschienen in der NVwZ(-Online-Aufsatz_2023_05 1..8), welches zum eindeutigen Ergebnis gelangt, dass eine solche Vergesellschaftung klar aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist. https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/...df?sfvrsn=f4cb0eee_1 “
t
todi1, 27.09.2025 7:25 Uhr
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“Verfassungsmäßigkeit... Ach, ich vergaß... Die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetztes nach dem deutschen Grundgesetz kann aber letztendlich ohnehin dahingestellt bleiben, denn: Artikel 1 des Zusatzprotokolls der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) regelt die Achtung des Eigentums (Art. 1 EMRK-Zusatzprotokoll) und schützt vor Enteignungen, die nicht im öffentlichen Interesse liegen und sichert eine Entschädigung, die mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen muss. Dies ist auch ständige Rechtsprechung des EuGH. Nochmal: Falls also diese Geschichte überhaupt irgendwann in einem Volksentscheid positiv entschieden wird, die Landesregierung Berlins dies nicht blockiert sondern sogar umsetzt, die Bundespolitik dies nicht verhindert und selbst das BVerfG solche Maßnahmen und die Entschädigungshöhen durchwinkt, ist da noch immer der übergeordnete EuGH, der ein solches Gesetz garantiert entweder kassieren oder die Entschädigung auf den Verkehrswert schrauben würde. Und so gesehen ist es ja gar nicht schlecht. Wäre ich König von Vonovia und könnte ich den Berliner Bestand zum Buchwert auf einen Schlag für 22,2 mrd Euro verticken, würde ich dies sofort tun. 22,2 mrd Euro entsprechen rund 26,59 Euro pro Aktie. Der Verkehrswert des Berliner Bestandes pro Aktie liegt also höher, als die Aktie für das Gesamtunternehmen derzeit überhaupt selbst notiert....”
t
todi1, 27.09.2025 7:23 Uhr
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“Also nähern wir uns den ausfallgefährdeten Werten mal weiter. Unterstellen wir hierfür, dass die Immobilien Vonovias zu 30 Prozent aus einem Bodenanteil und zu 70 Prozent aus einem Gebäudeanteil bestehen (dürfte nach meiner Erfahrung aus bislang unzähligen KPAen (Kaufpreisaufteilungen) sehr gut hinkommen bzw. eher dürfte der Gebäudeanteil sogar höher liegen). Der ausfallgefährdete Verkehrswert der Bilanz in Höhe von 22,2 mrd Euro unterteilt sich also in einen Bodenanteil in Höhe von 22,2 x 0,3 = 6,66 mrd Euro und einen Gebäudeanteil in Höhe von 22,2 x 0,7 = 15,54 mrd Euro. Von diesem Bodenanteil in Höhe von 6,66 mrd Euro wird nach dem Gesetzeswortlaut voraussichtlich also im Ergebnis nur 40 bis 60 Prozent (nehmen wir die goldene Mitte mit 50 Prozent) entschädigt. Wir sprechen also über eine Entschädigung in Höhe von 3,33 mrd Euro. Insgesamt beträgt die Entschädigung also 3,33 mrd Euro für den Bodenanteil und 15,54 mrd Euro für den Gebäudeanteil und damit insgesamt 18,87 mrd Euro. Die Entschädigung läge somit (22,2 mrd Verkehrswert abzgl. 18,87 mrd Entschädigung) ca. 3,33 mrd Euro unter den Bilanzwerten. Damit dürfte die Gesamtsumme der NTA von 37,7 mrd um 3,3 mrd auf nun 34,4 mrd sinken und der NTA pro Aktie noch immer bei rund 41,20 Euro liegen. Die Vonovia Aktie würde beim aktuellen Kurs also nicht mehr bei rund 57 Prozent vom NTA pro Aktie sondern dann bei rund 63 Prozent vom NTA pro Aktie notieren. Also mit anderen Worten: Selbst wenn der extrem unwahrscheinliche Fall eintritt, 1) dass sich wirklich eine Berliner Regierung im Falle des Erfolgs des Volksentscheides (in ca. 3 Jahren) an eine Umsetzung macht, 2) die Umsetzung ohne jedwede Abstriche Bestand vor dem BVerfG haben sollte, 3) Vonovia den Berliner Bestand nicht vorher entsprechend portioniert umgestaltet oder gar in unschädlichen Portionen veräußert und damit den vollen Verkehrs- bzw. gar Marktwert vereinnahmt, 4) die Höhe der Entschädigung nicht durch die Politik oder Gerichtsentscheide auf den Verkehrswert angehoben wird, würde die Vonovia Aktie noch immer weit unter dem NTA pro Aktie