VW WKN: 766403 ISIN: DE0007664039 Kürzel: VW6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 160.847
M
MajorTom123, Gestern 11:58 Uhr
0

Du darfst gern deine eigene Analyse hier veröffentlichen.

Ich diskutiere nicht mit Blinden über die Farbe!
M
MajorTom123, Gestern 11:49 Uhr
0
Es scheint keine radikalen Sanierungsmaßnahmen zu geben, sondern wiederum eine seichte "Kompromiss-Lösung". Somit dürfte es mit dem Kursverfall weitergehen.
B
Blackqop, Gestern 11:22 Uhr
0

Du unterstellst dass EigentümER immer Männer sind. Gender das in Zukunft sonst Anzeige wegen Diskriminierung!

Jawohl! Frau Kapitän
Poschel
Poschel, Gestern 10:41 Uhr
0

Morgen übernahme durch musk ?

Nein Byd / Geely
G
Gehtsnoch, Gestern 9:49 Uhr
0

Auch das stimmt so nicht. Nur wenn du dein EAuto auf Teufel komm raus an den teuersten Ladesäulen lädtst, dann ist es verglichen zum Verbrenner zwar noch etwas günstiger aber nicht mehr so stark. Aber das macht niemand in der Realität. Und wer EAutos in Garagen verbietet, der wird schnell Probleme bekommen. Also der Vermietende: es gibt kein gesetzliches, pauschales Verbot für E-Autos in Tiefgaragen in Deutschland. Vereinzelt haben jedoch private Eigentümer oder Kommunen in der Vergangenheit lokale Verbote ausgesprochen, die rechtlich aber kaum Bestand haben. Gibt auch schon Urteile, die das aufheben, denn nachc internationalen und nationalen Standards sind Elektrofahrzeuge rechtlich mit Benzin- und Dieselautos gleichgestellt. Sie dürfen in baurechtskonformen Garagen geparkt und geladen werden. Klingt als nach ner lustigen Anekdote, aber hält einen Faktencheck nicht stand

Du unterstellst dass EigentümER immer Männer sind. Gender das in Zukunft sonst Anzeige wegen Diskriminierung!
O
Optimistforever, Gestern 9:14 Uhr
3
Nur um das mal als kleines Gedankenspiel einzubringen, wer glaubt die von der Effiziens unterlegene Technologie wird weiter überleben, der soll das tun, aber die Historie beweist das eine Technologie, die 3mal so effektiv die reingesteckt Energie verwertet, schon aus wirtschaftlicher Sicht gewinnt und zwar immer, oder warum gibt es heute LED Licht und Kerzen werden nur noch für besondere Momente benutzt. China hat das längst kapiert und bei unseren Autobauern ist das auch längst in den Führungsetagen angekommen und das dreht kein Dieseldieter mehr zurück. Nur die fossile Lobby versucht das noch aufzuhalten, klar bei 1 Mrd Gewinn am Tag, übrigens auch durch Subventionen an allen Ecken und Enden. Dazu ist Ihnen auch die Verzerrung der Wahrheit ein rechtes Mittel.
S
Speckulatius, Gestern 8:54 Uhr
0
Morgen übernahme durch musk ?
O
Optimistforever, Gestern 8:54 Uhr
0

Mein E Auto wäre letztes jahr fast abgefakelt in der garage. Ich parke nur noch draußen

Interessant war das jetzt ein schlechter Witz oder wie kam es dazu?
A
Astraman25, Gestern 7:35 Uhr
1

E-Autos in Tiefgaragen zu laden ist kompletter Irrsinn. Die Feuerwehr freut sich bei diesen Einsätzen immer ganz besonders.

Mein E Auto wäre letztes jahr fast abgefakelt in der garage. Ich parke nur noch draußen
Songbird_runs
Songbird_runs, Samstag 23:48 Uhr
0

Songbird, ich bin nicht Mieter, mir gehören meine Wohnung und meine 3 Stellplätze. Du glaubst also, dass sich das Gericht gegen die Eigentumsrechte der Mehrheit stellt und dann denen auch noch die Kosten aufbrummt?

