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Kommentare 5.872
Bay5anto,
20.07.2020 13:33 Uhr
0
1. Bei Freispruch gibt es auch keine Schadenersatzzahlungen.
2. Wenn das Berufungsgericht sagt neu verhandeln, dann ist das bisherige Urteil ebefalls aufgehoben, also hinfällig.
3. Sollte der Berufung wirklich gar nicht statt gegeben werden, dann steht das bisherige Urteil. Vorbehaltlich der Anrufung des Obersten Gerichtshofes.
Ergo Bayer hat mehr Möglichkeiten zu agieren. Es kann eigentlich nur besser werden und für die Kläger läuft die Zeit 🕚
Bay5anto,
20.07.2020 13:09 Uhr
0
Gut möglich, dass sich die Gegenseite unter diesen Umständen ganz schnell am Vergleich beiteilig um nicht leer auszugehen. Damit wäre dann Feinbergs Prognose bestätigt.
Bay5anto,
20.07.2020 13:08 Uhr
0
Wieso ist das für dich ausgeschlossen? In dem Moment wo die Laienjury raus ist, zählen ja nur noch wissenschaftliche Fakten und dann dürfte es für die Kläger ganz schön dünn werden.
Bay5anto,
20.07.2020 12:30 Uhr
0
Die mündliche Anhörung ist also schon ein Anhaltspunkt für die Tragweite des Falls.
Wie gesagt, hier wird keine inhaltliche Entschiedung getroffen nur ob das Verfahren technisch nach den rechtlichen Bestimmungen korrekt abgewickelt wurde.
Wie Geldvermehrer bereits sagte, dürfte Bayer hier gute Karten haben.
Danach steht theoretisch noch der Antrag auf Anhörung beim Obersten Gerichtshof offen.
Bay5anto,
20.07.2020 12:26 Uhr
0
Zurück an das Vorgericht...
United Staates Court of Appeals:
Erkenntnisverfahren, in denen einem Richter oder einer Jury Zeugen und andere Beweismittel zur Tatsachenfeststellung vorgelegt werden, finden nur in der ersten Instanz statt. Solche Gerichte bestimmen auch die Rechtsfolgen wie Strafmaß (in Strafverfahren) oder Schadensersatz (in Zivilverfahren).
In den Berufungsgerichten dagegen wird nur geprüft, ob das untergeordnete Gericht bei der Urteilsfindung die rechtlichen Bestimmungen befolgt hat. Daher finden nur selten mündliche Verhandlungen statt, die Richter beurteilen den Fall anhand des Gerichtsprotokolls und der schriftlichen Argumente beider Parteien. Die Bundesberufungsgerichte entscheiden nicht über Schuld oder Unschuld. Wenn ein Angeklagter erstinstanzlich schuldig befunden wird, so bedeutet ein Sieg vor dem Berufungsgericht nicht unbedingt, dass er nun als unschuldig gilt; vielmehr wird lediglich die angefochtene Entscheidung aufgehoben. In Strafsachen obliegt es dann der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren wiederholt wird (Akkusationsprinzip).
Bay5anto,
20.07.2020 11:23 Uhr
0
Das Berufungsgericht wird allerdings nur über die Berufung entscheiden, also ob es den Fall zurück an das Vorgericht gibt.
Das weiter zu gehen, halte ich z. B. für taktisch geschickt. Weil damit die Laienjury entmachtet wird. Wie man sieht werden hier technische Fragen gestellt und das Ganze bekommt eine sachliche und wissenschaftliche Basis.
Bayer bekommt damit eine wesentlich bessere Position und kann bei positivem Entscheid auf die Kanzleien der noch offenen Fälle unter Druck setzen.
Bay5anto,
20.07.2020 11:12 Uhr
0
@Geld Wo siehst Du denn die taktischen Fehler?
Ein wankelmütiger Richter der sich profilieren will, ist mit Taktik schwer zu einzufangen.
Bay5anto,
20.07.2020 11:10 Uhr
0
Da werden sich unsere lieben Analysten Mal wieder mächtig irren 🙃
Bay5anto,
20.07.2020 11:09 Uhr
0
finanzen.net: Erste Schätzungen: Bayer veröffentlicht Zahlen zum vergangenen Quartal.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/erste-schaetzungen-bayer-veroeffentlicht-zahlen-zum-vergangenen-quartal-9086289
G
Geldvermehrer,
19.07.2020 14:31 Uhr
0
Rollosen, anbei für dich der Link von Reuters der angibt dass die Zeit für eine Entscheidung ab dem Tag der Anhörung läuft.
https://www.reuters.com/article/us-bayer-glyphosate-lawsuit-idUSKBN2392R6
G
Geldvermehrer,
19.07.2020 12:49 Uhr
0
Je mehr taktische Fehler das Team um Baumann macht umso teurer wird es.
G
Geldvermehrer,
19.07.2020 8:17 Uhr
0
Abweisen meine ich darf es wegen mehrerer Rechtsfehler nicht geben. Abweisung = Johnson gewinnt. Aber die 3 Richter werden wie deutsche Richter keine endgültige Entscheidung treffen wollen. Belastend haben die angehängten Videos gewirkt in denen der Gebrauch von Roundup verharmlost wird.
https://youtu.be/uv7uinV1S64
https://youtu.be/sM_ENZLbXtQ
https://youtu.be/VRsolvgEQy8
Bayer kann die Zeit bis zur Neuverhandlung für einen teureren Vergleich mit den Klägern nutzen.
G
Geldvermehrer,
18.07.2020 17:17 Uhr
0
Der Johnson Revisions Prozess war am 3. Juni, das Gericht hat 90 Tage Zeit zu entscheiden. Eine Abweisung halte ich für ausgeschlossen weil es mehrere klare Rechtsfehler im Ersturteil gab an denen das Berufungsgericht nicht vorbei schauen kann. Vom Eigenverschulden durch Rauchen und Dogengenuss wie auch die Missachtung der Bundesbehörde EPA.
Glaube dass das Berufungsgericht zwischen Abweisung und Zurückweisung schwanken wird.
Letztlich sollte Bayer seine Strategie ändern und Härte mit Flexibilität tauschen.
Bay5anto,
18.07.2020 14:46 Uhr
0
Bzgl Chhabria muss eine Anpassung her, dann muss man hören was Chhabria sagt. Aber wie gesagt, ich denke auch er steht unter Druck.
Bay5anto,
18.07.2020 14:45 Uhr
0
Das Geld für den Vergleich ist längst beiseite gelegt. Das Aktienpaket macht nur einen Teil aus, den Rest gibt's Cash. Die Aktien haben eine Wertsicherung eingebaut, also keine Eile.
G
Geldvermehrer,
18.07.2020 10:37 Uhr
0
Der August hat mehrere wichtige Verkündungen:
Ergebnis, rechne mit 1,70-1.90 vor Klagen
Verkauf der Tiermedizin wird vollzogen. Mit Elanco erhält man Aktien an einem wachstumsstarken Unternehmen.
Gespräche mit Richter Chhabria
Eventuell bis Ende August die Entscheidung im Falle Johnson.
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