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OLG-Klage

Vonovia im Streit um Balkonkraftwerke 17.09.2026, 16:01 Uhr Jetzt kommentieren: 0

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Vonovia 17,94 EUR +0,79 % L&S Exchange

Der Wohnungskonzern Vonovia steht vor einem Rechtsstreit um Balkonkraftwerke. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Unterlassungsklage eingereicht. Die Aktie notiert am Donnerstagnachmittag bei rund 17,99 Euro und liegt damit rund ein Prozent über dem Vortagesschluss.

Gestattungsvereinbarung als Streitpunkt

Im Kern des Rechtsstreits steht die Praxis von Vonovia, von seinen Mietern eine Gestattungsvereinbarung zu fordern, bevor diese auf ihren Balkonen Solaranlagen installieren dürfen. Die DUH wertet das als unzulässige Hürde und hat daher die Unterlassungsklage eingereicht. Ein OLG-Sprecher bestätigte den Eingang der Klage. Wann über den Fall verhandelt werden könnte, stand zunächst nicht fest.

Was das Gesetz Vermietern erlaubt

Nach geltendem Recht müssen Mieter zwar weiterhin die Erlaubnis des Vermieters einholen und die Mini-Solaranlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. Vermieter dürfen diese Erlaubnis nach einer Gesetzesnovelle jedoch nur ablehnen, wenn sie konkrete oder schwerwiegende Nachteile belegen können. Ästhetische Einwände oder eine grundsätzliche Ablehnung von Solarenergie gelten dabei gesetzlich nicht als ausreichende Begründung.

Mögliche Signalwirkung für die Branche

Der Verband kritisiert, dass neben Vonovia auch weitere Wohnungsgesellschaften ähnliche Verfahren anwenden. Eine Entscheidung des OLG Hamm könnte deshalb Signalwirkung für die gesamte Wohnungswirtschaft entfalten. Balkonkraftwerke, auch als Steckersolar bekannt, ermöglichen es Mietern, über eine handelsübliche Steckdose Solarstrom selbst zu erzeugen und damit die Stromkosten zu reduzieren.

Bn-Redaktion/sb
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