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Apple und App-Tracking

Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Apple 17.08.2026, 16:31 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Apple und App-Tracking: Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Apple
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Das Bundeskartellamt akzeptiert die von Apple zugesagten Änderungen an der App-Tracking-Abfrage und erklärt sie für bindend. Damit endet eine Untersuchung, in der die Behörde dem Konzern eine Benachteiligung von Drittanbietern vorgeworfen hatte. Künftig sollen die Fenster, in denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten für Werbung zustimmen, bei Apple-Apps und Anwendungen anderer Anbieter stärker angeglichen werden. Über die Abfrage können Nutzer Apps untersagen, ihre Aktivitäten bei anderen Diensten für Werbezwecke zu erfassen.

Eigene Apple-Apps standen in der Kritik

Apple hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken eingeführt. App-Anbieter mussten seitdem eine zusätzliche Zustimmung einholen. Für Apples eigene Angebote galten die verschärften Vorgaben bislang jedoch nicht in gleicher Weise. Das Bundeskartellamt kritisierte unter anderem, dass Apple Daten aus dem App Store, der Apple ID oder verbundenen Geräten kombinieren und für Werbung nutzen konnte. Auch Gestaltung und Sprache der bisherigen Abfrage wurden beanstandet.

Abfragefenster werden neutraler gestaltet

Mit den Änderungen sollen unter anderem abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen verschwinden. Das Wort „Tracking“ soll auf der Auswahlseite nicht mehr erscheinen. Nach Angaben des Bundeskartellamts werden die Fenster künftig inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet. Auch die Reihenfolge der Auswahlmöglichkeiten ändert sich. Statt „App-Tracking ablehnen“ oben und „Erlauben“ unten sollen Nutzer künftig zwischen „Erlauben“ auf dem oberen Button und „Verbieten“ auf dem unteren Button wählen können.

Drittanbieter erhalten mehr Möglichkeiten

App-Betreiber dürfen Nutzer künftig nach einem Jahr erneut fragen, ob deren Aktivitäten bei anderen Anwendungen und Webseiten verfolgt werden dürfen. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte: „Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden“. Für Anbieter kann das finanziell relevant sein. Die Behörde betonte, dass personalisierte Werbung für App-Herausgeber höhere Erlöse ermöglichen kann und daher erhebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzt.

Millionenstrafen und Apple-Aktie im Blick

Auch außerhalb Deutschlands beschäftigen sich Wettbewerbsbehörden mit Apples Datenschutzabfragen. In Frankreich verhängte die Kartellbehörde im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Die italienische Behörde AGCM stellte ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß fest und belegte Apple im vergangenen Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple will die Änderungen zunächst in den meisten europäischen Ländern umsetzen, während für Polen ein anderer Zeitplan gilt. Die Apple-Aktie notiert bei 262,43 EUR und liegt 0,71 % im Minus. Die Marktkapitalisierung beträgt 3.835,4 Mrd. EUR, die Dividendenrendite 0,37 % und das KGV 34,68. Das Ergebnis je Aktie liegt bei 8,803 USD, umgerechnet ungefähr 7,55 Euro, die Dividende je Aktie bei 1,06 USD, umgerechnet rund 0,91 Euro.

Bn-Redaktion/ar
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