BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Nasdaq OTC
Kommentare 193.322
D
Donidoni,
07.06.2025 17:08 Uhr
0
eins von beiden wird passieren wobei ich natürlich sagen muss, dass es mir auch lieber waere es würde ein normaler split durchgeführt bei dem ich sicher weiss was passiert und ich meine aktien verkaufen kann wenn es mir steuertechnisch besonders gut passt. z.b. in der rente wenn ich keinen verdienst habe kann man, dass gut timen und zahlt vllt nie steuern
D
Donidoni,
07.06.2025 17:06 Uhr
0
wenn emilh recht hat dann werden steuern direkt fällig das stimmt dann aber um es nochmal zu betonen es sind steuern die du sowieso zahlen musst und deine altaktien behalten dann ihren alten einkauf - es gibt nur 2 varianten du zahlst keine steuern und es gibt einen neuen gesplitteten ek oder alte und neue aktien werden getrennt betrachtet, dann fallen auf die neuen aktien steuern an aber später bei verkauf deiner alten aktien dann viel weniger steuern - den fall, dass einfach so irgendwelche zusätzlichen steuern anfallen den gibt es nicht
D
Donidoni,
07.06.2025 17:03 Uhr
0
2. Bei steuerpflichtigen Bonusaktien (z. B. aus Vorjahresgewinn/Sachdividende):
Die Bonusaktien gelten als neu angeschafft zum Marktwert am Zuteilungstag.
Sie haben einen eigenen Einstandskurs (z. B. 20 € je Aktie, wenn sie bei Zuteilung 20 € wert waren).
Die alten Aktien behalten ihren historischen Einstandskurs (z. B. 30 € von früher).
➡️ Der Durchschnittspreis wird nicht gemischt!
Altbestand und Bonusaktien werden steuerlich getrennt behandelt.
🧾 Beispiel:
Angenommen:
Du hast 100 BYD-Aktien zu 10 € gekauft.
Du bekommst 80 Bonusaktien, die am Zuteilungstag 20 € wert sind → steuerpflichtige Sachdividende.
Die 80 Aktien werden mit 20 € Einstandskurs ins Depot eingebucht.
Du zahlst auf die 1.600 € (80 × 20 €) Abgeltungsteuer (25 % + Soli).
Beim späteren Verkauf:
Für die alten 100 Aktien: Gewinn = Verkaufspreis minus 10 €
Für die Bonusaktien: Gewinn = Verkaufspreis minus 20 €
D
Donidoni,
07.06.2025 16:59 Uhr
0
entweder sie buchen die die aktien mit ek 0 rein dann musst du natürlich die stuern zahlen aber dann verändert sich nichts an dem ek deiner "alten" aktien oder es wird wie ein split behandelt
D
Donidoni,
07.06.2025 16:56 Uhr
0
also angenommen es stimmt was der steuerberater in diesem forum schrieb, dann heisst das immer das diese aktien komplett neue aktien sind mit ek-wert 0 und komplett versteuert werden. aber das heisst dann gleichzeitig das deine anderen aktien ihren alten ek beibehalten und im wert natürlich fallen. also mein verständnis ist auf jeden fall, dass es egal wie es gehandhabt wird steuertechnisch nur eine verschiebung ist.
D
Donidoni,
07.06.2025 16:50 Uhr
0
sind bonusaktien laut einkommenssteuergesetz §20 absatz 1 nummer 1 nicht sachdividenden
ChatGPT:
Sehr gute und tiefgehende Frage!
Die steuerliche Einordnung von Bonusaktien im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist tatsächlich nicht eindeutig trivial und wird oft missverstanden. Lass uns das präzise klären:
📜 § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Was steht dort?
„Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören:
Gewinnanteile (Dividenden), sonstige Bezüge aus Aktien, ... unabhängig davon, ob sie in Geld oder in anderen Wirtschaftsgütern (Sachdividenden) bestehen ...“
Das Gesetz erwähnt also explizit, dass Sachdividenden – also Dividenden nicht in Geld, sondern in Form anderer Vermögenswerte – steuerpflichtig sind.
✅ Aber: Sind Bonusaktien eine solche Sachdividende?
Antwort: Nein, in der Regel nicht.
▶️ Warum?
Bonusaktien bzw. Kapitalisierungsaktien entstehen meist durch Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 AktG), also durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital.
Du bekommst keinen Vermögenszuwachs in dem Moment. Dein prozentualer Anteil am Unternehmen bleibt gleich.