notieren... So weit würde es die Politik jedoch meiner Meinung nach niemals kommen lassen. Machen sich Merz und Klingbeil derzeit nicht lang und hat man nicht den CoBa Blessing zur Anlockung privaten Kapitals nach Deutschland für Investitionen in die Infrastruktur verpflichtet ? Was würde man dann wohl auf den Prospekt schreiben ? "Investieren Sie Ihr Geld bitte bei uns in Deutschland. Wenn uns Ihre Rendite dann eines Tages zu hoch sein sollte, enteignen wir Sie einfach" ??? - Ich lache mich gerade ernsthaft schlapp.. Auch, wenn ein solches Vorhaben in dieser Form und mit diesen Entschädigungen und dann gleich der spiegelbildlichen nochmaligen Enteignung der Entschädigungsleistung niemals Bestand vor dem BVerfG haben dürfte, bin ich völlig davon überzeugt, dass die Politik es nicht erst in die Nähe davon würde kommen lassen. Zu groß wäre der Schaden für das Land. Also, dann haben wir uns heute etwas geschüttelt, die vergangenen Kursverluste dürften jetzt etwas besser beleuchtet sein, und bald kehr wohl hoffentlich wieder Ruhe in diesem Zirkus ein. Zumal, sollte der irrationale Kursverlust der letzten Wochen wirklich an der Angst vor diesem Gesetz gelegen haben, so die Bitte an wirklich jeden Mitarbeiter der institutionellen Investoren, meine obigen Ausführungen selbst zu prüfen und gegenzurechnen um dann festzustellen, dass die bilanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes auf Vonovia selbst im Worst Case gerade mal einen Impact von 3,33 mrd Euro ausmachen dürften und der Kursverlust einfach unfassbar übertrieben war. Ich glaube, wenn das verstanden worden ist, sollte es mal deutlich steigende Kurse geben.”
t
todi1, 27.09.2025 7:22 Uhr
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Aus einem anderen Börsenforum: “Auswirkungen des Sozialistentraums auf den NTA Dass dieser Gesetzesvorschlag der Sozialisten, den ich soeben eingehend betrachtet habe, aus oben bereits angeteaserten Gründen keinerlei Aussicht auf Erfolg haben dürfte, hab ich bereits sehr grob dargelegt. Nun möchte ich mal gerne so tun, als würde dieses Pamphlet 1 zu 1 durchgeführt werden können, vor dem Verfassungsgericht Bestand haben und die vorgesehenen lächerlichen Entschädigungen sogar nicht von den entsprechend zuständigen Gerichten deutlich erhöht werden. Wie groß wären die Auswirkungen auf Vonovias NTA pro Aktie ? Versuchen wir uns mal grob zu nähern: Laut dem letzten Halbjahresbericht hat Vonovia eine Gesamtsumme NTA von 37,7 mrd Euro bzw. 45,16 Euro pro Aktie. Der Gesamtbestand an Immobilien hat den Verkehrswert von rund 79,1 mrd Euro. Auf Berlin entfallen dabei 22,7 mrd Euro, die sich auf 138.412 Wohnungen verteilen. Pro Wohnung hat das Berlin Portfolio also einen durchschnittlichen Wert von 164.003 Euro. Da die Kommunisten ja so gnädig sind und Vonovia 3.000 Wohnungen in Berlin belassen mögen, beträgt der "Vergesellschaftungsgefährdete" Bilanzwert also rund 135.412 Wohnungen x 164.003 Euro = 22,2 mrd Euro. In der Presse kursierte die Überschrift, dass die Entschädigung bei gnädigen 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes liegen soll. Diese Angabe ist falsch und liegt wohl daran, dass die entsprechenden Autoren den Gesetzestext nicht gelesen oder verstanden haben und dann eben alle nachfolgenden vom Vorgänger abgeschrieben haben könnten. Aus den §§ 12 bis 18 des Pamphletes ergibt sich, dass die Immobilie für die Berechnung der Entschädigung in einen Bodenwert und in einen Gebäudewert zu unterteilen ist (ganz normal bei der Bewertung). Vom Bodenwert soll gem. § 16 von den Werten des Jahres 2013 ausgegangen werden und eine Fortschreibung dieses Bodenwertes um jährlich 3,5 Prozent vorgenommen werden. Dies dürfte dann im Ergebnis dazu führen, dass für den Bodenanteil lediglich 40 bis 60 Prozent des aktuellen Verkehrswertes des Bodens anzusetzen sind. Der Gebäudeanteil wird nach dem Gesetzeswortlaut gem. § 15 mit dem aktuellen Verkehrswert, ermittelt nach § 190 BewG, angesetzt.”