Siehe Präzedenzurteil. Dieser „Mehrheitsbeschluss“ ist nach geltendem Recht nicht tragbar. Eigentümergemeinschaften dürfen E-Autos das Parken in der Tiefgarage nicht pauschal verbieten. Mehrere Gerichte (wie das oben zitierte Urteil vom Amtsgericht Wiesbaden) haben solche Beschlüsse gekippt, da sie einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen. Zudem hat jeder Eigentümer oder Mieter seit der WEG-Reform ein Recht auf den Einbau einer Lademöglichkeit. Natürlich muss jeder Eigentümer für die Kosten selbst aufkommen, wenn er/sie sich eine Lademöglichkeit schaffen will. Aber pauschal verboten werden darf es nicht.
D
Dobi65, Samstag 23:42 Uhr
0
Songbird, ich bin nicht Mieter, mir gehören meine Wohnung und meine 3 Stellplätze. Du glaubst also, dass sich das Gericht gegen die Eigentumsrechte der Mehrheit stellt und dann denen auch noch die Kosten aufbrummt?
S
Siggy85, Samstag 23:39 Uhr
0

Statistik des KBAs. Habe ich oben zitiert.

Zitiert hast du gar nichts, da die Quellenangabe fehlt und Cherry-Picking hat nichts mit vernünftiger Argumentation zu tun. Zu mal die Aussage nicht stimmt. Das würde man erkennen, wenn man die Additionsrechnung beherrscht.
S
Siggy85, Samstag 23:37 Uhr
0

Siehe Link eben. Deine Stammtischparolen lass bitte am Stammtisch.

Frag bei deiner örtlichen freiwilligen Feuerwehr gern nach. Damit verabschiede ich mich. Für diesen geistlosen Austausch ist mir meine Lebenszeit zu schade.
Songbird_runs
Songbird_runs, Samstag 23:36 Uhr
0

Wo sind die Zahlen? Fakten habt ihr ja bisher keine geliefert. Man müsste eine Statistik auch lesen können.

Statistik des KBAs. Habe ich oben zitiert.
Songbird_runs
Songbird_runs, Samstag 23:35 Uhr
0

E-Autos in Tiefgaragen zu laden ist kompletter Irrsinn. Die Feuerwehr freut sich bei diesen Einsätzen immer ganz besonders.

Siehe Link eben. Deine Stammtischparolen lass bitte am Stammtisch.
Songbird_runs
Songbird_runs, Samstag 23:34 Uhr
0

Songbird, wenn die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss alles mit Kabel verbietet, dann ist E-Laden und Parken selbst in der eigenen Garage out. Das mag nach einer lustigen Anekdote klingen, lässt sich faktisch aber nur durch Klage mit Angebot zur Übernahme der erhöhten Versicherungsprämien sowie aller Installationskosten heilen. Oder bist du juristisch versiert und hast einen besseren Vorschlag?

Nein, bin ich nicht. Kann aber trotzdem sagen: Leider falsch. Alles. https://www.agrarheute.com/energie/strom/e-autos-tiefgaragen-verboten-gericht-faellt-urteil-620082 Wie gesagt, es gibt schon Urteil(e) zu einem solchen Fall. Solche Beschlüsse privater Vermietender oder WEGs sind wettbewerbsrechtlich und vertraglich hochgradig angreifbar, weshalb sie in der Praxis kaum noch vorkommen. Wenn so wie von dir beschrieben, dann bist du Opfer einer Ausnahme. Muss man denen sagen mit Verweis auf Präzedenzurteil und im Zweifel klagen mit sehr guten Aussichten. Ich glaube deine Geschichte aber irgendwie nicht, wobei es natürlich auch heute noch Mietdnde gibt, die Vermietenden deren Eigentum renovieren nach Auszug, weil die Vermietenden es sittenwidrig als starre Renovierungsklausel in den Mietvertrag schreiben lassen haben. Muss man natürlich nicht.
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