Sie gelten nicht als ausschüttungsähnlicher Vorgang im Sinne einer „Sachdividende“.
➡️ Ergebnis:
Bonusaktien sind keine steuerpflichtige Einnahme zum Zeitpunkt der Zuteilung – weder als Geld- noch als Sachdividende.
🔎 Was sagen die Finanzbehörden (z. B. BMF oder BFH)?
In verschiedenen BMF-Schreiben und auch durch die BFH-Rechtsprechung wurde wiederholt bestätigt:
Gratisaktien aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stellen keine Einkünfte i.S.d. § 20 EStG dar.
Stattdessen wird der Anschaffungspreis neu verteilt (§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG).
hier nochmal bei chatgpt nachgebohrt also bei mir kommt keine entschuldigung sondern er wiederholt was vorher schon gesagt wurde
D
Donidoni,
07.06.2025 16:45 Uhr
0
Ich will nochmal ein ganz einfaches Beispiel dazu machen. Angenommen ich habe eine Aktie Einkauf 5€ und aktueller wert 10. Mal angenommen es Farbe dann dazu eine Bonus Aktie und die muss komplett versteuert werden dannnhaette ich danach 2 Aktien eine mit ek 0 wert 5€ und eine mit ek 5 wert 5€ d.h ich versteuere jetzt meine 5€ Gewinn sofort und habe danach 2 steuerfreie Aktien im Depot.
Oder aber es ist einfach wie bei einem Split und ich habe dannebaktien mit jeweils 5€ wert und einem gesplitteten ek von 2.5 und ich muss die 5 € bei Verkauf dieser beider Aktien versteuern. Es werden die keine Aktien rein gebucht komplett versteuert und dann nochmal versteuert. Der worst case ist das du gezwungen wirst Teile deines Gewinns jetzt zu versteuern anstatt beim Verkauf. Und wenn du keinen Gewinn hast würde das heissen du zahlst jetzt steuern und hast dann eine Position die im minus ist also sozusagen einen verlusttopf. Von dieser direkten Versteigerung gehe ich aber nicht aus aber auch wenn sie kommt ist das keine zusatzsteuer
rzeller,
07.06.2025 16:45 Uhr
0
Endlich eine Erklärung, die ich mir evtl. vorstellen könnte, auf keinen Fall glaube ich an einen finanziellen Nachteil für den Aktionär, da hätten dann die Gerichte viel zu tun
angoras,
07.06.2025 16:39 Uhr
0
Trotzdem sollte man die Summe im Hinterkopf haben...bei 1000 Aktien ist das schon ne Stange Geld
Donidoni,
07.06.2025 16:37 Uhr
0
Also selbst wenn es so ist und sie versteuert werden dann werden sie auch nicht bei der Betrachtung deines neuen ek Preises berücksichtigt d.h auf deine anderen Aktien bleibt der ek dann höher und du zahlst später weniger steuern
angoras,
07.06.2025 16:36 Uhr
0
Aber genau so ist es.....China ist unser Steuergeräte aber sowas von Schnuppe
rzeller,
07.06.2025 16:26 Uhr
1
Ich habe also am Ende die 3-fache Anzahl an Aktien im Depot, der Kurs der Aktie hat sich entsprechend vedrittelt, also bleibt mein Depotwert rein rechnerisch gleich. Aber ich habe rund 28% Kapitalertragssteuerfür die Bonusaktien bezahlt was einen Kursverlust und einen geringeren Depotwert bedeutet.
Das kann ich mir so nicht vorstellen und gehe davonaus, etwas nicht verstanden zu haben
E
EmilH,
07.06.2025 16:26 Uhr
0
@Donidoni: ich hab auch ChatGPT gefragt und ChatGPT hat sich nach meinem
Hinweis (wie oft) entschuldigt, dass es eine falsche Information gegeben hat und hat mir vorgerechnet wie die 8 anteiligen Bonusaktien versteuert werden. Vertraue keinen unausgereiften System sondern Experten = Steuerberater wie von mir gepostet. Alternativ hilft es Gesetze selber nachzulesen wenn man bissl Verständnis der Sache hat.
D
Donidoni,
07.06.2025 16:18 Uhr
0
Ich habe Gemini Deepseek und Chatgpt gefragt die in Millisekunden 1000de Foren und Einträge durchforsten und die sagen alle Bonus Aktien gelten nicht als dividemden
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