T
Thordar, 27.09.2025 0:59 Uhr
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Als vonovia Aktionär sollt man so ein Rauschen ausblenden. Es gehört zur Branche. In DE gibt es in der gesellschaftlichen Wahrnehmung kaum ein so dreckiges Business wie Wohnraum vermieten. Das sind halt die Spielregeln, aber man kann sich damit arrangieren.
T
Thordar, 27.09.2025 0:57 Uhr
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Gedanke über Verstaatlichung aus einem anderen Börsenforum: “Die Chance, dass solch ein "Gesetz" am Ende formal und materiell zulässig wäre, geht gegen null.... Ist ein Rauschen in der Landschaft... Ich hab beim Durchlesen nur des Artikels schon mindestens 5 Punkte gefunden, die so niemals verfassungsmäßig Bestand hätten. Fangen wir mal bei der Verhältnismäßigkeit an. Der "Staat" Berlin müsste nachweisen, dass er alle vorrangigen und milderen Mittel ausgeschöpft hätte. Dies ist bei weitem nicht der Fall. Weshalb hat er nicht mehr Flächen zur Verfügung gestellt, Bauverfahren beschleunigt bzw. selbst gebaut ? All das und noch viel mehr wäre möglich gewesen. Ergo, nicht verhältnismäßig. Dass die Vergesellschaftung zum beabsichtigten Zweck führen wird und deshalb tauglich ist, ist ebenfalls zu bezweifeln. Ferner wären die Modalitäten so nicht zulässig. Enteignen zu 40 bis 60 Prozent des Marktwertes (bis dieser letztinstanzlich geklärt wäre, würden vermutlich schon 5 bis 10 Jahre ins Land gehen) und dann auch noch Rückzahlbar auf 100 Jahre (alles mehr als eine Generation kann praktisch nicht mehr als zu Lebzeiten betrachtet werden). Hier ist die Höhe der "Entschädigung" definitiv verfassungsrechtlich unzulässig. Dann wird die Enteignung auch gleich auf die Entschädigung für die Enteignung angewandt. Also doppelt enteignet. Ich könnte noch ewig so weitermachen. Niemals hat dieses Vorhaben auch nur die Chance auf Zulässigkeit. Und die Frage der Bereitschaft der Umsetzung durch die Politik haben wir noch gar nicht angesprochen.... Kann mir schwer vorstellen, dass die CDU und selbst SPD das so auch nur versuchen würde. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen und der zunehmenden Marginalisierung beider Parteien wohl erst recht nicht. Es ist was es ist. Die Träumerei einiger Linker ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg. “

Ich denke es sind vor allem Scheinargumente. Die Linken wollen ihrer Wählerschaft zeigen, dass man für sie kämpft, und wenn man scheitert, lag es nicht am eigenen unrealismus, sondern am bösen Establishment und der mächtigen Lobby. Außer ein paar vollzeitbeknackten sollte selbst den realo-linken klar sein, dass es so nichts wird.
h
hugoli, 26.09.2025 19:50 Uhr
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Genau der neue Verfassungschutzchef ist türkischer Abstammung; Einbürgerungen nach 5 Jahren u. a. mit gekauften Attesten laufen auf Hochtouren; Köln erste türkische Bürgermeisterin ist möglich. AFD-Verbot könnte Kommen. Verfassungsgericht ist dafür bereits optimal besetzt worden. Evtl. kaufe ich Montag wieder zurück bei 25,75 - 25,80. Fakt ist das dass Vorhaben noch eine Unsicherheit mehr darstellt; Zinsen; Schulden etc. Das werden die Shorties evtl. sich weiter zunutze machen. Ich sehe fairen Wert auch bei 35+ Und der Markt steigt immer weiter und Vonovia weiter im downtrend. Irre... https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gesetzentwurf-berlin-enteignungsinitiative-deutsche-wohnen-vergesllschaftung-konzerne

#Aliceforkanzler2029
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