BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 173.536
A
Agent.K, 27.05.2021 8:35 Uhr
0
Die 50 fällt sowieso
A
Agent.K, 27.05.2021 8:35 Uhr
0
Wir gehen noch unter 40.
M
Masel_tov, 27.05.2021 8:35 Uhr
0
Chhabria hatte gefragt welches Interesse Kläger an einem Gremium haben sollten, das Glyphosat wahrscheinlich sowieso als unbedenklich einstufen würden. So habe ich das zumindest verstanden. Und selbst wenn das Ganze irgendwann vorm SC landen sollte, kann der Schuss für Bayer auch nach hinten losgehen.
U
Ulv, 27.05.2021 8:31 Uhr
0
Vor rund 10 Jahren wären die Kläger wahrscheinlich alle krachend gescheitert. Zumindest bei einer Klage gegen ein AMERIKANISCHES Unternehmen. In der aktuellen Verfassung der USA kann man da wohl nicht mehr sicher sein. Extremismus, Fanatismus, aber auch extremer Nationalismus greifen immer mehr um sich.
Wespen
Wespen, 27.05.2021 8:29 Uhr
0
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/WDH/ANALYSE-FLASH:-Goldman-bel%C3%A4sst-Bayer-auf-'Buy'---Ziel-74-Euro/3019676/
T
Trader18321, 27.05.2021 8:28 Uhr
0
Und wie war das mit dem Kurs unter 50..., bis jetzt hält es sich sehr gut, glaub nicht das wir die heute sehen
D
DerAktienKaiser, 27.05.2021 8:26 Uhr
0
Die Hoffnung beruht eigentlich primär auf dem Supreme Court und wenn nicht bleibt Bayer echt nichts anderes mehr als noch viel intensiver darüber nachzudenken die Kuh vom Eis zu holen.
D
DerAktienKaiser, 27.05.2021 8:24 Uhr
0
@Ulv Korrekt unparteiisch ist anders. Hier geht es doch wirklich darum fest zu stellen, ob Roundup krebserregend für den Menschen ist und den wirklichen Beweis hat selbst die Studie von 2015 vom IARC eben nicht erbracht. Es gibt keine Beweise und deshalb bleibe ich dabei, auch wenn das Rechtsrisiko nicht gerade gesunken ist, sondern durch die verlorenen Verfahren (meiner Ansicht nach eben zu Unrecht) und den gescheiterten Vergleich gestiegen ist.
U
Ulv, 27.05.2021 8:20 Uhr
0
@BayerInvestor: Da reicht auch das, was im Handelsblatt stand. Wenn - auf den Punkt gebracht - der Richter den Beklagten fragt, welches Interesse der Kläger an der Wahrheitsfindung haben sollte, sagt das schon alles. Solche "Richter" sind überflüssig.
B
BayerInvestor, 27.05.2021 8:15 Uhr
0
Ich finde zumindest die 5 Punkte die richtige Antwort. Wer das Hearing gesehen hat, konnte schon die sehr einseitige Sichtweise von Chhabria spüren.
M
Masel_tov, 27.05.2021 8:12 Uhr
0
Wenn Bayer nicht gleich mal bei Punkt Nr. 1 des Maßnahmen-Plans scheitert, nämlich die Einrichtung einer neuen Internetseite. Seit Jahren schafft Bayer es nicht einmal, die Domain monsanto.de korrekt einzubinden. Ist ja nicht so, als hätte man Bayer nicht informiert.
U
Ulv, 27.05.2021 8:10 Uhr
0
@Georg_54: Wenn stimmt, was die Jungs im Forum hier schreiben, ist es gar nicht so einfach, vor das "höchste Gericht" in den USA zu ziehen. Vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem BVerfG bei uns - ? Das BVerfG ist auch keine "Superrevisionsinstanz", welches Klagen gegen jedwedes Urteil zuläßt, sondern nur Beschwerden der Verletzung spezifischer Grundrechte. Und selbst das ist ein extrem enges Nadelöhr mit vielen, vielen formalen Voraussetzungen. Über 90% aller Verfassungsbeschwerden nimmt das BVerfG erst gar nicht an. In gewisser Hinsicht machen die, was sie wollen. Das gilt aber leider auch schon für "untere" Instanzen. Beispielsweise gab es da dieses aus meiner Sicht krasse Fehlurteil, in dem die zwei gewalttätigen halbstarken Verbrecher nur zu lächerlichen rund 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt wurden dafür, dass sie die beiden 16-jährigen Jungs in Nürnberg vor den einfahrenden Zug geworfen hatten. Das Urteil - soweit aus den Medien bekannt - ist meiner Meinung nach grob falsch und in seiner Begründung geradezu abwegig. Es widerspricht in gröbster Weise der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung von Vorsatz. Die Eltern der ermordeten Jungen sind mE zu Recht in Berufung gegangen - der BGH hat sich dann vor einer Überprüfung des Urteils gedrückt (meine Wertung) und hat die Berufung nicht zugelassen. Das scheint auch in den USA das Problem zu sein: Wenn der SC nicht mag, dann mag er halt nicht. Dann bleibt es bei den "Gerichts"-Possen der unteren Instanzen. Im Grunde disqualifiziert sich ein solches Land wie die USA für ausländische Investitionen.
B
BayerInvestor, 27.05.2021 7:56 Uhr
0
Naja Bayer kann jetzt um 08:30 nochmal ein Zeichen setzen. Die Reaktion von Bayer finde ich richtig.
Orbiter1
Orbiter1, 27.05.2021 7:50 Uhr
0
Bayer hat bisher alle Fälle vor US-Gerichten verloren. Da Hoffnung auf zukünftige Urteile zu machen "Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen" ist Aktionärsverdummung.
hardi1986
hardi1986, 27.05.2021 7:46 Uhr
0
Für mich sind das die entscheidenden Sätze
hardi1986
hardi1986, 27.05.2021 7:46 Uhr
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5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den 11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument der Federal Preemption – also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren.
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